Energy Sharing: Bundesregierung will weiter abwarten
„Massentaugliche Umsetzung des Energy Sharing“ lautet die Überschrift zu einer Kleinen Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen, zu der die Bundesregierung nun eine Antwort vorgelegt hat. Zufriedenstellen dürfte dies aber wohl weder die Fragesteller noch den Teil der Erneuerbaren-Branche, der sich insbesondere für die Photovoltaik einen Impuls aus dem seit Dezember letzten Jahres in Paragraf 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) definierten und seit Juni umsetzbaren Instruments erhofft hatten.
Die Grünen hatten schon einmal und zwar direkt nach dem Stichtag angefragt, ob die Bundesregierung ihre Einschätzung teile, dass der neugeschaffene Rechtsrahmen „noch nicht für ein massentaugliches Energy-Sharing-Geschäftsmodell geeignet ist“. Falls ja, wollten die Parlamentarier wissen, welche Nachbesserungen in welchem Zeitrahmen geplant seien.
Das ist im Großen und Ganzen auch aktuell noch die Frage, weshalb die Grünen auch auf ihr ursprüngliches Anliegen verweisen. Die Bundesregierung wiederum verweist in Ihrer Antwort auf die neue Anfrage ebenfalls einige Male auf ihre Antworten vom Juni. Am wichtigsten ist in diesem Zusammenhang die Frage 1: Die Grünen wollten wissen, wie lange nach Ansicht der Bundesregierung noch abgewartet werden soll, bevor gesetzliche Nachbesserungen „zur Schaffung eines Rahmens für ein massentaugliches Energy-Sharing-Geschäftsmodell“ in Angriff genommen werden.
Die Regierung wird die Umsetzung weiter verfolgen
Im Juni hatte die Bundesregierung hierzu geantwortet, es sei „zunächst abzuwarten, welche Modelle sich entwickeln und umgesetzt werden“. Im September nun lautet ihre Antwort, dass sie hierzu auf ihre Antwort vom Juni verweist. Im Übrigen habe die Bundesnetzagentur „ein funktionierende Umsetzungsvariante“ vorgestellt – was von vielen Branchenteilnehmern entschieden anders beurteilt wird. Man werde die Umsetzung weiterhin verfolgen.
So geht es in dem 22 Einzelfragen umfassenden Katalog ein ums andere Mal. Die Fragesteller arbeiten vieles von dem ab, was in der bislang mehr als schleppend verlaufenden Praxisanwendung des Energy Sharing als hinderlich reklamiert wurde. Zum Beispiel eine der in diesem Zusammenhang wohl wichtigsten Fragen, nämlich die nach „Aufhebung der Begrenzung auf eine Anlage pro Energy-Sharing-Gemeinschaft“. Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort vom Juni: Es sei zunächst abzuwarten, wie Paragraf 42c in der Praxis umgesetzt wird. Allerdings teilt sie an anderer Stelle mit, ihrer Auffassung nach sei „eine maximal zulässige Anzahl von betriebenen Anlagen für die Teilnahme am Energy Sharing (…) nicht als Kriterium definiert“ sei. Das habe auch die Bundesnetzagentur ausdrücklich formuliert. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hatte eine anders lautende Einschätzung veröffentlicht.
Kein Vergleich mit Österreich
Interessant – nicht nur fürs Energy Sharing – ist die Einschätzung zum Smart Meter, ohne den sich Energy Sharing nicht umsetzen lässt. Die Fragesteller wollten wissen, ob die Bundesregierung hier Energy Sharing-Gemeinschaften entweder priorisieren oder ihnen die Nutzung von „Smart Meter light“ ermöglichen wolle. Die Bundesregierung verweist auf die geplante Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes. Zum „Smart Meter light“ – den die Regierungsfraktionen nach einer Koalitionsausschuss-Tagung Anfang Juli noch vollmundig angekündigt hatten – heißt es, hierzu bestehe in der Energiewirtschaft „aus Sicht der Bundesregierung bislang kein einheitliches Verständnis darüber, wie ‚Smart Meter light‘ ausgestaltet werden sollten. Dies wird derzeit geprüft.“ Tatsächlich haben sich etliche Akteure für, ebenso aber auch gegen die Light-Variante ausgesprochen.
Ein Pendant zu der in Österreich sehr erfolgreichen Beratungsstelle für Energy Sharing wird es in Deutschland wohl nicht geben, lautet eine weitere Erkenntnis aus der Kleinen Anfrage. Es habe im Vorfeld „ein Austausch mit Österreich“ stattgefunden, heißt es hierzu, doch dabei habe sich unter anderem zur Rolle der Netzbetreiber herausgestellt, „dass die Rahmenbedingungen in Deutschland und Österreich nicht identisch sind“. Was ganz allgemein stimmt – in Österreich und neuerdings auch in der Schweiz gilt Energy Sharing als Erfolgsgeschichte.
