Derzeitiges Regierungsziel ist es, den künftigen Photovoltaik-Ausbau hälftig auf Gebäuden und Freiflächen zu errichten. In den letzten Wochen kam es vereinzelt zu Vorschlägen, künftig eher auf große Solarparks denn auf Dächer beim Photovoltaik-Ausbau zu setzen. Als Grund dafür wird eine vermeintlich höhere Fördereffizienz von Photovoltaik-Freiflächenanlagen angeführt und teils irreführende Behauptungen zur Subvention von Prosumern. Wir als Bundesverbande Solarwirtschaft widersprechen dieser Behauptung und plädieren dafür, an der Fünfzig-fünfzig-Zielsetzung nicht zu rütteln. Beide Marktsegmente seien für die Energiewende gleichermaßen wichtig.
Die eigene Solarstromerzeugung und -nutzung stellt einen wesentlichen Treiber für den Ausbau der Photovoltaik dar. Sie schafft lokale Beteiligungsmöglichkeiten: von der Stecker-Solar-Anlage am Balkon über das Solardach auf dem Eigenheim bis zu Photovoltaik-Anlagen auf gewerblichen Dächern. Der selbst verbrauchte Solarstrom wird dabei nicht nur subventionsfrei erzeugt, sondern trägt im Vergleich zur Volleinspeisung zu einer Reduktion der Förderkosten bei. Denn jede selbst verbrauchte solare Kilowattstunde erhält keine Vergütung respektive Marktprämie. Solarer Eigenverbrauch und der Obst- und Gemüseanbau im eigenen Garten haben somit vieles gemeinsam: dezentral erzeugt, zumeist vor Ort verbraucht und subventionsfrei.
Die vereinzelt aufgestellte Behauptung, die gesamte Differenz zwischen dem Marktwert Solar und den Strombezugskosten sei eine Subvention, ist falsch und irreführend.
Wie setzt sich der Haushaltsstrompreis zusammen?
Der Strompreis für Privathaushalte liegt aktuell bei 39,69 Cent pro Kilowattstunde. Der Strompreis setzt sich dabei aus drei Hauptbestandteilen zusammen: 16,04 Cent pro Kilowattstunde für Beschaffung und Vertrieb, 10,95 Cent pro Kilowattstunde für Netzentgelte und 12,71 Cent pro Kilowattstundefür Steuern, Abgaben und Umlagen.
Bei der Subventionsbehauptung wird nun pauschal davon ausgegangen, dass jedwede Differenz zwischen den Stromgestehungskosten der Photovoltaik-Anlage und den Strombezugskosten eine Subvention sei. Bei einem angenommenen Marktwert von 5 Cent pro Kilowattstundewird in diesem Fall die Differenz zu den Strombezugskosten (aktuell 39,69 Cent pro Kilowattstunde) als Subventionen interpretiert – in diesem Beispiel 34,69 Cent pro Kilowattstunde. Warum dies nicht stimmt, zeigt eine detaillierte Betrachtung der einzelnen Strompreisbestandteile:
- Kosten von Energiebeschaffung und Vertrieb
Ein Stromkunde schließt mit einem Stromlieferanten einen freiwilligen Vertrag über den Bezug von Strom. Der Stromlieferant ist in der Preisgestaltung im Bereich der Energiebeschaffung und des Vertriebs frei und kann dabei sowohl eine Mischkalkulation als auch unterschiedliche Kundenverhaltensweisen, beispielsweise mit angepassten Standardlastprofilen für Haushalte mit Photovoltaik-Eigenverbrauch, einpreisen. Dieser marktliche Preismechanismus kann somit keine Subvention sein. Zudem werden Photovoltaik-Anlagen im Heimsegment weitaus überwiegend mit Batteriespeichern installiert, wodurch auch in den (an der Strombörse teuren) Abendstunden Eigenverbrauch stattfinden kann.
- Netzentgelte
Netzentgelte für Haushaltskunden werden aktuell auf Basis der aus dem Netz bezogenen Kilowattstunden berechnet. Die Aussage, dass eine Verringerung des Strombezugs die Netzentgeltkosten des Haushalts reduziert, stimmt deshalb. Dies scheint auf den ersten Blick dem hohen Fixkostenanteil des Netzbetriebs nicht gerecht zu werden.
Allerdings wurde die bisherige Netzentgeltsystematik bewusst in dieser Form gewählt, um mittels einer Bepreisung der jeweiligen Kilowattstunden einen Anreiz zur Verringerung des Strombezugs (Stromeinsparung) zu schaffen. Diesen Anreiz würde es bei einem reinen Grundpreis nicht geben.
Gleichzeitig reduzieren auch Energieeffizienzmaßnahmen oder Verhaltensänderungen den Strombezug und damit die gezahlten Netzentgelte und sind damit genauso wenig eine Subvention wie solarer Eigenverbrauch.
Haushalte mit Elektroauto und insbesondere Wärmepumpe beziehen zudem in der Regel trotz anteiliger solarer Direktversorgung deutlich mehr Kilowattstunden aus dem öffentlichen Netz und tragen somit überdurchschnittlich zur Deckung der Netzkosten bei. Auch hier liegt damit keine Subventionierung des Eigenverbrauchs vor.
- Steuern & Umlagen
Der Kostenbestandteil Steuern und Umlagen setzt sich aus vier Bereichen zusammen: netzgekoppelte Umlagen, Konzessionsabgabe, Stromsteuer und Mehrwertsteuer.
Die netzgekoppelten Umlagen sind genauso wie die Konzessionsabgabe überwiegend Kosten zur Finanzierung der Stromnetze. Die Stromsteuer wurde 1999 als Teil der ökologischen Steuerreform eingeführt, um durch höhere Strompreise einen Anreiz zum Stromsparen zu schaffen und zielt damit auf die gleiche Wirkung wie solarer Eigenverbrauch und Energieeffizienzmaßnahmen: Verringerung der Bezugsmenge von nicht klimaneutralem (grauen) Strom. Damit gilt hier die gleiche Argumentation wie bei den Netzentgelten.
Die Hälfte der Steuern- und Umlagenbelastung entfällt jedoch auf die Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird auf gewerbliche Verkäufe von Produkten und Dienstleistungen erhoben. Auf Eigenleistungen, die nicht gewerblich erbracht werden, fällt dahingegen keine Mehrwertsteuer an: sei es die Gurke aus dem eigenen Garten oder das Renovieren des eigenen Hauses – genauso wie für den vor Ort selbst erzeugten und genutzten Solarstrom.
Die Behauptung, die nicht erfolgte Erhebung der Mehrwertsteuer auf den selbst verbrauchten Solarstrom auf Grundlage der Höhe der Strombezugskosten (!) wäre eine Subvention, ist nicht nur sachlich nicht nachvollziehbar, sondern geradezu absurd. Ansonsten müsste auch auf die selbst angebaute Erdbeere oder auf das Streichen der Zimmerwand in Eigenregie die Mehrwertsteuer erhoben werden – und zwar auf Grundlage des aktuellen Marktpreises.
- Eigenverbrauch entlastet den Staatshaushalt
Anlagenbetreiber erhalten auf den Eigenverbrauch keine EEG-Förderung, wodurch jede selbst verbrauchte Kilowattstunde förderfrei ist. Eigenverbrauchsanlagen reduzieren damit die Belastung des EEG-Kontos und damit den Staatshaushalt.
Fazit
Der Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Solarstrom führt zu Einsparungen im Vergleich zu den Strombezugskosten. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Subvention. Der direkte Verbrauch von vor Ort erzeugtem Solarstrom ist genauso normal wie Eigenleistungen im Haus oder der Eigenanbau von Obst und Gemüse im Garten. Über den erzielten relevanten Klimaschutzbeitrag hinaus entfalten solare Selbstversorger einen hohen gesamtgesellschaftlichen Nutzen.
Anstelle einer sachlich falschen und irreführenden Subventionsdiskussion sollten jetzt die anstehenden Aufgaben der Energiewende angegangen werden: Photovoltaik-Ausbau in allen relevanten Marktsegmenten auf Zielkurs halten, Speicher ausbauen und weitere Flexibilitäten voranbringen sowie systemdienlich ins Stromsystem einführen. Die Gebäude-Photovoltaik ist und bleibt entscheidend für den Erfolg der Energiewende. Solare Dachanlagen sind zudem Akzeptanz-Anker für die Energiewende. Sie werden heute in aller Regel mit Speichern, Elektroautos oder Wärmepumpen installiert und treiben somit die notwendige Sektorenkopplung voran. Dabei mobilisieren die Dachanlagen notwendiges privates Kapital für die Energiewende in Milliardenhöhe. Unternehmen werden durch günstige und verlässliche Strompreise gestärkt und Wertschöpfung sowie Arbeitsplätze vor Ort geschaffen. Um die Energiewende auf Zielkurs zu halten, braucht es deshalb auch in Zukunft ein starkes Photovoltaik-Dachanlagensegment.
— Der Autor Carsten Körnig ist Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft. Der Verband vertritt die Interessen von weit über 1000 Unternehmen der Solar- und Speicherbranche in Deutschland: www.solarwirtschaft.de. —
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Entweder Herr Körnig ist intellektuell nicht in der Lage, der schlüssigen Argumentation von Herrn Hirth zu folgen, oder er will es nicht, wobei ich das letztere annehme. Damit offenbart er allerdings eine andere Art von intellektueller Schwäche, und zwar eine wesentlich gefährlichere. Es ist die Unfähigkeit Tatsachen anzuerkennen, die einem nicht in den Kram passen. Statt dessen redet er mit Halbwahrheiten und Lügen um den heißen Brei, wahrscheinlich weil er meint, dass das seiner Rolle als Lobbyist geschuldet sei. Vielleicht hat er auch Probleme, seine eigene Gefühlslage, dass Dachanlagen doch eine sehr schöne Sache seien, mit den Tatsachen in Übereinstimmung zu bringen. Da muss man ja schon um ein paar Ecken herumdenken, bis man beim Ergebnis angekommen ist. Für eine gefühlsmäßige Einschätzung sind das sicher zu viele Ecken. Gefühle hat man aber eben auch, und letztlich müssen wir alles, was wir „gut“ finden, auch gefühlsmäßig gut finden, sonst bleibt eine kognitive Dissonanz.
