Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am Montag den nominalen durchschnittlichen Kapitalkostensatz (Weighted Average Cost of Capital, WACC) für Investitionen in Produktionsanlagen, die erneuerbare Energie nutzen, für das Jahr 2026 festgelegt. Bei Investitionsbeiträgen für Fördergesuche in diesem Jahr liegt er für Photovoltaik-Anlagen allgemein bei 3,75 Prozent, im Vorjahr waren es noch 4,58 Prozent. Für Photovoltaik-Großanlagen nach Artikel 71a Energiegesetz beträgt er 4,28 Prozent – ebenfalls ein Rückgang gegenüber den 5,10 Prozent im Jahr 2025.
Die 4,28 Prozent entsprechen auch dem WACC für Marktprämien bei Großwasserkraft sowie den Investitionsbeiträgen für Fördergesuche in Wasserkraft und Biomasse. Bei Geothermie und Windkraft ist der Satz etwas höher bemessen. Für das Kapital, das in solchen Anlagen gebunden ist oder in neue Anlagen investiert werden soll, hat der Kapitalgeber Anspruch auf eine Verzinsung, die bei der Berechnung der Förderbeiträge berücksichtigt werden muss. Die Höhe der Verzinsung wird durch den ermittelten WACC bestimmt, für den es seit März 2025 in der Energieförderungsverordnung eine neue Berechnungsmethode gibt.
Das Schweizer Energieministerium legte auch den durchschnittlichen Kapitalkostensatz für Investitionen ins Stromnetz für das Tarifjahr 2027 fest. Er beträgt 3,28 Prozent und sinkt damit ebenfalls nach 3,43 Prozent für das Tarifjahr 2026. Stromverbraucher werden nach Angaben des UVEK damit um rund 34 Millionen Schweizer Franken entlastet, da die Netznutzungskosten eine wesentliche Komponente des Strompreises darstellen.
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