Solarpark-Ausschreibung wieder deutlich überzeichnet

Teilen

Insgesamt 532 Gebote mit einem Volumen von insgesamt 4.622 Megawatt gingen in der jüngsten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen bei der Bundesnetzagentur ein. Davon hat die Behörde 268 Gebote bezuschlagt, 39 Gebote wurden vom Verfahren ausgeschlossen. Stichtag der Ausschreibung für die Anlagen des sogenannten ersten Segments war der 1. März: Die Bundesnetzagentur hatte insgesamt 2.295 Megawatt in den Ring geworfen.

Die ermittelten Zuschlagswerte bewegten sich zwischen 3,99 und 5,10 Cent pro Kilowattstunde. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 4,94 Cent pro Kilowattstunde. In der Vorrunde betrug der Wert 5,00 Cent pro Kilowattstunde. Sie war ebenfalls weit überzeichnet.

Das mit weitem Abstand größte Zuschlagsvolumen entfiel wie in den vorherigen Gebotsrunden auf Gebote für Standorte in Bayern (693 Megawatt, 106 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Niedersachsen (340 Megawatt, 33 Zuschläge) und Baden-Württemberg (333 Megawatt, 45 Zuschläge).

Deutlich mehr Agri-Photovoltaik-Anlagen bezuschlagt

Nach Angaben der Bundesnetzagentur gingen die meisten Zuschläge an Projekte, die auf Randstreifen an Autobahnen oder Schienenwegen geplant sind (123 Zuschläge mit insgesamt 1.026 Megawatt). Dahinter folgen Vorhaben auf Acker- oder Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten (73 Zuschläge mit 760 Megawatt). Insgesamt 59 Zuschläge mit zusammen 439 Megawatt entfallen auf die sogenannten besonderen Anlagen, bei denen die Flächen noch einem weiteren Zweck, meist der Landwirtschaft, dienen. Deren Anteil an der gesamten Zuschlagsmenge hat damit der Behörde zufolge einen Höchstwert erreicht.

Die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen des ersten Segments findet am 1. Juli 2026 statt.

Bundesverband Solarwirtschaft sieht auch Vorzieheffekte

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverband Solarwirtschaft, führt die starke Überzeichnung auch auf Vorzieheffekte zurück. „Viele Investoren wollen sich noch die aktuellen EEG-Konditionen sichern, da erhebliche Unsicherheit über die rechtzeitige EEG-Novelle und die künftigen Förderbedingungen ab 2027 besteht“, erklärt er. Ohne Anpassung drohe mit Auslaufen der EU-beihilferechtlichen Genehmigung Ende 2026 ein Investitions- und Regelungsvakuum. Das EU-Recht schreibt ab 2027 einen Abschöpfungsmechanismus für neue EE-Anlagen vor. „Während große Projekte noch beschleunigt in Auktionen drängen, beobachten wir in kleineren, nicht ausschreibungspflichtigen PV-Segmenten bereits Investitionszurückhaltung. Der Bundestag sollte die notwendigen Gesetzesänderungen daher noch vor der Sommerpause beschließen, damit ausreichend Zeit für die Notifizierung in Brüssel bleibt“, fordert Körnig.

Anmerkung der Redaktion: Wir haben den Text am 12. Mai um 14 Uhr um das Statement des Bundesverband Solarwirtschaft ergänzt.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

EU-Verbot chinesischer Wechselrichter löst heftige Reaktion in Peking aus
11 Mai 2026 China hat das EU-Verbot chinesischer Wechselrichter in EU-finanzierten Photovoltaik-Projekten scharf kritisiert und gewarnt, der Schritt könne Handels...