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Energy Sharing: Bundesregierung will weiter abwarten

Per Bundestagsanfrage wollten die Grünen erfahren, wie die Regierung Energy Sharing in Deutschland zu einem massentauglichen Modell machen will. Im zuständigen Wirtschaftsministerium sieht man hierfür keinen Handlungsbedarf und verweist ansonsten beim Großteil der 22 Einzelfragen auf die Bundesnetzagentur.
Kaum neue Erkenntnisse: Die Grünen im Bundestag fragen nach dem Stand der Dinge beim Energy Sharing. | Foto: Felix Mittermeier/Pixabay

„Massentaugliche Umsetzung des Energy Sharing“ lautet die Überschrift zu einer Kleinen Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen, zu der die Bundesregierung nun eine Antwort vorgelegt hat. Zufriedenstellen dürfte dies aber wohl weder die Fragesteller noch den Teil der Erneuerbaren-Branche, der sich insbesondere für die Photovoltaik einen Impuls aus dem seit Dezember letzten Jahres in Paragraf 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) definierten und seit Juni umsetzbaren Instruments erhofft hatten.

Die Grünen hatten schon einmal und zwar direkt nach dem Stichtag angefragt, ob die Bundesregierung ihre Einschätzung teile, dass der neugeschaffene Rechtsrahmen „noch nicht für ein massentaugliches Energy-Sharing-Geschäftsmodell geeignet ist“. Falls ja, wollten die Parlamentarier wissen, welche Nachbesserungen in welchem Zeitrahmen geplant seien.

Das ist im Großen und Ganzen auch aktuell noch die Frage, weshalb die Grünen auch auf ihr ursprüngliches Anliegen verweisen. Die Bundesregierung wiederum verweist in Ihrer Antwort auf die neue Anfrage ebenfalls einige Male auf ihre Antworten vom Juni. Am wichtigsten ist in diesem Zusammenhang die Frage 1: Die Grünen wollten wissen, wie lange nach Ansicht der Bundesregierung noch abgewartet werden soll, bevor gesetzliche Nachbesserungen „zur Schaffung eines Rahmens für ein massentaugliches Energy-Sharing-Geschäftsmodell“ in Angriff genommen werden.

Die Regierung wird die Umsetzung weiter verfolgen

Im Juni hatte die Bundesregierung hierzu geantwortet, es sei „zunächst abzuwarten, welche Modelle sich entwickeln und umgesetzt werden“. Im September nun lautet ihre Antwort, dass sie hierzu auf ihre Antwort vom Juni verweist. Im Übrigen habe die Bundesnetzagentur „ein funktionierende Umsetzungsvariante“ vorgestellt – was von vielen Branchenteilnehmern entschieden anders beurteilt wird. Man werde die Umsetzung weiterhin verfolgen.

So geht es in dem 22 Einzelfragen umfassenden Katalog ein ums andere Mal. Die Fragesteller arbeiten vieles von dem ab, was in der bislang mehr als schleppend verlaufenden Praxisanwendung des Energy Sharing als hinderlich reklamiert wurde. Zum Beispiel eine der in diesem Zusammenhang wohl wichtigsten Fragen, nämlich die nach „Aufhebung der Begrenzung auf eine Anlage pro Energy-Sharing-Gemeinschaft“. Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort vom Juni: Es sei zunächst abzuwarten, wie Paragraf 42c in der Praxis umgesetzt wird. Allerdings teilt sie an anderer Stelle mit, ihrer Auffassung nach sei „eine maximal zulässige Anzahl von betriebenen Anlagen für die Teilnahme am Energy Sharing (…) nicht als Kriterium definiert“ sei. Das habe auch die Bundesnetzagentur ausdrücklich formuliert. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hatte eine anders lautende Einschätzung veröffentlicht.

Kein Vergleich mit Österreich

Interessant – nicht nur fürs Energy Sharing – ist die Einschätzung zum Smart Meter, ohne den sich Energy Sharing nicht umsetzen lässt. Die Fragesteller wollten wissen, ob die Bundesregierung hier Energy Sharing-Gemeinschaften entweder priorisieren oder ihnen die Nutzung von „Smart Meter light“ ermöglichen wolle. Die Bundesregierung verweist auf die geplante Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes. Zum „Smart Meter light“ – den die Regierungsfraktionen nach einer Klausurtagung im ### noch vollmundig angekündigt hatten – heißt es, hierzu bestehe in der Energiewirtschaft „aus Sicht der Bundesregierung bislang kein einheitliches Verständnis darüber, wie ‚Smart Meter light‘ ausgestaltet werden sollten. Dies wird derzeit geprüft.“ Tatsächlich haben sich etliche Akteure für, ebenso aber auch gegen die Light-Variante ausgesprochen.

Ein Pendant zu der in Österreich sehr erfolgreichen Beratungsstelle für Energy Sharing wird es in Deutschland wohl nicht geben, lautet eine weitere Erkenntnis aus der Kleinen Anfrage. Es habe im Vorfeld „ein Austausch mit Österreich“ stattgefunden, heißt es hierzu, doch dabei habe sich unter anderem zur Rolle der Netzbetreiber herausgestellt, „dass die Rahmenbedingungen in Deutschland und Österreich nicht identisch sind“. Was ganz allgemein stimmt – in Österreich und neuerdings auch in der Schweiz gilt Energy Sharing als Erfolgsgeschichte.

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