Wer hat den „Redispatch-Vorbehalt“ erfunden? Eon!

bne eigene Recherchen zur Entstehung des Redispatchvorbehalts

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Der „Redispatch-Vorbehalt“ zählt zu den umstrittensten Elementen im geleakten Entwurf des Netzpakets aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Branchenverbände, Projektentwickler und selbst große Energieunternehmen wie RWE warnen vor erheblichen Risiken für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. Die zentrale Sorge: Das Instrument könnte Investitionen ausbremsen und die Finanzierbarkeit neuer Projekte erschweren.

Daher erschien es uns durchaus lohnend, einen Blick auf die bemerkenswerte Entstehungsgeschichte des „Redispatch-Vorbehalts“ zu werfen.

Erstmals tauchte die Idee im Jahr 2021 im Netzbetreiberumfeld auf – konkret als Vorschlag der Edis, einer Tochter des Eon-Konzerns. Im Juni 2023 folgte ein ausführliches Positionspapier von Edis gemeinsam mit E-Bridge Consulting im „ew – Magazin für die Energiewirtschaft“. Darin wurde argumentiert, notwendig sei ein Anreiz zur zeitlichen und räumlichen Synchronisierung von Erneuerbaren-Zubau und vorhandenen Netzkapazitäten. Ein Satz der beklagenswerterweise seit jeher nicht meint, den Netzausbau zu beschleunigen.

Seit Juli 2024 findet sich der Vorschlag im Lobbyregister schließlich als offizielle Forderung von Eon wieder. Wenig später am 13. November 2024 sprach sich die damalige Vorstandsvorsitzende der Westenergie, Katherina Reiche, auf LinkedIn öffentlich für die Einführung eines „Redispatch-Vorbehalts“ aus.

Am 4. Juli 2025 griff das Land Mecklenburg-Vorpommern die Idee im Bundesrat auf (Drucksache 318/25). Wer betreibt dort das größte Verteilnetz?
Wenige Monate später erschien am 15. September 2025 der viel diskutierte „Monitoringbericht zur Energiewende“, erstellt unter Beteiligung von BET und EWI. In diesem Kontext wird ebenfalls auf entsprechende Vorarbeiten von Edis eindeutig Bezug genommen.

Im Februar 2026 wurde schließlich der Entwurf des Netzpakets des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bekannt. In der Begründung für den „Redispatch-Vorbehalt“ verweist das Ministerium ausdrücklich auf das Energiewende-Monitoring sowie auf die Bundesratsinitiative aus Mecklenburg-Vorpommern. Hier schließt sich der Kreis. Der Vorschlag hat einen klar nachvollziehbaren Weg vom Netzbetreiberkonzept über politische Initiativen bis in die geplante Bundesgesetzgebung genommen.

Die Idee ist Stand heute nicht nur eine Gefährdung der heimischen Stromversorgung, sie ist auch juristisch umstritten.

Denn ein im Auftrag des Bundesverband Windenergie erstelltes Gutachten der Kanzlei Raue kommt zu dem Ergebnis, dass ein verpflichtender Verzicht auf Redispatch-Entschädigungen europarechtlich hochproblematisch wäre. So steht das Instrument also noch vor Einführung auf tönernen Füßen.

— Der Autor ist Markus Schleuning. Er ist Pressesprecher des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) und sein Bericht beruht auf bne-eigenen Recherchen öffentlich zugänglicher Quellen. —-

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