Es ist genau diese Unfähigkeit, die viele politische Diskussionen so unergiebig macht: Weil Menschen nicht zwischen Gefühl und Verstand unterscheiden können, sind sie einer rationalen Argumentation nicht zugänglich. Es bleibt dann dabei, dass sich Menschen gegenseitig widerstreitende Gefühle an den Kopf werfen. Ein Zuhören findet nicht statt, sondern man bleibt bei den vor Jahrzehnten schon verinnerlichten Wahrheiten, ohne zu merken, dass die Zeit darüber hinweggegangen ist.
@JCW,
Blindheit hin, Blindheit her.
Der Einäugige ist Kö(r)nig unter den Blinden.
Viele Grüße an das (hitzegeplagte) Deutschland vom Süden vom hohen Norden (bei angenehmen 20 Grad / Nähe Oslo 2.7.25 – 14 Uhr)
@JCW
„Es ist genau diese Unfähigkeit, die viele politische Diskussionen so unergiebig macht: Weil Menschen nicht zwischen Gefühl und Verstand unterscheiden können, sind sie einer rationalen Argumentation nicht zugänglich. Es bleibt dann dabei, dass sich Menschen gegenseitig widerstreitende Gefühle an den Kopf werfen. Ein Zuhören findet nicht statt, sondern man bleibt bei den vor Jahrzehnten schon verinnerlichten Wahrheiten, ohne zu merken, dass die Zeit darüber hinweggegangen ist.“
Das war der wirklich unstrittige Abschnitt Ihres Kommentars… der Rest ist eher zum Kopfschütteln…
Sich selbst als die geistige Elite einzustufen und Menschen anderer Ansicht Unfähigkeit oder Unlauterheit vorzuwerfen, ist doch genau Ihr Problem.
JCW traurig, dass Sie ihren Elan nicht für Bürgerenergie einsetzen, sondern stattdessen mit Arroganz und plumpen Beleidigungen gegen diejenigen agitieren, die den kruden Thesen des Profs mit Fakten und Argumenten entgegnen. Bevor Sie auf andere wild eindreschen, sollten Sie sich überlegen, welche welche Auswirkungen die widersinnigen Hirth-Forderungen hätten und wer wieder profitieren würde. Deshalb nochmal:
Der Marktwert von PV ergibt sich eben nicht aus dem durchschnittlichen Preis an der Börse, sondern nach dem Meritorder Prinzip aus dem Preis des teuersten Kraftwerks, dass durch die Einspeisung von PV-Strom „eingespart“ wird.
Anstatt aber bei Stromüberschuss fossile KWs abzuschalten, werden diese mit Volllast weiterbetrieben, zu überhöhten vetraglich garantierten Preisen. Konkludent müsste deshalb nicht die Vergütung bei privaten Kleinst-PV-Anlagen gekappt werden, sondern bei allen trägen fossilen KWs, die nicht entsprechend der Volatilität des Strommarkts regelbar sind und auch über keine Speicher verfügen.
Bei der EEG-Umlage in der heutigen Form (so wie dies Hans Diehl sehr deutlich und verständlich dargelegt hat) erhalten in Wirklichkeit die Energiekonzerne direkte Subventionen, für imaginäre Verluste, deren Höhe sie zudem selbst errechnen (dürfen). Den supergünstigen EEG-PV-Strom verkaufen sie dann auch noch mit „Bio-Zuschlag“ als Extragewinn.
Obwohl durch PV und Wind die Energieerzeugungskosten auch an der Börse signifikant gesunken sind, ist davon bei den Privat-Haushalten in den letzten 20 Jahren nichts angekommen. Während Verbraucher in Zeiten der Strompreisbremse Höchstpreise zahlen mussten, freuten sich die Stromkonzerne über Rekordgewinne. Diese Übergewinne wurden aber weder abgeschöpft, noch das veraltete unökonomische und asoziale Strommarktsystem geändert.
Wenn private Investitionen von Bürgern in PV-Anlagen als „indirekte Subvention“ gegeißelt werden, müßten nach der gleichen Logik die Gewinne der Stromkonzerne als illegale Subvention bezeichnet und abgeschafft werden. Systemrelevante Infrastrukturen wie eine resiliente Energieversorgung gehören eben nicht in die Hand von privaten monopolartigen Großkonzernen – schon gar nicht, wenn diese Rohstoffe aus totalitären Verbrecherstaaten beziehen. Jede private PV Anlage fördert deshalb unsere Unabhängigkeit und die soziale Gerechtigkeit. Deshalb muss endlich auch der Mieterstrom erleichtert und vehement ausgebaut werden.
khk schreibt.
Der Marktwert von PV ergibt sich eben nicht aus dem durchschnittlichen Preis an der Börse, sondern nach dem Meritorder Prinzip aus dem Preis des teuersten Kraftwerks, dass durch die Einspeisung von PV-Strom „eingespart“ wird.
@ khk
Ach wie wohltuend, wenn mal wieder einer seinen Durchblickt offenbart. Dem JCW scheint das tatsächlich zu kompliziert zu sein. Er unterstellt dem Autor einfach so pauschal Lügen, ohne konkret zu sagen was er damit meint, damit man ihm widersprechen könnte. Solche und ähnliche Begebenheiten lassen bei mir immer wieder den Verdacht aufkommen, dass er für die andere Seite hier unterwegs ist. An der Energiewende kommen die zwar auch nicht mehr vorbei. Die wollen nur ihre eigene Version. Das heißt so wenig wie möglich dezentral auf kleinen Dächern, und die Wertschöpfung wie gewohnt Zentral.
Nun zur Sache. Was gegenwärtig als PV Marktwert dargestellt wird, ist allenfalls ein Ramschwert, indem die EE sich kannibalisieren. Dieser „Pseudomarktwert“ wird ausschließlich benötigt, um auf dem EEG Konto darzustellen seht her, so wenig bekommen wir für den EEG Strom, und so viel müssen wir dafür vergüten, sprich bezahlen. Die Differenz muss der Staat mit Milliarden ausgleichen. Den Hintergrund, wie diese Milliarden zustande kommen, kann man meinem obigen Kommentar vom 03. Juli um 14.39 Uhr entnehmen.
Der wahre EE Marktwert – wie Sie richtig erkannt haben – spiegelt sich in der Tatsache, wie viele der teuren fossilen Kraftwerke die EE auf der Merit Order Angebotskurve verdrängen, und den Strom dadurch billiger machen.
Und das geschieht wie folgt beim Day Ahead Handel in den Bilanzkreisen der Versorger
Siehe hier die Merit Order Kurve, die Grundlage der Strompreisentstehung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Merit-Order
Da wird links auf der Kurve preislich aufsteigend so lange angeboten, bis rechts der Bedarf gedeckt ist. Und je mehr links billige Erzeugung angeboten wird, desto mehr teure Kraftwerke kommen rechts nicht mehr zum Zuge. Der Börsenpreis sinkt.
Und jetzt kommt der Punkt. Bis 2010 wurden die EE – weil keine Grenzkosten, die sind schon mit der Umlage bezahlt – ganz links auf der Kurve als die billigsten Erzeugungen angeboten, und verdrängten rechts reihenweise die teuersten Angebote. In dem Maße wie die EE den Strom billiger machten, in dem sie die teuren Angebote vom „Markt“ drängten, ergab sich ihr wahrer Marktwert.
Seit 2010 ist das nicht mehr der Fall. Die EE sind aus den Bilanzkreisen der Versorger – wo dieser Day Ahead Handel stattfindet, – raus genommen worden, und müssen separat an der Börse verkauft werden. Mit anderen Worten an diesem Verdrängungsprozeß auf der MeritOrder Kurve können sie nicht mehr teilnehmen.
Funfacts für Herrn Diehl
2010 100 TWh EE, davon 50 % Wind/PV und 50% steuerbare Wasserkraft und Biomasse
2024 300 TWh EE, davon etwa 20% Wasserkraft und Biomasse und 80% PV/Wind mit jeweils hohem Gleichzeitigkeitsfaktor in der Erzeugung, zwar regelbar im Sinne von an oder aus, aber nicht mit steuerbarer Erzeugung
Finde den Fehler!
Sandra Enkhardt schreibt.
Finde den Fehler.
Hallo Frau Enkhardt.
Der Fehler ist der, dass seit 2010 die Erneuerbaren zwar noch vorrangig eingespeist werden, aber nicht mehr vorrangig verbraucht werden müssen. So kann die Energiewende nicht funktionieren.
Zum besseren Verständnis muss ich mich leider wiederholen, und ein weiteres mal das „IWR“ zitieren.
Zitat „IWR“ Der steigende Anteil erneuerbarer Energien hat am Spot- und Terminmarkt zu immer niedrigeren Strom-Einkaufspreisen geführt. Grund ist ein von der Politik beschlossener Wechsel der EEG-Lieferung ab 2010 (Wälzungsmechanismus). Bis 2009 erhielten die Stadtwerke den EEG-Strom als sog. EEG-Stromband monatlich tatsächlich physisch geliefert, so dass die großen Vorlieferanten (RWE, E.ON, Vattenfall, EnBW, etc.) auch faktisch weniger an die Stadtwerke liefern konnten. Seit 2010 muss der EEG-Strom an der Börse verkauft werden und das hat weitreichende Folgen: RWE, E.ON & Co. beliefern Stadtwerke seit 2010 wieder weitgehend vollständig mit konventionellem Strom, der EEG-Strom an der Börse kommt zusätzlich auf den Markt und drückt auf die Preise.Zitat Ende
Der EEG Strom kommt seit 2010 zusätzlich auf den Markt. Das ist der Fehler.
Leider wieder daneben, Herr Diehl. Wir sind 15 Jahre weiter und haben es mit ganz anderen Mengen zu tun. Bitte setzen Sie sich damit auseinander. Wir leben nicht mehr vor 2010. Jetzt würde ihr System auch nur sehr begrenzt funktionieren…
Frau Eckhard, leider argumentieren Sie auch am Thema vorbei.
– kleine private PV entlasten das Netz, da die Verbraucher in unmittelbarer Nähe sind
– die Verteilnetze sind ohnehin schon vorhanden und werden zusätzlich noch über die Netzgebühren und die Grundversorgung bezahlt
– Eigenverbrauch entlastet weiterhin das lokale Netz, besonders wenn neben Privat auch Unternehmen PV-Anlagen und mit Speichern die Spitzenlasten erheblich reduzieren ( schmälert nur leider die Gewinne der Stromversorger und Netzbetreiber) –
– logischerweise müßten daher dezentrale kleine private PV einen „Sektoren-Netzentlastungsbonus“ erhalten – von den großen zentralen Stromerzeugern, egal ob Gas, Kohle, Atom, Wasser, Wind oder PV, die alle keinen eigenen Speicher haben.
