Kommunale Versorger warnen vor Rückschritten durch geplantes Gebäudemodernisierungsgesetz

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Eine Allianz aus kommunalen Unternehmen, Energieversorgern und Verbänden warnt vor erheblichen negativen Auswirkungen der geplanten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes in Form des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG). Unter Federführung der LBD-Beratungsgesellschaft kritisieren die Unterzeichner zentrale Elemente des Eckpunktepapiers als unausgereift und potenziell kontraproduktiv für die Wärmewende.

Im Zentrum der Kritik stehen insbesondere drei geplante Maßnahmen: die Abschaffung der bestehenden 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen, die Absenkung der sogenannten „Biotreppe“ sowie die Einführung einer Grüngasquote.

„Die geplanten Regelungen greifen zu kurz, schaffen neue Unsicherheiten im Markt und gefährden die Resilienz des Energiesystems“, sagt Carsten Diermann, Prokurist der LBD-Beratungsgesellschaft und Autor der Analyse. „Wer die 65-Prozent-Regel abschafft, ohne klare Alternativen zu definieren, öffnet die Tür für fossile Fehlentscheidungen.“

Gleichzeitig drohe ein Vertrauensverlust bei Investoren, die bereits in klimafreundliche Technologien investiert haben. „Wenn die Politik die falschen Signale setzt, verlieren wir Jahre – und das können wir uns nicht leisten.“

Auswirkungen auf Wärmenetze und Investitionen

Besonders kritisch sehen die beteiligten Stadtwerke die Auswirkungen auf die Fernwärme. In vielen Netzen liegen die Wärmepreise aktuell zwischen 12 und 16 Cent pro Kilowattstunde und sind damit wettbewerbsfähig gegenüber anderen klimafreundlichen Lösungen. Ein politischer Kurswechsel könnte jedoch bereits getätigte Investitionen etwa in Planung oder gar konkreten Ausbau entwerten. Nach Einschätzung der Allianz stehen milliardenschwere Dekarbonisierungsprojekte auf dem Spiel. Im ungünstigsten Fall müssten kommunale Unternehmen außerordentliche Abschreibungen vornehmen oder Finanzierungen restrukturieren, mit entsprechenden Folgen für kommunale Haushalte.

Die im GMG vorgesehene Anpassung der Biotreppe bewerten die Akteure als Rückschritt. Während das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine schrittweise Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien vorsieht, der bei 15 Prozent ab 2029 beginnt, soll der Einstieg künftig bei lediglich zehn Prozent liegen.

Nach Ansicht der Unterzeichner schwächt dies die Lenkungswirkung des Instruments. Sie fordern stattdessen eine frühere und ambitioniertere Ausgestaltung: Bereits ab 2027 sollte die erste Stufe greifen und sich am heutigen Anteil erneuerbarer Energien im Wärmemarkt orientieren. Das seien rund 15 bis 20 Prozent. Bis 2030 und 2040 sollten die Zielwerte auf 30 beziehungsweise 80 Prozent steigen. So eine Regel verhalte sich analog zu den Vorgaben für Wärmenetze im Wärmeplanungsgesetz.

Grüngasquote mit unklarer Wirkung

Auch die geplante Grüngasquote stößt auf Kritik. Diese soll ab 2028 mit einem Einstiegsniveau von einem Prozent eingeführt werden. Aus Sicht der Allianz ist dies kein wirksames Steuerungsinstrument für die Dekarbonisierung.

Zudem bestehen erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der Verfügbarkeit von Biomethan und anderen grünen Gasen. Bereits eine geringe Quote könnte einen relevanten Teil des bestehenden Angebots binden. Die Auswirkungen auf Preise und Versorgungssicherheit für Industriezweige, die tatsächlich auf solche Gase angewiesen sind, seien derzeit kaum abschätzbar.

Hinzu kommt, dass sich die Grüngasquote möglicherweise weitgehend durch bestehende Regelungen, etwa die Biotreppe, erfüllen ließe. Ein zusätzlicher Lenkungseffekt für den Markt sei daher nicht erkennbar.

Gefahr von Fehlanreizen im Wärmemarkt

Die Allianz warnt insgesamt vor Fehlanreizen, die zu einem verstärkten Einsatz fossiler Technologien führen könnten. Dies könnte einen langfristigen Lock-in-Effekt auslösen, der die Transformation des Wärmesektors um Jahrzehnte verzögert.

Gleichzeitig würde die Unsicherheit über die zukünftige Rolle von Gasnetzen steigen. Kommunale Wärmeplanung und Investitionsentscheidungen könnten dadurch erheblich erschwert werden. Im schlimmsten Fall drohen steigende Kosten für Verbraucher sowie zusätzliche Belastungen für den Staat durch verfehlte Klimaziele.

Die Unterzeichner fordern daher eine klare und konsistente Rahmensetzung. Sie plädieren für die Beibehaltung der Zielwerte für Wärmenetze von 30 Prozent erneuerbaren Energien ab 2030 und 80 Prozent ab 2040. Zudem fordern sie eine frühere und ambitioniertere Ausgestaltung der Biotreppe ab 2027. Ferner soll eine klare Ausgestaltung der Grüngasquote mit wirksamen Anreizen, auch für Bestandsheizungen, gelten.

Zu den Unterstützern des Appells zählen unter anderem der Energieeffizienzverband AGFW, mehrere große kommunale Versorger wie MVV Energie, Hamburger Energiewerke sowie zahlreiche Stadtwerke, darunter aus Leipzig, Kiel, Duisburg und Neumünster.

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