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Enerparc muss Insolvenz anmelden – Sunnic Lighthouse nicht betroffen

Update: Das Amtsgericht Hamburg bestellte Rechtsanwalt Stefan Denkhaus zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Er schließt auch Insolvenzanträge von Schwestergesellschaften nicht aus.
Feldlerche auf einem Solarmodul in Photovoltaik-Anlage von Enerparc
Foto: Enerparc

Das Amtsgericht Hamburg hat am Montag ein vorläufiges Insolvenzverfahren gegen die Enerparc AG eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellten die Richter den Rechtsanwalt Stefan Denkhaus von der Kanzlei BRL, wie aus der Bekanntmachung hervorgeht. Mit Eröffnung des vorläufigen Verfahrens sind die Löhne der Mitarbeiter für drei Monate gesichert.

Nach den bekannten Informationen betrifft der Insolvenzantrag bisher nur die Enerparc AG, nicht die Tochter- oder Projektgesellschaften. Insgesamt verfügt Enerparc nach eigenen Angaben über knapp 700 Mitarbeiter. Das Unternehmen hat in den vergangenen Jahren in Deutschland und weltweit etwa 500 Photovoltaik-Projekte mit insgesamt rund 5,5 Gigawatt entwickelt, von denen bereits 3,8 Gigawatt am Netz sind und sich einige auch im Eigenbestand von Enerparc befinden.

Erst im Frühjahr sicherte sich Enerparc eine Milliarden Euro an Finanzierungen. Mit dem Geld sollte der Ausbau von Photovoltaik-Kraftwerken und Batteriespeichern weiter vorangetrieben werden. Das Finanzierungspaket bestand aus einem Junior-Darlehen über 500 Millionen Euro sowie einem langfristigen Projektfinanzierungsrahmen von zunächst 425 Millionen Euro, der über eine sogenannte Akkordeonfazilität auf bis zu 500 Millionen Euro erweitert werden kann.

In der Insolvenzbekanntmachung des Gerichts waren zunächst keine näheren Angaben zu den Gründen des Insolvenzverfahrens zu finden.

Der vorläufige Insolvenzverwalter erklärte noch am Abend, dass er mit seinem Team bereits vor Ort sei, um die Enerparc-Mitarbeiter zu informieren. Als erste Aufgabe gehe es um die Stabilisierung des Geschäftsbetriebs und die Gesellschaften. Denkhaus schloss dabei weitere Insolvenzanträge von Schwestergesellschaften nicht aus. Für eine Beurteilung sei es aber noch zu früh. „Das Insolvenzantragsverfahren hat heute begonnen. Ich führe bereits erste Gespräche mit dem Vorstand, den Beratern des Unternehmens und den Finanzierern, um das Unternehmen zu stabilisieren“, erklärte Denkhaus.

Sunnic Lighthouse nicht von der Insolvenz betroffen

Am Tag nach der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens der Enerparc AG verkündete die Vermarktungstochter: „Sunnic Lighthouse setzt seine Geschäftstätigkeit in allen Bereichen fort – von der Direktvermarktung über die Stromversorgung bis zum Energiehandel.“ Es sei „ein eigenständiges und wirtschaftlich erfolgreiches Unternehmen mit einem etablierten Geschäftsmodell“, erklärte Geschäftsführer Arved von Harpe. „Unser operatives Geschäft läuft stabil, wir beliefern unsere Kunden zuverlässig mit Strom und führen unsere Zusammenarbeit mit Anlagenbetreibern und Handelspartnern wie gewohnt fort.“

Sunnic Lighthouse könne auf einen erfolgreichen Geschäftsverlauf mit einem positiven Cashflow zurückblicken. Auch die kurz- und langfristigen Geschäftsaussichten seien intakt.  Das Unternehmen vermarktet den Strom aus den Enerparc-eigenen Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeichern sowie aus Windkraftanlagen weiterer Betreiber mit einer installierten Gesamtleistung von mehr als 4,8 Gigawatt. Alle Anlagen lieferten weiterhin zuverlässig Strom, so von Harpe weiter.

Anmerkung der Redaktion: Wir haben den Artikel am 8.9.2026 mit Informationen des vorläufigen Insolvenzverwalters und Sunnic Lighthouse ergänzt sowie einige Angaben zu den errichteten Anlagen von Enerparc korrigiert.

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