Konkretes Beispiel für die Abzocke: EnBW PV-Freiflächenanlage Zwergberg, Wiernsheim 5,4 Mwp
– bereits 2023 hatte die EnBW öffentlich propagiert, alle neuen PV-Freiflächenanlagen nur noch mit Speicher zu bauen
– 2024 dann Bau und Inbetriebnahme Zwergberg aber ohne Speicher
– auf Nachfrage Bürgermeister Antwort EnBW: Baugenehmigung wäre ohne Speicher erfolgt
– so läßt sich die EnBW über seine verschiedenen „Töchter“ alles mehrfach vergüten
– als PV-Stromerzeuger über die EEG-Vergütung
– als Stromlieferant wieder Erstattung imaginärer Verluste durch EEG aus Steuergeldern
– zusätzliche Gewinnmitnahmen über Ökostromzuschlag an Verbraucher
– als Netzbetreiber durch Kostenkalkulation in Eigenregie mit „Renditezuschlag“ (ohne Kontrolle Netzagentur angeblich wegen Geschäftsgeheimnis)
– diese Netzkosten werden weitesgehend an die Privathaushalte weitergeleitet, während Großverbraucher ganz oder teilweise entlastet werden
– Hochspannungsnetze werden von vier Großkonzernen monopolartig betrieben, die TransnetzBW ist eine Tochter der EnBW
– Reingewinn EnBW 2024 4,9 Milliarden Euro (nach Steuern, ebenso sind Abschreibungen von Uraltanlagen bereits abgezogen)
– aber kein Geld für Speicher an der PV-Zwergberg oder bei Kohlekraftwerken, die zum Teil noch aus den 60ern stammen
Also wie war das bei Prof Hirth: „Finde den Fehler“
Hallo khk,
ich habe Herrn Diehl versucht zu antworten.
Zu ihren Argumenten:
Warum sieht sich die HTW genötigt eine Initiative zu starten, Heimspeicher intelligent zu laden.
https://www.pv-magazine.de/2025/04/04/htw-berlin-photovoltaik-heimspeicher-zur-entlastung-des-stromnetzes-gezielt-mittags-laden/
Die wenigsten machen dies bisher und für den Fall nicht, belasten auch die kleinen Dachanlagen das Verteilnetz, da der erzeugte Solarstrom eben nicht komplett vor Ort verbraucht werden kann.
Der wesentlichere Punkt ist jedoch, Stromversorgung ist ein 24/7-Job und sicher möchten auch Betreiber kleiner PV-Anlagen noch Strom haben, wenn die Sonne nicht (mehr) vom Himmel strahlt…
Nur noch ein Beispiel für die Blindheit von Herrn Körnig: Er widmet dem Thema Mehrwertsteuer mehr als einen Absatz. Darin kommt allerdings nicht vor, dass kleine PV-Anlagen von der Mehrwertsteuer befreit sind. Wenn man dann den daraus erzeugten Strom mehrwertsteuerfrei konsumieren will, ist das eine Doppelbefreiung, für die es keine Rechtfertigung gibt. So wird aus einer Halbwahrheit ganz schnell eine Lüge.
Das sollte sie sich noch mal gut überlegen. Da der Aussage der Sinn fehlt. Auch vor der Mehrwertsteuer Befreiung konnte man sich diese mit etwas bürokratischen Aufwand wieder erstatten lassen. Eigentlich hat sich dadurch nur sehr wenig geändert. Nur der bürokratische Aufwand ist weggefallen und somit auch ein Haufen unnützer Arbeit auf dem Amt.
Wenn ich aus einer Tomate neue Tomatepflanzen ziehe und diese dann essen ist das auch keine MwSt. Doppelbefreiung, sondern immer noch nur einfacher Eigenverbrauch. Alle steuerlichen Regeln die Herr Altmeyer eingeführt hatte, hatte nur den Sinn die PV schlechter zu stellen. Hat aber zum Glück nicht geklappt. Die Anlagen wurden trotzdem gebaut. Nur die bescheuerten regeln für den Speicherbetrieb verursachen immer noch Probleme.
Aber die neue Frau Altmeyer wird sich schon was einfallen lassen, die hat ja auch Erfahrung in dem Bereich. Kleine PV Anlagen im Privatbesitz, da verdienen ja die Stromkonzerne kein Geld mit. Das kann ja nicht sein.
Einspeisegebühren wird es auch nur für EE Anlagen geben. Gas Backup Kraftwerke und alte Kohlekraftwerke besteuern wäre ja total unlogisch 😉
Schöne Grüße Stefan
Stefan S. schreibt
Kleine PV Anlagen im Privatbesitz, da verdienen ja die Stromkonzerne kein Geld mit. Das kann ja nicht sein.
@ Stefan S
Sagen Sie das nicht. Die Erzeugung der kleinen Anlagen muss doch bekanntlich seit 2010 separat an der Börse verkauft werden. Wo sie sich selbst zu Schnäppchen kannibalisieren. Wie die Stromkonzerne damit Geschäfte machen habe ich schon oft hier geschrieben.
Hier ein weiteres mal. https://www.ee-news.ch/de/article/27409
Zitat:..Billig an der Börse
Das steigende Angebot an erneuerbaren Energien – so beleuchtet die Studie – lässt die Preise am Spotmarkt der Strombörse sinken. Betreiber von konventionellen Kraftwerken, die ihren Strom schon lange vorher zu hohen Preisen verkauft haben und termingerecht liefern müssen, können ihren Gewinn aber noch steigern, indem sie den Strom nicht selbst erzeugen, sondern billig an der Börse kaufen. Ausgerechnet die schmutzigen Kraftwerke werden so zu Gewinnern der Energiewende. Zitat Ende.
Selbst wenn gegenwärtig immer mehr der Eigenverbrauchsmodus praktiziert wird, kommt da von der Überschusseinspeisung noch einiges zusammen.
JCW,
ich muss mich hier khk’s Kommentar anschliessen.
Nur um diesen Kommentar einmal in das rechte Licht zu rücken, Herr König schrieb:
„Die Hälfte der Steuern- und Umlagenbelastung entfällt jedoch auf die Mehrwertsteuer. “
Es geht also um die Behauptung dass das Einsparen der Mehrwertsteuer durch nicht erfolgten Einkauf von besteuertem Strom, sei es durch Selbsterzeugung oder Effizienz-bedingte Einsparung, ebenfalls keine (teilweise) Förderung sein kann.
Und du kommst mit dem Strohmann/Whatabout, dass ja auf den Einkauf (von Teilen) der Balkon-Solaranlage
ja gar keine Mehrwertsteuer erhoben wird.
Genau deswegen empfiehlt es sich immer, bei Ad Hominem möglichst keine Begründung zu erbringen, da die erbrachten (Schein)Argumente fast immer auf tönernen Füssen stehen.
Volkswirtschaftlich ist es ganz einfach: Freiflächenanlagen kosten pro kWp ungefähr die Hälfte dessen was eine typische EFH Dachanlage kostet. Da bereits ein Stromnetz existiert, könnten diese PV-Anlagen auch relativ verbrauchernah installiert werden. Und bitte nicht die Diskussion über den Flächenverbrauch. 20% der Fläche, welche wir heute für Energiepflanzen zur Verfügung stellen, reicht für all die benötigten PV Anlagen.
Wenn wir als Gesellschaft also „günstigen“ PV Strom wollen, läuft es auf Freiflächenanlagen hinaus.
Unser Egoismus und die dies unterstützenden Fördermassnahmen führen leider in eine andere Richtung.
Wenn wir nur auf die Stromgestehungskosten schauen, sind Freiflächenanlagen günstiger als eine Dachanlage. Ich unterstelle jedoch, dass bei einer Freiflächenanlage und einer Dachanlage die Kosten für das Material ähnlich hoch sind. Das was den überwiegenden Unterschied schafft, sind die Lohnkosten. Da die Vor- und Nacharbeiten relativ unabhängig davon sind, ob die Anlage 5 oder 25 kWp hat (elektrische Planung, Abstimmung Netzbetreiber, Dokumentation, Baustelleneinrichtung, IBN, elektrischer Anschluss, offizielle Meldungen etc.)
Die regionale Wertschöpfung bei Aufdachanlagen sollte nicht unterschätzt werden, da viele Akteure vor Ort davon ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Bei einer Freiflächenanlage beschränken sich die Akteure vor Ort idR. auf ein paar wenige, Verpächter, Grünflächenpfleger, evtl. regionaler technischer Service und die Kommune. Das dahinter stehende Unternehmen kann in einem ganz anderen Teil Deutschlands sein und die Baumannschaften kommen überwiegend aus Billiglohnländern.
Auch wenn es sich nicht so liest, bin ich eigentlich auch auf der Seite der Freiflächenanlagen.
Das ist aber eine einseitig volkswirtschaftliche Betrachtung die nur über die Kosten geführt wird. Hier spielen auch noch andere Aspekte mit herein. Die privaten Aufdachanlagen müssen bspw. nicht von der Allgemeinheit finanziert werden, sondern werden von Privatleuten finanziert. Hierdurch sinkt der Bedarf an Freiflächenanlagen, den die nicht PV-Anlagenbesitzer finanzieren müssen. Die höheren Kosten der privaten Anlagen spielen daher keine wirkliche Rolle, da Sie nicht von der Allgemeinheit getragen werden bzw. höchstens insofern, als das diese Mittel nicht anderweitig konsumiert werden. Hier gilt es dann aber zu beachten, dass der Betrag für die PV-Anlage ja auch in den Wirtschaftskreislauf zurückfließt, nämlich zum Handwerker, der die Anlage montiert.
Das ist doch eine Scheindebatte, wenn man.so argumentiert müssten auch alle Autos von Dacia kaufen die sind billiger und somit angeblich Volkswirtschaftlicher. Der volkswirtschaftliche Nutzen kann doch nicht im Preis einer Sache definiert sein.
Bei der kleine Anlage wird doch mehr im Inland erwirtschaftet als bei einer großen preiswerten Anlage. Die hat mehr Materialkosten als personal Kosten. Die Module werden importiert die Arbeitskraft weniger.
Das nur als Beispiele, die meisten Sachverhalt kann man nicht so stark vereinfachen, dafür sind die Zusammenhänge zu komplex.
Ueblicherweise gibt es ein riesigen Aufschrei in deutschen Medien, wenn nachweislich private Leute mit 100 % Preisueberschreitungen abgezockt werden.
Aber bei Dachsolaranlagen ist alles anders..
