Das Einzählermodell für Photovoltaik-Anlagen in Mehrparteienhäusern ist kaum bekannt, aber äußerst rentabel. Eigentümergemeinschaften und Vermieter:innen sind oft erstaunt über die wirtschaftlichen Vorteile. Besonders in Häusern mit enger Gemeinschaft erweist es sich als effizienteste und attraktivste Lösung.
Ein enormes, meist noch unberührtes Potenzial für den solaren Ausbau schlummert auf Dächern, unter denen sich mehrere Wohnungen befinden: Es gibt vier Millionen Mehrparteienhäuser (MPH) in Deutschland! Oft hört man das Vorurteil, dass Photovoltaik im Mehrparteienhaus ein schwieriges Thema sei. Im Solarberaterlehrgang wird sogar von der „Königsdisziplin“ der Solarberatung gesprochen. In der Tat machen regulatorische Themen und Gesetze eine simple Weitergabe von Sonnenstrom an Bewohnende im Haus nicht ganz leicht, doch mit dem Einzählermodell gibt es eine charmante Alternative zum bekannten Mieterstrommodell.
Nehmen wir als Beispiel ein MPH mit sechs Wohneinheiten und einem Allgemeinstromzähler: Für eine Mieterstrom-Lösung ist dieses Haus oftmals aus Sicht von Dienstleistern zu klein. Zudem steht die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung erst in den Startlöchern. Es zeichnet sich ab, dass auch sie kurz-/mittelfristig nicht das erwartete Heilmittel für die Umsetzung von Photovoltaik im Mehrparteienhaus werden wird. Gleichzeitig bietet das Dach mehr Potenzial als „nur“ für eine Allgemeinstromversorgung. Auch Einzelanlagen sind möglich, aber durch die Mehrfachanschaffung von Wechselrichtern und erhöhtem Umsetzungsaufwand haben sie nur eine schlechtere Wirtschaftlichkeit.
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Hohe Eigenverbrauchsquote: Dadurch, dass fast immer jemand zuhause ist, erhöht sich die Eigenverbrauchsquote und damit der Ersparnishebel.
Geringere Grundgebühren: Es fallen monatliche Grundgebühren der einzelnen Stromversorger-Verträge der Haushalte weg. Pro Haushalt können jährlich ca. 150 – 200 Euro eingespart werden. Bei einem 5-Parteienhaus sind das immerhin 750 – 1000 €. Somit gibt es neben den Ersparnissen durch den Solarstrom vom Dach auch noch weitere Ersparnisse über den Wegfall zahlreicher Grundgebühren.
Gleichzeitig tun sich jedoch zwei neue Herausforderungen auf:
- Das Einzählermodell erfordert eine verbindliche Zustimmung der Mieter*innen oder WEG-Parteien. Denn grundsätzlich kann in Deutschland jede oder jeder den eigenen Stromlieferanten frei wählen. Schert nun eine (Miet-)Partei im Nachhinein aus, würde eine Elektrikerrechnung für die Nachrüstung eines separaten Zählers fällig. Hier muss geklärt werden, wer diese Kosten trägt. Da Mieter:innen mit dem Einzählermodell allerdings fast immer finanziell bessergestellt werden, ist das spätere Ausscherern Einzelner selten der Fall. Bei zukünftigen Mieter:innen kann man frühzeitig abklären , ob sie mitmachen möchten. Grundsätzlich setzt ein Einzählermodell jedoch immer ein friedliches Binnenklima im Mehrparteienhaus voraus.
- Es stellt sich die Frage, wie mit unterschiedlich großen Stromverbräuchen der Wohneinheiten umzugehen ist. Tatsächlich ist bei einem Einzählermodell die Berechnung des individuellen Stromverbrauchs ein unregulierter Rechtsraum, in dem kreative Absprachen getroffen werden können. Am häufigsten wird dies jedoch gelöst, indem für jede Wohneinheit optionale Stromzähler eingebaut werden (nicht vom Netzbetreiber, sondern privat), die es erlauben, mit einer einfachen Excel-Tabelle eine Querverrechnung durchzuführen. Auf diese Weise kann man eine faire Verteilung der Kosten innerhalb des Hauses sicherstellen.
Besonders geeignet ist das Einzählermodell auch in Wohnsituationen, in denen der Strom durch die Vermieterpartei ohnehin pauschaliert abgerechnet wird, beispielsweise in Wohnheimen und bei Einliegerwohnungen.
Je nachdem, wie sich das Verhältnis der Dachgröße zum Jahresstromverbrauch aller Wohnungen darstellt, kann sich bei kleinen Dächern eine Solaranlage, die mit dem Einzählermodell betrieben wird, schon nach weniger als zehn Jahren wirtschaftlich amortisieren. Gleichzeitig bietet das Modell auch für große Dächer und WEG starke finanzielle Anreize, da sich die Zählergrundgebühren auf einen Bruchteil reduzieren.
