Damit können beide Gesetze endgültig in Kraft treten. Der Bundesrat war nicht zustimmungspflichtig und hätte von daher kaum Änderungen erreichen können. So stimmten die Länder zu und riefen keinen Vermittlungsausschuss an.
In dem Streit geht es um die Zahlung von 4,6 Millionen US-Dollar. Sempa Systems fordert das Geld für erbrachte Leistungen beim Bau der Polysilizium-Fabrik von Wacker Chemie in den USA. Allerdings hat das Unternehmen keinen direkten Vertrag mit dem Münchner Konzern, sondern war Subunternehmer von ATEC.
Der deutsche Metallisierungspastenhersteller hatte 2015 gegen Giga Solar geklagt. Heraeus prüft, ob es Revision gegen das Urteil einlegt und befürchtet eine verheerende Wirkung für Investitionen in Forschung und Entwicklung in der Solarindustrie.
Der Auftrag hat ein Volumen von 12 Millionen Schweizer Franken. Das Equipment ist für die Photovoltaik-Produktion von REC in Singapur bestimmt.
Das auf der Karibikinsel installierte System soll erweitert werden. Der Energieversorger Stuco will danach zumindest an sonnigen Tagen komplett auf die Dieselgeneratoren verzichten.
Bei diesem Artikel musste ich mich immer wieder bremsen, um meinen Unmut so gemäßigt zu formulieren, dass vielleicht auch der ein oder andere Verantwortliche eines Wechselrichterherstellers nicht gleich schon beim Vorwort dieses Artikels abbrechen würde. Es geht um die DC Anschlussräume von Solarwechselrichtern und die Frage was Wechselrichterhersteller eigentlich bei deren Design so denken mögen? […]
Der Photovoltaik-Wechselrichterhersteller erwartet im Zuge der Digitalisierung der Energieversorgung neue Geschäftsmodelle für die Branche. Die Politik muss allerdings die passenden Rahmenbedingungen schaffen. Die Grünen wollen das EEG nach der Bundestagswahl stärker auf diesen Aspekt ausrichten.
Ab Mitte Juli sollen rund 650 Mitarbeiter in das neue Firmengebäude umziehen. Mit dem neuen Standort wird der deutsche Hersteller seine Produktion erweitern. In Polen sollen dabei Batterien für Elektrobusse gefertigt werden.
Die Richter in Karlsruhe haben wegen der nicht ordnungsgemäßen Meldung der Photovoltaik-Anlage bei der Bundesnetzagentur den Betreiber zur Rückzahlung der erhaltenen Einspeisevergütung von mehr als 45.000 Euro verurteilt. Das BGH-Urteil könnte richtungsweisend sein für weitere ähnlich gelagerte Fälle.
Das deutsche und das österreichische Photovoltaik-Unternehmen haben eine globale Vertriebspartnerschaft vereinbart. Zudem wollen sie gemeinsam an innovativen Energielösungen forschen sowie die Produkte des jeweils anderen Herstellers in das eigene Portfolio aufnehmen.