Was geschieht eigentlich mit dem eingespeisten Strom (Vergütung 0,08 €)? wird dieser nicht auch verkauft (ca. 0,39€)? Wer verkauft diesen? Welchen Gewinn bringt dieser Strom, den der Netzbetreiber nur durchleiten muss? Entstehen hier nicht auch Gewinne durch private Anlagen? Wer profitiert? Von mir ein Daumen hoch für den Beitrag von Herrn Körnig. Erneuerbare sind unverzichtbar.
Frank schreibt
Was geschieht eigentlich mit dem eingespeisten Strom (Vergütung 0,08 €)? wird dieser nicht auch verkauft (ca. 0,39€)? Wer verkauft diesen?
@ Frank.
Für 8 Cent, wird der EE Strom zunächst einmal den Anlagenbetreibern vergütet, und geht zum Verkauf an die Börse. Wie er dort nachgefragt wird ergibt den Preis. Ist das Angebot hoch und die Nachfrage niedrig entstehen negative Preise, und es kann sein, dass man sogar noch Geld bekommt, um die 39 Cent beim Kunden damit zu bedienen.
@Herr Diehl: Das haben sie irgendwie kompliziert ausgedrückt, zumindest verstehe ich ihre Antwort nicht wirklich.
@Frank: Wie kommen Sie auf 39 Cent? Nach meinem Kenntnisstand vermarktet der Netzbetreiber den Strom der EEG-Anlagen, sofern sie nicht in der Direktvermarktung sind. Bei negativen Preisen muss er im Falle von EEG-Anlagen noch was zahlen, damit ihm der Strom abgenommen wird. Die Anlagenbetreiber (zumindest bei allen Anlagen vor Einführung des Solarspitzen-Gesetzes) erhalten unabhängig davon, ob etwas bei der Vermarktung des Solarstroms erlöst wird oder nicht, ihre jeweils geltende EEG-Vergütung.
@ Frau Enkhardt.
Ich hab jetzt mal einfachhalber dem Frank seine Zahlen genommen.
Zum Ausdruck bringen will ich. Der mit 8 Cent vom Netzbetreiber abgenommene, und vergütete Strom bringt er zum Verkauf an die Börse. Dort muss er einen Stromhändler finden der ihm diesen abnimmt. Das kann bei viel Angebot und wenig Nachfrage, und infolge dessen negativen Preisen so sein, dass der Netzbetreiber dem Händler Geld zahlen muss, dass er ihn abnimmt. Mit diesem Schnäppchen kann dann der Händler oder Versorger die 39 Cent bei seinen Kunden bedienen, Dem Netzbetreiber kann’s egal sein was er für den Strom bekommt, den er mit 8 Cent vergütet hat, denn die Differenz zu dem was er vergütet hat und dem was er dafür eingenommen hat, bekommt er ja über die EEG Umlage, neuerdings vom Staat über das EEG Konto ausgeglichen. Bekanntlich muss der Staat auf dem EEG Konto die Differenz zwischen den Erlösen durch den EEG Strom und den Vergütungen mit Milliarden ausgleichen.
Hans Diehl, wieder ein wenig missverständlich.
Die Netzargentur ist die Organisationseinheit, die den Überschuss aus PV mit den 8 cnt/kWh vergütet!
Was diese mit der Strommenge der PV Überschüsse und auch mit den Überschüssen der vielen Balkonkraftanlagen macht, war nach meinem Verständniss die eigentliche Frage!
Der Netzbetreiber sollte nur der Zahlenlieferant sein für die Balance.
Jetzt bitte nochmal:
Ich frage mich gerade, was diese Diskussionen hier bringen sollen.
Wenn wir an den Ausbauzielen für PV-Energie festhalten wollen, dann müssen die Rahmenbedingungen doch so gestaltet sein, dass es für Investoren für Dach- UND Freifläche interessant bleibt.
Ob da an der Mehrwertsteuer, der Einspeisevergütung, der Netzumlage, oder was auch immer gedreht wird.
Wird das Eine reduziert muss es woanders ausgeglichen werden, sonst wird das nichts.
Aktuell scheint der PV-Ausbau ins Stocken zu geraten.
Das wird nicht besser, wenn wir hier Dach- gegen Freiflächenanlagen ausspielen.
So lange wir immer noch 80 Mrd. Euro pro Jahr für fossile Energien aus fragwürdigen Ländern ausgeben, können die Zusatzkosten für regionale Monteure, die bereits versiegelte Flächen belegen, doch nicht das Problem sein.
Thomas I schreibt
Die Netzargentur ist die Organisationseinheit, die den Überschuss aus PV mit den 8 cnt/kWh vergütet!
Was diese mit der Strommenge der PV Überschüsse und auch mit den Überschüssen der vielen Balkonkraftanlagen macht, war nach meinem Verständniss die eigentliche Frage!
@ Thomas I
Nicht die Netzagentur, sondern der jeweilige Netzbetreiber muss den Strom abnehmen und mit 8 Cent vergüten. Der Netzbetreiber muss dann einen Händler, sprich Versorger finden, dem er den Strom verkaufen kann. Wenn er für 8 Cent keinen findet, muss er den Strom für 4 oder weniger Cent verkaufen. Das kann ihm egal sein, denn die Differenz zu den 8 Cent bekommt er ja mit der EEG Umlage ausgeglichen. Manche Netzbetreiber sind auch gleichzeitig Versorger, oder umgekehrt. Oder tun sich zusammen, wie z.B. RWE und EON. EON heißt nur noch „Netze und Vertrieb“ während RWE deren EE Erzeugung übernommen hat. Die haben sich sicher auch was dabei gedacht.
Sie sehen, mit dem, was ich das „Faule Ei“ nenne, das der Energiewende 2010 ins Nest gelegt wurde, ist schon einiges an Wertschöpfung möglich. Leider nicht im Sinne der Energiewende.
Sandra Enkhardt schreibt.
Leider wieder daneben, Herr Diehl. Wir sind 15 Jahre weiter und haben es mit ganz anderen Mengen zu tun.
@ Sandra Enkhardt.
Wieso denn daneben. ? Sie haben nach dem Fehler gefragt, und ich habe geschrieben, der Fehler ist der, dass die Erneuerbaren seit 2010 nicht mehr „Vorrangig“ verbraucht werden müssen. Der EEG Strom kommt zusätzlich auf den Markt. Das hat doch mit den gegenwärtigen Mengen nichts zu tun. Wie wollen Sie denn zu 100% EE kommen, wenn der EE Strom weiterhin keinen gesetzlichen Verbrauchsvorrang hat. ?
Deswegen schrieb ich daneben: Wir leben im Jahr 2025.
Wir sind stundenweise bereits bei 100 Prozent EE und sogar darüber. Was dann?
Ein Verbrauchsvorrang ist mir auch nicht bekannt. Es gibt einen Einspeisevorrang für Erneuerbare.
Sandra Enkhardt schreibt
Deswegen schrieb ich daneben: Wir leben im Jahr 2025.
Ein Verbrauchsvorrang ist mir auch nicht bekannt. Es gibt einen Einspeisevorrang für Erneuerbare.
@ Sandra Enkhard
Der Verbrauchsvorrang war bis 2010 automatisch gegeben, als die EE noch mit sogenannten Ökobändern „physisch“ in die Bilanzkreise der Versorger gewälzt wurden. Dort wurden sie beim Day Ahead dem Vortagshandel, wo unterschiedliche Stundenpakete angeboten werden, integriert und bezahlt.
Wenn damals zwischen 12 und 14 Uhr 100% Sonnenstrom im Netz prognostiziert waren , dann beinhalteten diese beiden Stundenpakete nun mal 100% Sonnenstrom mit dem entsprechend günstigen Preis.
Die fossilen wussten, dass sie für diese zwei Stunden nichts verkauft haben, und konnten drosseln.
Heute haben wir genau die Situation wie sie das „IWR“ richtig beschrieben hat. Weil die EE aus dem System raus genommen wurden und separat verkauft werden müssen, haben die Altgedienten wieder freien Lauf.
Hier noch einmal
Zitat IWR.
Der steigende Anteil erneuerbarer Energien hat am Spot- und Terminmarkt zu immer niedrigeren Strom-Einkaufspreisen geführt. Grund ist ein von der Politik beschlossener Wechsel der EEG-Lieferung ab 2010 (Wälzungsmechanismus). Bis 2009 erhielten die Stadtwerke den EEG-Strom als sog. EEG-Stromband monatlich tatsächlich physisch geliefert, so dass die großen Vorlieferanten (RWE, E.ON, Vattenfall, EnBW, etc.) auch faktisch weniger an die Stadtwerke liefern konnten. Seit 2010 muss der EEG-Strom an der Börse verkauft werden und das hat weitreichende Folgen: RWE, E.ON & Co. beliefern Stadtwerke seit 2010 wieder weitgehend vollständig mit konventionellem Strom, der EEG-Strom an der Börse kommt zusätzlich auf den Markt und drückt auf die Preise.Zitat Ende.
Der EEG Strom kommt zusätzlich auf den Markt, und die Lösung wird auf der anderen Seite gesucht, in dem man PV kurzerhand abregelt, oder nur nicht vergütet. Mit anderen Worten den Strom zum Nulltarif bekommt und teuer verkauft.
Ich geb auf, Sie haben gewonnen. Schönes Wochenende, Herr Diehl. Es ist übrigens das erste Juli-Wochenende 2025.
(Wenn Sie mögen schauen sie nochmal an den Anfang nach den Zahlen. Um es vielleicht deutlicher zu sagen, bis 2010 waren die EE-Mengen sehr überschaubar für Netzbetreiber und Energieversorger. Mittlerweile sieht es anders aus.)
Sandra Enkhardt schrieb:
„@Frank: Wie kommen Sie auf 39 Cent? Nach meinem Kenntnisstand vermarktet der Netzbetreiber den Strom der EEG-Anlagen, sofern sie nicht in der Direktvermarktung sind.“
Das ist einfach zu erklären. Jede einzelne eingespeiste Kilowattstunde muss auch wieder aus dem Netz, das sind dann Endkunden oder Speicher. Bisher ist der Speicheranteil vernachlässigbar.
Damit wird die eingespeiste kWh auch garantiert jemandem in Rechnung gestellt. Im Fall von privaten Endkunden für 39 Cent. Der Netzbetreiber absorbiert natürlich nicht nur den Strom aus der Direktvermarktung, welcher Börsenstrom aber auch Balancingmaßnahmen substituieren kann und damit auch einmal einen Marktwert von >1€/kWh annehmen kann.