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Eine andere Antwort war aus Reiches Gas-Reich auch nicht zu erwarten. Lieber abwarten und nichts machen, dafür die Zeit nutzen für mehr Gaskraftwerke.
Wer sich ständig selbst im Weg steht , wird eines Tages heftig über sich selbst stolpern !
Katherina Reiche ist Bundesministerin für Wirtschaft und Energie . Ich denke dies ist ein viel zu großes Ministerium für eine natürliche Person . Es müsste mindestens in zwei Ministerien aufgeteilt werden , also in ein Wirtschaftsministerium und ein Energieministerium . Zusätzlich ein eigenes Stromministerium wäre allerdings noch idealer . Die Zukunft aller Energien , die Mutter aller Potentiale , die primärste aller Primärenergien wird in der Zukunft, und vermutlich für immer, der elektrische Strom sein . Katherina Reiche ist Diplom-Chemikerin , also exclusive Expertin für chemische Energieträger . Dies erklärt immerhin ihre Neigung zu Erdgas-Installationen , aber nicht ihre überflüssige Abneigung in Bezug auf Ertüchtigung der Strom-Infrastruktur.
Ich war bis vor 2 Jahren auch nicht so restlos überzeugt von Photovoltaik und Windenergieanlagen , aber die eigene 7,2 kWp PV – Anlage , nebst zwei Elektroautos mit jeweils 52 kWh On Bord-Fahrstrom , hat mein Energiebewusstsein in die Zukunft katapultiert. Von Frühjahr bis Herbst erzeugt diese Midi- Anlage so viel Strom , dass dieser, selbst mit zwei Elektroautos, nicht vollständig als Eigenstrom verbraucht werden kann.
Dieser Strom kostet maximal die „entgangene Einspeisevergütung “ von 7 Eurocent pro kWh . Selbst bei einem utopisch hohen Stromverbrauch auf Porsche Taycan Niveau von ca. 30 kWh / 100 Kilometer , kosten 100 Kilometer Fahrspaß, welcher ohne Klima-Belästigung der Mitmenschen und der Umwelt stattfindet, also nur etwa 2,10 EURO . Und dies auch nur , wenn es eine Vergütung gegeben hätte . Eigenstrom kostet gegenwärtig immer zwischen 0,00 und 0,07 EURO „entgangene Einspeisevergütung“ .
Da die Deutsche Politik in der Gegenwart und der Zukunft vermutlich weiterhin maximal einfallslos und einspurig das Wirtschaftswachstum der Marke : Höher! Schneller! Weiter! … $$$… und !Wachsen oder weichen !… bevorzugen wird , könnte das Energy-Sharing dafür immerhin als Hilfsinstrument inkludiert werden.
Wenn die „Pendler“ für ihren monatlichen Arbeitsweg nur noch 70 EUR Fahrstromkosten bei der Nachbarschafts-Wallbox zahlen müssen , statt wie bisher 300 EURO + Trump-Zulage Kraftstoffkosten/Monat beim toten Tank-Tiger zu rapportieren , dann kann der Weg zu Arbeit auch ein wenig länger sein .
Die europäische Automobilindustrie sollte dringend wieder mehr Selbstbewusstsein üben und erlangen , und sich ihrer
absoluten Systemrelevanz bewusst werden . Die individuelle Mobilität ist für die Menschheit so überlebenstechnisch unverzichtbar geworden wie fließendes Wasser , der nahe ALDI-Markt und der elektrische Strom .
Würde aus dem All die “ gute Demenz-Wolke “ heranschweben , und sich sanft über die Menschheit legen , so dass alle bisherige Bürokratie vergessen wäre , und temporär nur noch emotionale Erinnerungen existieren , was würde wohl zuerst wieder aufgebaut werden , wenn das bürokratische Wissen zurückkehrt ? Der Staat ? ( Eher nicht , dass machen wir vielleicht später. Gefühlt aus der Erinnerung war der nicht so dolle ) , die Kirche ( Ja, gut , aber nur die Menschen die freiwillig spenden und beim Aufbau helfen) , die Automobilindustrie , die Informationstechnik und die allgemeine Strom- Infrastruktur ? ( Ja , dass ist gefühlt ein ganz großes und symphatisches und befreiendes Ding gewesen , lasst es uns regulär und zivilisatorisch wieder aufbauen und in Betrieb nehmen.