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Energy Sharing startet in Deutschland – Akteure sehen Nachbesserungsbedarf

Seit dem 1. Juni ist Energy Sharing in Deutschland möglich. Ein Bündnis aus Verbänden und Energieunternehmen begrüßt den neuen Rechtsrahmen als wichtigen Schritt für die Bürgerenergie, warnt jedoch vor bürokratischen Hürden und mangelnder Wirtschaftlichkeit.
Ab sofort können Erzeuger ihren Solarstrom mit den Nachbarn teilen. | Foto: Stadtwerke München

Mit dem Inkrafttreten der neuen Energy-Sharing-Regelungen zum 1. Juni erhalten Bürger, Energiegenossenschaften und lokale Energiegemeinschaften erstmals die Möglichkeit, gemeinsam erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien über das öffentliche Netz zu teilen. Ein Bündnis aus Verbänden und Unternehmen bewertet die neuen Vorgaben als wichtigen Fortschritt für die Energiewende, sieht jedoch weiterhin erheblichen Anpassungsbedarf. Zu dem Bündnis gehören das Bündnis Bürgerenergie, die Bürgerwerke, die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie, der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband, die Elektrizitätswerke Schönau, Green Planet Energy, Naturstrom sowie der Solarenergie-Förderverein Deutschland.

Aus Sicht dieses Bündnisses kann Energy Sharing die Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien stärken und die Beteiligung der Menschen an der Energiewende erleichtern. Zudem könnten lokale Erzeugungs- und Verbrauchsstrukturen besser miteinander verknüpft werden. Die praktische Umsetzung der neuen Regelungen sei jedoch weiterhin mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Insbesondere die direkte Belieferung von Mitgliedern einer Energiegemeinschaft mit lokal erzeugtem Strom sei nach wie vor komplex und wirtschaftlich wenig attraktiv. Die Bereitstellung von Gemeinschaftsstrom einschließlich der Reststromversorgung sei mit zusätzlichen bürokratischen Anforderungen verbunden, die viele Projekte erschweren könnten.

Kritisch sehen die Verbände und Unternehmen vor allem, dass für lokal erzeugten und verbrauchten Strom weitgehend dieselben Anforderungen gelten wie für klassische Stromliefermodelle. Dadurch würden die Kosten steigen und der wirtschaftliche Nutzen vieler Energy-Sharing-Projekte sinken. Eine einfache und direkte Nutzung des vor Ort erzeugten Stroms sei unter den aktuellen Rahmenbedingungen nur eingeschränkt möglich.

Um das Potenzial von Energy Sharing auszuschöpfen, fordert das Bündnis daher weitere regulatorische Anpassungen. Dazu zählen eine stärkere Berücksichtigung der netzentlastenden Wirkung lokaler Energiegemeinschaften bei den Netzentgelten, eine vereinfachte Anwendung der Stromsteuerbefreiung sowie das Recht, für nicht vermarkteten Strom weiterhin die Einspeisevergütung in Anspruch zu nehmen. Zudem sprechen sich die Akteure für standardisierte Musterverträge, transparente Abrechnungswege und regionale Plattformen für Energy Sharing aus und plädieren dafür, neben direkten Peer-to-Peer-Modellen auch sogenannte Pooling-Ansätze ausdrücklich zuzulassen. Diese könnten regionale Stromüberschüsse innerhalb von Energiegemeinschaften verteilen und zusätzliche Flexibilitäten für Netz und Strommarkt erschließen. Auch die Möglichkeit, einen gemeinsamen Reststromlieferanten für alle Mitglieder einer Energiegemeinschaft auszuwählen, könnte nach Ansicht der Organisationen den Umsetzungsaufwand deutlich reduzieren.

Trotz der neuen gesetzlichen Grundlage rechnet das Bündnis kurzfristig nicht mit einer breiten Marktdurchdringung. Zwar würden derzeit zahlreiche mögliche Projekte geprüft, viele Akteure zeigten sich angesichts der regulatorischen Komplexität und der begrenzten Wirtschaftlichkeit jedoch zurückhaltend. Ob Energy Sharing in größerem Umfang umgesetzt wird, dürfte daher maßgeblich von weiteren Verbesserungen des Rechtsrahmens abhängen. Eine Allianz aus Bürgerenergie-Organisationen, Energiegenossenschaften und Unternehmen hatte vor einigen Tagen in einem gemeinsamen Positionspapier ebenfalls Verbesserungsvorschläge vorgelegt.

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Kommentare

uwe dyroff
Jun 01, 2026

«Ein Bündnis aus Verbänden und Unternehmen bewertet die neuen Vorgaben als wichtigen Fortschritt für die Energiewende, […]Zu dem Bündnis gehören das Bündnis Bürgerenergie, die Bürgerwerke, die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie, der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband, die Elektrizitätswerke Schönau, Green Planet Energy, Naturstrom sowie der Solarenergie-Förderverein Deutschland.»

Ein Bündnis jubelt.

Über was jubelt dieses Bündnis??? 🤔