Es empfiehlt sich, nicht immer nur einseitig zu behaupten, dass Strom einen negativen Marktwert annehmen kann. Wenn man schon diese Behauptung immer wieder durch das Dorf treiben muss, dann sollte man auch die andere Seite der Behauptung erwähnen, um der Wahrheit gerecht zu werden.
Aber hier geht es darum, dass ein Cashflow stattfindet, an dessen einem Ende nachweislich der Einspeiser bis zu 8 Cent pro kWh bekommt, oder eben auch gar nichts. Und an dessen anderen Ende der Endkunde durchschnittlich 39 Cent bezahlt. Und die Fragen von Frank „Entstehen hier nicht auch Gewinne durch private Anlagen? Wer profitiert?“ bleiben nicht nur unbeantwortet sondern werden gar verzerrt. Das geht auch besser.
Und da ich behaupte, dass es besser geht, lege ich auch einmal vor.
Ja, wenn die Kilowattstunde an einen privaten Endverbraucher geht, dann ist es tatsächlich so, dass der Prosumer entweder 0 oder 8 Cent für die Kilowattstunde erhält während der Abnehmer 39 Cent für eine abgenommene Kilowattstunde bezahlt. Allerdings ist es so, dass das Stromnetz ziemlich ineffizient ist.
Im Idealfall nimmt einer der Nachbarn den Strom ab und es fallen relativ geringe Verluste an. Nicht nur das, es werden sogar erhebliche Übertragungsverluste vermieden. Kurz, es müsste weniger Kohle und Gas verbrannt werden, um diese Verluste auszugleichen. Diese Verluste sind in den 39 Cent eingepreist und fallen in diesem Fall eigentlich nicht an. Leider aber ist es so, dass wir lieber Solar und Wind abschalten und Gas und Kohle weiterlaufen lassen. Selbst wenn diese nicht einspeisen, verbrennen diese doch und das wiederum ist in den 39ct enthalten.
Im weniger idealen Fall wird der Strom durch Transformatoren in eine höhere Netzebene eingespeist. Diese Transformatoren sind in der Regel ölgekühlt. Nicht ohne Grund, Effizienz ist nicht deren Stärke, bessere Lösungen wie Halbleiter-basierte Umsetzer sind derzeit noch kaum verbreitet. Energieerhaltung sagt uns, alles, was da an Wärme abgegeben wird, kann nicht mehr als Strom zum Endkunden. Wiederum die 39ct enthalten Anteile, welche diese Verluste ausgleichen. Wobei das nur teilweise korrekt ist. Die Netze sind in einem mehr als fragwürdigen Zustand und es erfolgt gar keine ernstzunehmende Messung der Einspeisung der Großerzeuger. Diese werden nur überwacht, ob sie dabei sind, das Netz zu zerschießen oder eben nicht. Der nasse Finger im Wind ist eine vergleichbar präzise Messmethode. Die Netzbetreiber kennen weder den genauen Netzzustand noch haben diese ernstzunehmende Messdaten, von vereinzelten Ausnahmen abgesehen. Diese Ausnahmen sind fast ausschließlich erneuerbare Erzeugeranlagen.
Dann gibt es noch den Fall, dass dieser Strom von einem industriellen Abnehmer abgenommen wird. Diese zahlen teilweise nicht einmal ansatzweise die 8ct/kWh bei größeren Abnehmern oder werden gar für die Abnahme bezahlt im Falle von offerierten Stabilisierungsmaßnahmen. Die 39ct/kWh des Privatabnehmers finanzieren/subventionieren diese Fälle.
In keinem Fall erhält der Einspeiser tatsächlich eine Förderung. Nahezu 100% des Stroms, welcher verkauft wurde, wurde Monate oder Jahre im voraus bereits das erste Mal verkauft und zwar typischerweise oberhalb von 10ct/kWh und ausschließlich von Anbietern mit thermischer Erzeugung (Erneuerbare sind ausdrücklich von diesem Handel ausgeschlossen).
Die Kurzfristbörsen, mit ihren angeblichen Handelspreisen, sind diesem Vorgang nur nachgeschaltet und dienen dazu, die Erzeugung der thermischen Verbraucher mit günstigerem erneuerbarem Strom zu ersetzen. Die ursprünglichen Verträge werden deswegen trotzdem bedient. Also die thermischen Erzeuger erhalten die 10+ct/kWh in jedem Fall, können sich aber zu teilweise negativen Preisen von der Erzeugung freikaufen. Diese erhalten also die 10+ct plus den Betrag für den Einkauf der negativ bepreisten Energie. Das kommt wiederum, richtig geraten, aus den 39ct des Endkunden.
Das Thema ist nicht ohne Grund komplex. Es geht hier um Milliarden und Billiarden. je weniger der geneigte Endkunde in der Lage ist, nachzuvollziehen, was mit seinem gezahlten Geld passiert, um so besser. So wird es sicher nicht an Versuchen der Richtigstellung meines Beitrages mangeln, schauen wir mal, welche Qualität diese aufweisen. Ich lerne genauso gerne dazu wie Frank.
Tach auch.
Die Diskussion zum Artikel von Herrn Körnig zeigt m. E. nur das es viele unterschiedliche Meinungen / Wissensstände zum Thema gibt.
Ob man seine Meinung dann zu einer andere Meinung mit Schlägen unter die Gürtellinie kommentieren muss – das halte ich für nicht zielführend und bringt niemanden weiter.
Einfach einen Fakt zu einem Punkt im Artikel nennen und schreiben „somit ist die Darstellung falsch“. Hat mehr Charm und macht einen nicht unglaubwürdig.
Ein Privathaushalt, der sich eine Steckersolaranlage anschafft, macht dieses i.d.R. aus wirtschaftlichen und Umweltgründen. Und das ist gut so. Ob dieses durch eine Steuerbefreiung unterstützt wird, ist in erster Linie eine politisch gewollte Förderaktion. Der Sinn über eine MWSt zum selbstverbrauchten Strom zu diskutieren erschließt sich mir nicht.
Wichtiger ist hierbei, das der Nutzer sich Gedanken zu seinen (Verbrauchs-) Verhalten macht. Das ist m. E. die wahre Energiewende.
Zu einer Aufdachanlage möchte ich noch einen bisher nicht berücksichtigten Aspekt einwerfen:
wer Wohnraum unter dem Hausdach nutzt, wird mit einer Dachsolaranlage im Sommer eine deutlich geringere Aufheizung der Räume bemerken.
Dieser „Sonnenschirmeffekt“ einer Aufdachanlage ermöglicht es einem Nachbarn von mir, auch an Hitzetagen im Sommer sein kleines Bürozimmer unter dem Spitzdach zu nutzen.
Das kann ein echter, geldwerter Vorteil sein.
Genauso bei AgriPV, wo empfindliche Pflanzen, wie zum Bsp. einige Obstsorten, vor Sonne und zusätzlich vor Hagel geschützt werden.
Es wird Zeit die Ideologie aus der Politik zu verbannen und ökologisch und ökonomisch richtige Entscheidungen zu treffen. Die Energie Wende ist ein Irrweg der nur Schaden anrichtet und dank KI kann das jetzt jeder nachrechnen.
Auch ich verdiene an PV aber ich sehe auch welcher technische Unsinn mit Subventionen gegen die Natur realisiert wird.
Ja genau!
Unsere Energiepolitik ist inzwischen wieder zu sehr ideologisch gesteuert.
Das Gegenteil von Ideologie ist Wissenschaft und die sagt eindeutig, wir müssen schnellstmöglich raus aus allen fossilen Energieträgern!
Und die Politik muss dafür sorgen, dass wir langfristig möglichst kostengünstig und unabhängig werden, womit die Kernenergie für Deutschland keine Option mehr ist.
Bleibt für uns also, neben Bioenergie und Geothermie, hauptsächlich Wind und Sonne.
Mit verlässlich steigender CO2-Bepreisung würde der dafür notwendiege Ausbau ganz ohne Subventionen laufen.
Leider hat aktuell die fossile Lobby Oberwasser und es besteht die Gefahr das wir wieder zurückfallen.
„Einfach einen Fakt zu einem Punkt im Artikel nennen und schreiben „somit ist die Darstellung falsch“. Hat mehr Charme und macht einen nicht unglaubwürdig.“
@Klaus M.: Im Prinzip haben Sie natürlich Recht. Aber genau so hat Carsten Körnig nicht argumentiert, sondern in seinem ersten Absatz einfach davon gesprochen, die Fördereffizienz (bei Freiflächenanlagen) sei nur „vermeintlich“ höher und es gäbe „irreführende“ Behauptungen über die Subventionierung von Prosumern. Eine Begründung für die von mir in Anführungszeichen gesetzten Wertungen gibt er nicht.
Für die sachliche Diskussion (ist die Tomate aus dem Garten jetzt (im Prinzip) steuerpflichtig oder nicht), verweise ich auf meine Beiträge zu dem Artikel von Herrn Hirth, auf den sich Carsten Körnig, ohne den Artikel ausdrücklich zu nennen, anscheinend bezieht: https://www.pv-magazine.de/2025/05/28/eigenverbrauch-ein-steuersparmodell/ . Das brauche ich hier nicht wiederholen.
Ich bin jetzt auch nicht der Meinung von Herrn Körnig, dass das Steuerproblem das wichtigere ist. Der Staat hat einen Ermessensspielraum, was er steuernd unterstützt, und was nicht. Anders sieht es bei Kosten aus, die in einem solidarischen System, wie es das Stromnetz darstellt, entstehen. Hier muss sich der einzelne schon fragen lassen, ob er die Solidarität der anderen an das Netz angeschlossenen in unzulässiger Weise in Anspruch nimmt.
Aber um noch Ihrem Wunsch nach konkreten Fehlern von Herrn Körnig nachzukommen:
Schon die Überschrift ist irreführend bzw. falsch, denn selbstverbrauchter Strom vom Dach bekommt zwar keine direkten Subventionen in Form von Geld, wird aber indirekt subventioniert, indem der Reststrom aus dem Netz nicht so teuer bezahlt werden muss, wie er Kosten im Netz verursacht. Soweit die private Anlage noch Einspeisevergütungen für nicht selbst verbrauchten Strom erhält, ist dies auch eine direkte Subvention. Da wird Strom, für den es (ohne Speicher) keine Verwendung im Netz gibt, trotzdem bezahlt. Also nicht „subventionsfrei“.
