Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Meldungen der Woche, Interviews und Analysen.
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Interview: Norbert Schlesiger ist neuer Geschäftsführer beim Batteriespeicherhersteller Deutsche Energieversorgung mit der Marke Senec und folgt darauf dem Gründer Mathias Hammer. Sie erläutern im gemeinsamen pv-magazine-Interview, was sie mit dem Wechsel bezwecken und warum Ihrer Einschätzung nach Senec über erhebliche Wachstumspotenziale verfügt.
Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet an einem Gesetzentwurf, mit dem Mieter künftig besser an der Energiewende teilhaben und gleichzeitig der deutsche Photovoltaik-Markt wieder etwas angekurbelt werden soll. Aus Sicht der Grünen ist der Zeitplan kaum zu schaffen. Nach bisherigen Plänen sollen Photovoltaik-Mieterstrommodellen mit einem direkten Einspeisetarif gefördert werden, der 8,5 Cent pro Kilowattstunde unter jenen für die Direkteinspeisung des Solarstroms ins Netz liegt.
Die Verteilnetzbetreiber sind die Stelle, an die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen ihre Eigenversorgung aus dem Vorjahr melden müssen. pv magazine hat sich von Bayernwerk erklären lassen, was Betreiber von großen und kleinen Photovoltaik-Anlagen mit Inbetriebnahme vor und nach August 2014 beachten müssen.
Die Bonner Behörde gibt für die Mitteilung der Eigenversorgung nun einen Monat mehr Zeit. Allerdings sind nun wohl noch alle Betreiber betroffen, deren Photovoltaik-Anlage mehr als sieben Kilowatt Leistung hat. Der Bundesverband Solarwirtschaft hat zudem ein Merkblatt herausgegeben, in denen die verschiedenen Meldepflichten für Photovoltaik-Eigenversorger und Anlagenbetreiber aufgelistet werden.
Klarstellung: In der vergangenen Woche sorgte ein Artikel für Aufregung, wonach Betreiber von Photovoltaik-Anlagen zwischen sieben und zehn Kilowatt ihrem Netzbetreiber den Eigenverbrauch melden müssen, obwohl sie EEG-umlagebefreit sind. Wie sich nun rausstellt, müssen sie dies nicht, haben aber dennoch andere Mitteilungspflichten bis Ende Februar unbedingt zu erfüllen.
Im Vermittlungsausschuss hat sich der Vorschlag der EU-Kommission durchgesetzt, die Anti-Dumping-Maßnahmen für die chinesischen Photovoltaik-Hersteller um anderthalb Jahre zu verlängern. Bis zum 4. März wird die finale Entscheidung im EU-Gesetzblatt veröffentlicht. Die EU-Kommission scheiterte im Berufungsausschuss mit einem Vorschlag, die Maßnahmen nur um zwölf Monate zu verlängern.
Selbst wenn Photovoltaik-Anlagenbesitzer keine EEG-Umlage auf ihren selbstverbrauchten Solarstrom zahlen, müssen sie bis 28. Februar die Menge dennoch dem Verteilnetzbetreiber mitteilen. Nach Aussage von Galaxy Energy betrifft dies alle Photovoltaik-Anlagen ab sieben Kilowatt Leistung. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen. (Ergänzt um einen Hinweis, dass die Betreiber von Anlagen zwischen sieben und zehn Kilowatt möglicherweise keinen Handlungsbedarf haben.)
Das Fazit der Tester: Es gibt guten Versicherungsschutz für Photovoltaik-Anlagen in Privathaushalten für weniger als 100 Euro jährlich. Stiftung Warentest hat dafür zwei Varianten untersucht – einerseits die Versicherung über einen Zusatz zu einer bestehenden Wohngebäudeversicherung, andererseits über einen separaten Vertrag bei einem anderen Anbieter.
Die Spekulationen über eine Verkürzung der vorgeschlagenen Anti-Dumping-Maßnahmen für die chinesischen Photovoltaik-Hersteller auf 18 Monate bestätigten sich. Zudem ist ein absehrbares Auslaufen der Schutzmaßnahmen geplant, doch die konkrete Ausgestaltung wird nun noch mit den Mitgliedsstaaten verhandelt.
Die Brüsseler Kommission und Mitgliedsstaaten ringen derzeit um einen Kompromiss bei den Anti-Dumping-Maßnahmen für chinesische Photovoltaik-Hersteller. Nach einer Reuters-Meldung ist nun wohl eine kürzere Laufzeit im Gespräch. Die Mitgliedsunternehmen von EU Prosun sehen eine weitere Verkürzung der Laufzeiten äußerst kritisch und wenden sich daher an EU-Kommissionspräsidenten Juncker, an den ursprünglichen Plänen festzuhalten.