Im zweiten Absatz wiederholt Herr Körnig diese Falschbehauptung nochmal und verstärkt sie sogar noch, indem er sie erweitert. Er behauptet nämlich, dass Eigenverbrauch die Förderkosten verringern würde (obwohl doch angeblich gar nichts subventioniert wird?). Dabei verschweigt er aber, dass zum Eigenbedarf vor allem Strom kommt, der im Netz durchaus etwas wert wäre. Der Eigenverbraucher gibt dem Netz nichts ab, wenn es Strom brauchen könnte, und gibt Strom dann ab, wenn das Netz nicht weiß, was es damit anfangen soll. Eigenverbrauch verschärft das Problem also. Der Volleinspeiser hingegen gibt Strom in den Strommangelzeiten trotzdem zu einem günstigen Preis ins Netz ab und bezieht seinen Verbrauch gleichzeitig zu dem üblichen, höheren Bezugspreis. Damit unterstützt er das Solidarsystem, während der Eigenverbraucher sich nur die Rosinen rauspickt.
Dass mich niemand falsch versteht: Eigenverbrauch soll ruhig jeder machen, auch wenn es eine Rosinenpickerei darstellt. Er sollte bloß dann auch bereit sein, entweder keinen Reststrom aus dem Netz zu beziehen, oder dafür das bezahlen, was es kostet, ihn bereitzustellen. Zur Zeit verlangt das aber niemand von ihm. Eine gute Möglichkeit dazu fände ich es, wenn Eigenverbraucher verpflichtet wären, einen dynamischen Stromtarif abzuschließen. Das sollte für alle Seiten fair sein. Der Eigenverbraucher wird vielleicht feststellen, dass ein dynamischer Stromtarif (Hardware, Abrechnungskosten) unverhältnismäßig teuer ist im Vergleich zu dem, was er mit seinem Eigenverbrauch spart. Aber das sind Kosten, die er mit seiner Dachanlage verursacht. Da sieht er es dann.
Im Interesse der Kosteneffizienz könnte man ihm die besonders hohen Kosten eines dynamischen Stromtarifs ersparen, indem man einen pauschal höheren Bezugspreis vereinbart. Die Gesamtkosten könnten dann sinken.
Mit seinem dritten Absatz hat er sogar Recht. Das liegt daran, dass der „Marktwert“ an einer Börse entsteht, die nicht geeignet ist, den Wert volatil erzeugten Erneuerbaren Stroms darzustellen. An der Strombörse wird Strom nur zu den Grenzkosten des teuersten Kraftwerks gehandelt. Wenn das Gaskraftwerke sind, ist der Börsenpreis sehr hoch, wenn es PV oder Wind sind, ist der Preis sehr niedrig. Der „Marktwert“ des PV-Stroms hängt dann davon ab, in welchem Verhältnis Zeiten mit und ohne Gaskraftwerke stehen. Wenn wir gar keine Gaskraftwerke mehr brauchen (erwünschtes Ziel), wird der Marktwert immer bei Null liegen. Spätestens dann zeigt sich, dass „Marktwert“, so wie er zur Zeit ermittelt wird, kein sinnvoller Wertindikator ist. Hier hat sich Herr Hirth angreifbar gemacht, und Herr Körnig nutzt das sofort aus, allerdings ohne den eigentlichen Grund, wo der Fehler liegt, analytisch erschlossen zu haben.
Herr Körnig behauptet in seinem sechsten Absatz, Stromkunde und Stromverkäufer würden einen freiwilligen Vertrag abschließen. Das ist falsch. Für den Grundversorger gibt es einen Kontrahierungszwang zum Grundversorgungstarif (Gesetzliche Grundlagen: § 36 EnWG, §§ 20, 21 StromGVV). Der Grundversorger ist bei der Preisfestsetzung nicht frei (das behauptet fälschlich Herr Körnig) sondern an das StromGVV gebunden. Das soll sicherstellen, dass jeder den Strom bekommt, den er braucht, auch wenn er wegen geringen Bedarfs oder ungünstigen Verbrauchsprofils schlechter Kunde ist, und das zu einem akzeptablen Preis. Die schlechteren Kunden werden dabei von den besseren Kunden subventioniert.
Hat jemand ein E-Auto, oder eine Wärmepumpe bezahlt er zwar mehr Netzentgelte. Bezieht er aber auch diesen Strom zu Zeiten, wo der Strom im Netz knapp ist, erhöht er damit die indirekte Subvention. Herr Körnig meint, wenn er einen Teil des Fahr- und Heizstroms aus seiner PV-Anlage bezieht, würde das doch die Netzkosten verringern. Leider tut es das nicht, denn den Eigenverbrauch realisiert er zu Zeiten, wo das Netz mit seinen Pauschalpreisen für Verbraucher Gewinn machen könnte. Der wegen E-Auto und Wärmepumpe noch höhere Netzbezug des Reststroms kommt dann zu Zeiten, wo der Pauschalpreis zu niedrig ist, um damit Gewinn machen zu können. Diesen Vorteil des Eigenverbrauchers müssen dann die Vollverbraucher quersubvenionieren.
Herr Körnig behauptet, Eigenverbrauchsanlagen würden das EEG-Konto entlasten. Auch hier betrachtet er nur die eine Seite, und ignoriert die andere. Aus dem EEG-Konto werden Einspeisevergütungen bezahlt. Das ist richtig und deshalb beziehen Eigenverbrauchsanlagen weniger Vergütungen aus dem EEG-Konto. Das schaut Herr Körnig sich noch an. Was er ignoriert: Das EEG-Konto verkauft den Strom an der Börse und erzielt damit Einnahmen. Der Eigenverbraucher liefert dem EEG-Konto aber den Strom, mit dem das EEG-Konto Gewinn machen könnte, nicht, sondern verbraucht ihn selber. Damit belastet er das EEG-Konto. Das lässt Herr Körnig lieber weg. Absicht? Dummheit? Nachlässigkeit? Urteile jeder selbst. Alles wenig schmeichelhaft.
Herr Körnig macht sich die Welt, wie es ihm gefällt. Da ist er nicht der einzige, es ist im Gegenteil ein sehr verbreitetes Phänomen. Jeder hat so sein Feindbild, wer oder was an allem schuld ist, aber der, der seinen eigenen Vorteil sucht, nimmt nur seine natürlichen Rechte wahr. Mir erscheint aber dieser Artikel infam mit einer solchen Häufung von Falschbehauptungen und gezielten Weglassungen. So doof kann doch keiner sein, wie Herr Körnig uns versucht hier zu verkaufen?
JCW schreibt.
Mit seinem dritten Absatz hat er sogar Recht. Das liegt daran, dass der „Marktwert“ an einer Börse entsteht, die nicht geeignet ist, den Wert volatil erzeugten Erneuerbaren Stroms darzustellen.
@ JCW
Womit wir wieder bei dem wären, was ich das „Faule Ei“ nenne das der Energiewende 2010 ins Nest gelegt wurde. Da wurde der EE Strom nämlich an die Stelle der Börse verbannt, die Sie richtigerweise als ungeeignet bezeichnen.
Bis 2010 wo der EEG Strom noch mit Ökobändern in die Bilanzkreise der Versorger gewälzt wurde, konnte er mit seiner Volatilität, seinen echten Marktwert „stundenweise“ darstellen. In den Bilanzkreisen findet nämlich der geeignete Börsenhandel für den unsteten EE Strom statt.
Für alle Leser im Folgenden die Erklärung, wie der Day Ahead Handel.funktioniert
https://www.next-kraftwerke.de/wissen/day-ahead-handel
In den Bilanzkreisen findet der Day Ahead, der Vortagshandel statt. In unterschiedlichen Zeitpaketen wird Strom angeboten. Wenn da für den nächsten Tag zwischen 12 und 13 Uhr 100% Sonnenstrom im Netz prognostiziert waren, dann kostete dieses Paket entsprechend so gut wie nichts. Das galt möglicherweise auch noch von 13 bis 14 Uhr wo das EE Angebot durch den Merit Order Effekt den Preis nach unten drückte. Der EE Strom konnte seine Volatilität, stündlich in Marktwert darstellen.
Seit 2010 ist diese „echte“ Marktwertdarstellung aber nicht mehr möglich, weil der EE Strom von da an aus den Bilanzkreisen der Versorger raus genommen wurde, und seit dem separat an der Börse verkauft werden muss. Dort kannibalisiert er sich zu einem „Ramschwert“ der dann den Kosten für die gesamte Energiewende zugrunde gelegt wird.
@ JCW Sie haben Recht. Wo der EE Strom gegenwärtig gehandelt wird ist ungeeignet. Der muss zum Handel wieder zurück in die Bilanzkreise, damit er seinen Marktwert wieder „stündlich“ voll darstellen kann.
Lesen Sie mal was der „khk“ am 03 Juli um 16.52 Uhr zum Marktwert schreibt.
J
JCW schreibt.
Aber um noch Ihrem Wunsch nach konkreten Fehlern von Herrn Körnig nachzukommen:
Schon die Überschrift ist irreführend bzw. falsch, denn selbstverbrauchter Strom vom Dach bekommt zwar keine direkten Subventionen in Form von Geld, wird aber indirekt subventioniert, indem der Reststrom aus dem Netz nicht so teuer bezahlt werden muss, wie er Kosten im Netz verursacht.
@ JCW
Wenn Sie schon auf der einen Seite nach „Indirekten“ Vorteilen suchen, sollten Sie das fairerweise auf der anderen Seite auch tun. Mit etwas Sachkenntnis werden Sie schnell fündig. Indirekt verschaffen die Prosumer den Konzernen einen gewaltigen Vorteil in dem sie denen ihren Überschüssigen PV Strom billig und zeitweise sogar umsonst liefern. Und was die damit machen, habe ich hier schon öfter gepostet.
Für Sie noch einmal, siehe hier https://www.ee-news.ch/de/article/27409
Zitat:..Billig an der Börse Das steigende Angebot an erneuerbaren Energien – so beleuchtet die Studie – lässt die Preise am Spotmarkt der Strombörse sinken. Betreiber von konventionellen Kraftwerken, die ihren Strom schon lange vorher zu hohen Preisen verkauft haben und termingerecht liefern müssen, können ihren Gewinn aber noch steigern, indem sie den Strom nicht selbst erzeugen, sondern billig an der Börse kaufen. Ausgerechnet die schmutzigen Kraftwerke werden so zu Gewinnern der Energiewende. Zitat Ende.
Ich hoffe ihnen ist bekannt wo der Strom herkommt, den die billig an der Börse kaufen kaufen und ihre Gewinne optimieren.
Das gleicht das, was Sie indirekte Subventionen nennen bei Weitem aus.
JCW schreibt.
Ich bin jetzt auch nicht der Meinung von Herrn Körnig, dass das Steuerproblem das wichtigere ist. Der Staat hat einen Ermessensspielraum, was er steuernd unterstützt, und was nicht. Anders sieht es bei Kosten aus, die in einem solidarischen System, wie es das Stromnetz darstellt, entstehen. Hier muss sich der einzelne schon fragen lassen, ob er die Solidarität der anderen an das Netz angeschlossenen in unzulässiger Weise in Anspruch nimmt.
@ JCW
Bei Ihnen ist auffallend, dass Ihr solidarisches Gewissen immer nur auf der einen Seite in den Krümeln sucht. Auf der anderen Seite finden Sie das EEG Konto, wo nachweislich aus den zunehmenden, und billiger werdenden EE, Milliarden Kosten für den Staat und und „Solidargemeinschaft“ kreiert werden, als ideales Instrument für die Energiewende zu finanzieren. Dann wundern Sie sich, wenn man Sie deswegen in eine bestimmte Ecke der Energiewender stellt.
JCW hinterlies:
„Soweit die private Anlage noch Einspeisevergütungen für nicht selbst verbrauchten Strom erhält, ist dies auch eine direkte Subvention.“
Was für eine hanebüchene Falsch-Behauptung. Der Solareinspeiser erkält weniger als zum Beispiel der Kohleeinspeiser. Damit ist ja die Bezahlung für Kohle- oder Gasstrom dann auch eine Förderung. Also eine Bezahlung im Energiemarkt wird mit dieser Behauptung generell zur Förderung umdeklariert. Auch die gerne durch das Dorf getriebene Behauptung, dass der Solareinspeiser ja auch zu Zeiten von negativen Börsenpreisen den gleichen Betrag erhält und es deswegen eine Förderung wäre, ist Unfug, denn auch das ist bei Kohle und Gas nicht anders.
Eine Bezahlung für eine Leistung ist keine Förderung und schon gar nicht, wenn diese Bezahlung unterhalb der üblichen Preise erfolgt, wie z.B. bei Solar im Gegensatz zu Kohle und Gas.
JCW behauptete weiterhin:
„Herr Körnig behauptet in seinem sechsten Absatz, Stromkunde und Stromverkäufer würden einen freiwilligen Vertrag abschließen. Das ist falsch. Für den Grundversorger gibt es einen Kontrahierungszwang zum Grundversorgungstarif (Gesetzliche Grundlagen: § 36 EnWG, §§ 20, 21 StromGVV).“
Und was hat das miteinander zu tun? Der Kunde kann freiwillig den Grundversorger wählen, muss dies aber nicht. Herr Körnig’s Aussage ist hier direkt nachvollziehbar, das Grundversorgerargument hat im Gegensatz einen Strohmanncharakter, wie schon andere Aussagen von JCW zu diesem Thema.
JCW’s Behauptung, „Da wird Strom, für den es (ohne Speicher) keine Verwendung im Netz gibt, trotzdem bezahlt.“ ist ebenfalls so pauschal wie falsch. Jede eingespeiste Kilowattstunde wird auch wieder ausgespeist und zwar kostenpflichtig und im Fall von Privatverbrauchern sogar zum Premiumpreis.
Generell entwertet JCW seinen Beitrag nicht nur mit reichlich Falschbehauptungen und Verzerrungen, er sprenkelt ihn auch noch mit Ad Hominem der übleren Sorte. Selbst wenn JCW irgendwo versehentlich einen validen Punkt erbringen würde, hat er seinen Kommentar, oder eher seine Kommentare zu diesem Thema, dadurch komplett entwertet. Schade, JCWs Beiträge können durchaus auch wertvolle Inhalte haben.
Wenn schon Polemik, dann auch bitte mit Stil.
Wikipedia: Typen_von_Argumenten#Scheinargumente
JCW schreibt.
Herr Körnig behauptet, Eigenverbrauchsanlagen würden das EEG-Konto entlasten. Auch hier betrachtet er nur die eine Seite, und ignoriert die andere. Aus dem EEG-Konto werden Einspeisevergütungen bezahlt. Das ist richtig und deshalb beziehen Eigenverbrauchsanlagen weniger Vergütungen aus dem EEG-Konto. Das schaut Herr Körnig sich noch an. Was er ignoriert: Das EEG-Konto verkauft den Strom an der Börse und erzielt damit Einnahmen. Der Eigenverbraucher liefert dem EEG-Konto aber den Strom, mit dem das EEG-Konto Gewinn machen könnte, nicht, sondern verbraucht ihn selber. Damit belastet er das EEG-Konto. Das lässt Herr Körnig lieber weg. Absicht? Dummheit? Nachlässigkeit? Urteile jeder selbst. Alles wenig schmeichelhaft.
@JCW
Ihre EEG Konto Argumentation basiert auf falschen Kenntnissen. Aus dem EEG-Konto werden „keine“ Einspeisevergütungen bezahlt. Die Einspeisevergütungen zahlt nach wie vor der Netzbetreiber. Das EEG Konto dient lediglich dazu eine Differenz zwischen Vergütungen und Börsenpreisen zu ermitteln, damit man dem Netzbetreiber .seine Verluste ausgleichen kann, wenn er den eingespeisten EE Strom zu niedrigen oder negativen Preisen abgeben muss Das ist auch so ein Fall , den niemand mehr interessiert. Schon im Referentenentwurf zu dem, was ich das „Faule Ei“ nenne das der Energiewende 2010 ins Nest gelegt wurde , den ich gelesen habe, stand geschrieben, dass anstelle der Netzbetreiber, nach spätesten 2 Jahren ein neutraler Vermarkter gefunden sein muss, der den EE Strom fair zu höchst möglichen Preisen vermarktet.
Bis heute ist immer noch der Bock der Gärtner, frisst sich nach belieben satt, zum Nachteil der Solidargemeinschaft, um die sich der JCW so Sorgen macht.
Dirk Schiller schreibt
Schade..JCWs Beiträge können durchaus auch wertvolle Inhalte haben.
@ Das sehe ich auch so und ist das, was mich bei ihm so irritiert.
Er ist offensichtlich nicht bereit das, was nicht in sein Konzept passt erst mal näher unter die Lupe zu nehmen, bevor er es kritisiert, oder ablehnt.
Typisches Beispiel, er schreibt, z.B richtigerweise wie folgt.
Zitat JCW ..Das liegt daran, dass der „Marktwert“ an einer Börse entsteht, die nicht geeignet ist, den Wert volatil erzeugten Erneuerbaren Stroms darzustellen.Zitat Ende.
Wo ich dann schreibe, dass das bis 2010 mal anders geregelt war, als die EE noch mit sogenannten Ökobändern in die Bilanzkreise der Versorger gewälzt wurden, nennt er mich kurzerhand rückwärtsgewandt.
Ich kann @JCW nur beipflichten. Als Lobbyist hat Körnig ja keine andere Wahl einer euphemistischen Darstellung wie seinerzeit in der Kampagne um 2014: „Solarstrom ist die günstigste und jederzeit verfügbare Stromerzeugungsform.“
Natürlich hat er, Körnig, keine Antwort darauf, warum man nach 24 Jahren EEG und über 100GW PV noch immer abstruse Vergütungen zahlt, für Strom mit einer kumulierten Energieerzeugung unter Volllast von lausigen 1.000KWh/KWp – im noch viertgrößten Industrieland der Welt. Rechnen Sie bitte alle Kosten des parallellaufenden Energieerzeugungssystems inkl. der Emissionen dazu, dann sind Sie am wahren Solarmarkt wert. Oder Sie fragen sich, warum nur Deutschland diesen Irrweg geht. Von den Sektoren Verkehr und Gebäude ist hier noch gar nicht die Rede.
Übertroffen wird dieses Blendwerk nur noch vom emissionsfreien, ehemals geförderten E-Auto. Hahaha!
@JCW: Man nennt es Ideologie. Starres, unbeirrbares Festahlten am Richtigkeitsdenken.
Allein die Umsatzsteuerbefreiung ist ein Hohn; der Entzug von Netzentgelten ebenso. Die pure Umverteilung von unten nach oben. Und nun noch Batterie-Großspeicher, die wer finanziert?! Auch die zunehmenden Redispatch-Maßnahmen, die teure Vernichtung von Strom, immer mehr Atomstrom aus Frankreich, weil immer mehr Zappelstrom im Netz ist, blendet Körnig aus. Zahlen ja die ideologiefreien Deppen. Gute Nachricht: Belgien, Irland und Bahamas sollen Deutchland den Rang der weltweit höchsten Strompreise streitig gemacht haben. Warum wohl?!
Damit man aber dem Bürger diese Ablassbriefe verkaufen kann, wird ständig der Klimawandel in TV und Radio strapaziert. Wenn erst die Autoindustrie ganz weg ist wie seinerzeit die Solarbarone im Osten, wacht man auf. Dann muß man sich am Grünen Gewissen des Balkonmoduls festhalten – und abends die Kerzen anstecken. Die Chinesen lachen sich schlapp.
fazit: Träumt einfach weiter!
Micha Drese, ein toller Beitrag, nur die Begründungen/Belege für deine Feststellungen fehlen noch.
Besonders die Umverteilung von unten nach oben würde mich im Detail interessieren?
Micha Drese schreibt.
Natürlich hat er, Körnig, keine Antwort darauf, warum man nach 24 Jahren EEG und über 100GW PV noch immer abstruse Vergütungen zahlt,
@ Micha Drese.
Das ist der markante Punkt. Vergütungen sind schon lange überfällig.
Nur wenn die Vergütungen wegfallen, schadet das der Gelddruckmaschine EEG Konto. .Die Milliarden Differenzkosten die der Staat den Netzbetreibern jährlich aufs EEG Konto überweist,müssen erhalten bleiben.
Das ist meine Antwort auf die Frage, warum man immer noch Vergütungen zahlt.
Hallo Herr Diehl, welche Gelddruckmaschine EEG-Konto meinen Sie? Was habe ich jetzt schon wieder verpasst?
Die Milliarden, die der Staat in das EEG-Konto „reinbuttert“, gehen als Vergütungszahlungen an die EEG-Anlagenbetreiber, die Netzbetreiber ausschütten. Es ist doch für die Netzbetreiber ein Nullsummenspiel, die nichts von dem Geld haben, weil es eh nur durchgeleitet wird und mit den Einnahmen aus der Vermarktung des Stroms der EEG-Anlagen und tausend (okay übertrieben) anderen Vorschriften und Abgaben verrechnet wird. Die Aufstellung ist ja einsehrbar und wird monatlich aktualisiert. Ohne die Millarden vom Staat (die letztendlich dann doch wieder aus den Taschen der Bürger stammen) wäre das Konto massiv im Minus, weil eben keine gleichwertigen Einnahmen mit der Vermarktung des EEG-Stroms erzielt werden. (Bitte verschonen Sie mich in Ihrer Antwort mit dem Wort Bilanzkreisen, sondern erklären mir einfach kurz, was die Gelddruckmaschine EEG-Konto sein soll).
Herzlichen Dank!
Sandra Enkhardt schreibt
Hallo Herr Diehl, welche Gelddruckmaschine EEG-Konto meinen Sie? Was habe ich jetzt schon wieder verpasst?
Die Milliarden, die der Staat in das EEG-Konto „reinbuttert“, gehen als Vergütungszahlungen an die EEG-Anlagenbetreiber, die Netzbetreiber ausschütten.
@ Sandra Enkhardt.
Nein so einfach ist es nicht. Sie müssen auf dem EEG Konto zwischen zwei Komponenten unterscheiden
Das was an die EE Anlagenbetreiber ausgezahlt wird ist die eine. Die ist fix, und wird alljährlich im Oktober anhand von bekannten Daten für das kommende Jahr von den Netzbetreibern bekannt gegeben, und geht vom Staat auf dem EEG Konto ein. Dieser fixe Betrag für die Vergütungen wird auf dem Konto dann als Ausgaben den Erlösen aus dem Verkauf der EE gegenüber gestellt. Wenn die Börsenpreise sinken, geht da weniger an Erlösen ein, der Saldo wird negativ. Das ergibt dann die zweite Komponente, nämlich die Milliarden die der Staat zusätzlich ausgleichen muss.
Beispiel um das mysteriöse System besser zu verstehen. Wenn in einem Folgejahr der Zubau „0“ wäre.. Das heißt die gleiche Summe für die Vergütungen benötigt würde wie im Jahr zuvor, und auf dem Konto einginge, müsste nur wegen der sinkenden Börsenpreisen und dadurch weniger Erlöse der Staat, trotzdem den Saldo ausgleichen.
Das Paradoxon gipfelt in der Tatsache, dass die EE bei der Preisbildung nach dem Merit Order Prinzip ohne Grenzkosten anfallen, und quasi dazu verdammt sind die Börsenpreise zu senken.
Im Klartext heißt das je mehr EE wir bekommen, und diese die Preise senken, je mehr werden die Milliarden, die der Staat dem EEG Konto zuschießen muss.
Der kritische Teil der Presse schreibt, die Energiewende wird unbezahlbar. Und man kann ihnen bei diesem System nicht mal widersprechen.
Hallo Herr Diehl,
der Mechanismus ist mir völlig klar. Sie schrieben jedoch, das EEG-Konto sei eine Gelddruckmaschine. Das ist mir unklar. Wie kommen sie zu der Behauptung und vor allem für wen?? Das war die Frage!
Hallo Frau Enkhardt.
Frage was geschieht denn mit den Milliarden der Kompinente zwei die der Staat auf dem Konto zuschießen muss, nur weil die Börsenpreise sinken. Welche Leistung wird denn von wem damit bezahlt.???
Ich erinnere daran wer zudem mit den niedrigen und negativen Börsenpreise seine Gewinne optimiert.
Siehe hier.
https://www.ee-news.ch/de/article/27409
Gut, wenn Ihnen Gelddruckmaschine nicht gefällt, komme ich wieder zurück auf meine seitherige Bezeichnung, und sage das EEG Konto ist eine „Nebelkerze“
Schon klar, sie meinen die Energieversorger. Letztendlich profitieren aber auch die Betreiber von kleinen PV-Anlagen mit Eigenverbrauch. Sie können Stromkosten einsparen, erhalten für Überschuss völlig unabhängig vom Marktwert ihre Vergütung (zumindest alle vor Einführung des Solarspitzen-Gesetzes). Menschen ohne eigene PV-Anlage haben hingegen nichts von der strompreissenkenden Wirkung der PV-Anlagen, sondern zahlen einfach nur. So ehrlich könnten die Betreiber von PV-Anlagen einfach auch mal sein…
Beim Solarspitzengesetz erklärt der ‚Gesetzgeber‘, dass abgeregelt wird, wenn die Marktpreise nicht den Wünschen der Netzbetreiber/Vergütungszahlungsverpflichteten entsprechen.
Die Anzeize zum verstärkten Aufbau von Erzeugungskapazität werden damit, durch Abregelung der (zeitlichen) Überkapazität, konterkariert (ausser die Solarstromerzeuger investieren zusätzlich in, evtl. verpflichtend, intelligente Einspeisesteuerung/Verbrauchslenkung und Stromzwischenspeicherung, zusätzlich, bei verminderter Rendite für kleinere Photovoltaik-Neuanlagen).
Die Abregelungsvorgänge sind intransparent.
Ein Teil der Kostenpositionen des Strompreises ist intransparent.
Die grossen Stromhändler können zwischen den gesicherten Leistungen aus dem fossilen Kraftwerkspark (als gesicherte AngebotsLeistung) und den strompreissenkenden (EEG-)Stromerzeugungsanlagen, zur Optimierung der Gewinnmarge, wechseln.
Stromkundinnen und Stromkunden können zu einem Stromanbieter wechseln, welcher die Kostenvorteile beim Stromeinkauf an die StromkundInnen weiterreicht als Strompreisvorteile?
Die Optimierung des Stromangebots (bzw. das Risiko beim Stromeinkauf) übernehmen damit, meistens, die Stromkundinnen und Stromkunden (nicht länger die Vermarktungsprofis der Grosskonzerne)?
Wer fordert die Veränderungen für die neuere Gesetzgebung (Stromkundinnen bzw. Stromkunden oder die Vermarktungsexperten/’Stromspekulanten’/Netzbetreiber)?
Wie nennt man das, wenn BranchenProfis normale StromkundInnen unsachlich/nachteilig beraten?
Der Gesetzgeber erklärt nicht im Solarspitzen-Gesetz, dass abgeregelt werden muss. Er erklärt nur, es gibt keine Vergütung für die Zeit negativer Strompreise (allerdings gibt es ja einen Kompensationsmechanismus, der das alles mehr oder weniger wieder auffängt).
‚Menschen ohne eigene PV-Anlage haben hingegen nichts von der strompreissenkenden Wirkung der PV-Anlagen, sondern zahlen einfach nur.‘
dem eigenen Stromverbrauchsprofil entsprechend, könnte man dazu raten, dass diese Menschen in Beteiligungen an grünen Stromerzeugungsoptionen investieren, bei genossenschaftlich organisierten Anbietern, Bürgerstromgemeinschaften/-vereinen, in ökologisch orientierte Geldanlageoptionen, Aktienbeteiligungen
oder die technischen Voraussetzungen für Solarstromerzeugung (oder Windkraftnutzung) nutzen/schaffen, evtl. niedrigschwellig mit Photovoltaikanlagen bis 800W (ohne Einspeisevergütung für Überschussstromeinspeisung) oder darüber (unter Regulierung durch das Solarspitzengesetz) bei mind. 2000W Einspeiseleistung.
In einer alternden Gesellschaft ist die Regelung eine ‚mathematische‘ bzw. ’statistische‘ Bosheit des (eines ‚akademischen‘ bzw. ‚rechtsgelehrten‘) Gesetzgebers? Wir (Arbeiterinnen und Arbeiter) werden schliesslich alle 120 Jahre alt, um die ‚gerechte‘ Rentabilität der Investitionen einer ‚umweltfreundlichen‘ und ’nachhaltigen‘ Anlageninvestition (bspw. zum Ausgleich steigender Sozialkosten) nutzen zu können?
pv-magazine zitiert einen Experten der HTW Berlin (April 2025):
‚3. Kritikpunkt: Die 60-Prozent-Einspeisegrenze gilt nur befristet bis zum Einbau eines Smart Meters
Nicht alle neu installierten Photovoltaik-Anlagen werden direkt zusammen mit einem Smart Meter und einer Steuerbox in Betrieb genommen. Im Leistungsbereich über 2 Kilowatt und unter 25 Kilowatt müssen in dem Fall die neuen Photovoltaik-Anlagen ihre Einspeiseleistung zunächst auf 60 Prozent der Nennleistung begrenzen. Diese 60-Prozent-Einspeisegrenze gilt allerdings nur, bis ein Smart Meter vor Ort verbaut wurde und der Netzbetreiber die Fernsteuerbarkeit der Photovoltaik-Anlage erfolgreich getestet hat. Im Anschluss kann die Photovoltaik-Anlage auch wieder mehr als 60 Prozent ihrer Nennleistung in das Stromnetz einspeisen. Die netzentlastende Wirkung der 60-Prozent-Einspeisegrenze verpufft daher mit dem Einbau eines Smart Meters.‘
‚So ehrlich könnten die Betreiber von PV-Anlagen einfach auch mal sein …‘
für Photovoltaik-Grossanlagen (und gewerbliche Stromerzeuger, Grosskonzerne) kann man da zustimmen(?), bei Anlagen bis 2kWp könnte man das (je nach Region und Regulierungswirkung) als ‚Zumutung‘ empfinden(?)
Der Artikel ist wirklich schräg!
Vorschlag zu Abhilfe:
Energierzeuger werden gleich behandelt; den Kraftwerken der Energieerzeugern wird, wie auch denen der PV oder Wind, eine Verpflichtung aufgesetzt, die Stromproduktion konstant, und oder regelbar zu gestalten.
PV oder auch Windenergieanlagen hätten die Verpflichtung, ihre Maximalleistung vertraglich für einen täglichen Produktionszeitraum zu vereinbaren und entprechend zu drosseln.
Im Gegenzug wären auch die von Wirtschaftsministerin neu zu bauenden Gaskraftwerke zwingend mit einem Stromspeicher auszurüsten, um dem Netzbedarf sachgerecht folgen zu können.
Vorrang den Erneuerbaren; bach-Up mit fossilen Energieen.
Wie von der Wirtschaftsministerin erwähnte Konflikte zu Netzkapazitäten an den Einspeisepunkten wg. fehlendem Netzausbau wären damit per se ausgeschlossen.