Funktioniert die Kommunikation unter den Wohnparteien reibungslos, ist ein Einzählermodell uneingeschränkt zu empfehlen. Ist sie jedoch uneindeutig und unübersichtlich, kommt das Modell an seine Grenzen. Wer etwa macht die interne Verrechnung, falls dies nicht im Leistungsspektrum der Hausverwaltung liegt? Ein Problem, das häufig in großen WEG auftritt. Ideal ist hingegen das Einzählermodell in WEG mit 2 bis ca. 20 Parteien, in der bestenfalls Solarenthusiast:innen einmal im Jahr die kurze Umrechnung auf die einzelnen Parteien pro bono übernehmen.
Beispiel aus der Praxis
Erst vor kurzem hat sich eine WEG in Freiburg mit dem Einzählermodell auf den Weg gemacht. Konkret sieht es dort so aus: Die Zähler aller 16 Wohneinheiten (teils in Vermietung) sowie der Allgemeinstrom-Zähler wurden über einen gemeinsamen Zähler an die hauseigene 50 kWp PV-Anlage angeschlossen.
Die Finanzierung fand anteilig über das Rücklagenkonto und zusätzlich mithilfe von Eigenkapital anhand der Miteigentumsanteile (MEA) statt. Somit kann auch die Abrechnung der jährlichen Kosten über ein „PV-Stromkontingent“ je nach MEA einfach und fair erfolgen. Der PV-Strom wird hierbei mit 18 ct/kWh verrechnet und füllt über die kommenden Jahre das Rücklagenkonto der WEG wieder auf. Die wirtschaftliche Amortisation der PV-Anlage liegt bei voraussichtlichen 8 Jahren.
Viele im Haus fragen sich heute, wieso nicht schon viel früher mit dem Einzählermodell gestartet wurde. Wieso ist dieses Modell so unbekannt und findet bisher so wenig Umsetzung. Die WEG denkt jetzt darüber nach, die eigene Photovoltaik-Anlage um Batteriespeicher zu erweitern und zusätzlich aktuelle und zukünftige Wallboxen für E-Autos mitzuversorgen.
Unterm Strich: Das Einzählermodell ist noch ein eher unbekanntes Modell aus dem Köcher der Betriebsarten für Photovoltaik im Mehrparteienhaus. Dennoch hat es sich schon vielfach bewährt. So manche WEG oder Vermieter:in war höchst überrascht, wie deutlich sich der Betrieb einer Photovoltaik-Anlage im Mehrparteienhaus lohnt.
In unserem Beratungsalltag zeigt sich, dass das Einzählermodell die häufigste Empfehlung aller Betriebskonzept ist. Sofern im Mehrparteienhaus ein gutes Binnenklima gegeben ist, stellt sich dort kein anderes Betriebsmodell wirtschaftlich attraktiver dar als das Einzählermodell.
—– Johannes Jung ist Projektleiter Photovoltaik bei der Energieagentur Regio Freiburg sowie zertifizierter Solar- und E-Mobilitätsberater der DGS Franken. —–
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Was hierbei nicht berücksichtigt wurde, ist dass bei einer Zählerzusammenlegung die Bezugsgrenze für 30 kW in der Direktmessung überschritten wird und das Einzählermodell als Wandlermessung umgesetzt werden muss.
Alleine die Kosten für einen Messwandlerschrank belauf sich auf ca. 3500 € ohne den Einbau und die Umverdrahtung der Bestandszähleranlage.
Gleichzeitig findet eine Anlagenänderung statt, so dass möglichweise auch Teile der bestehenden Elektroinstallation nach aktueller Norm umgebaut bzw. nachgerüstet werden müssen.
Das Modell der virtuellen Summenzählung ist in meinen Augen für MFH deutlich attraktiver und vor allem kostengünstiger, da hier ohne große Umbauarbeiten installiert werden kann.
Viele Grüße
Lesenswert! Zusätzlich neben Einzählermodell, Mieterstrom und GGV gibt es noch die Lösung von Pionierkraft: Hardware mit geeichtem Zähler plus Verwaltungs- und Visualisierungssoftware. Das ist unter Umständen einfacher skalierbar als das Einzählermodell und verwaltungstechnisch nicht so aufwändig wie Mieterstrom und GGV. Beispiel: https://pionierkraft.de/2025/04/14/energiewende-in-mintraching-solarstrom-fuer-mietshaus/
Bei einem Einzählermodell bedarf es aber sehr schnell einer Wandlermessung, die dann erhebliche Umbaumaßnahmen am Zählerschrank bedürfen, oder?
Nutzen wir mit 25 kwp und 3 Wohneinheiten genau so und funktioniert bestens und sehr wirtschaftlich für alle Seiten. Da bisher familieninterne Vermietung ist das mit der etwas pauschalen Abrechnung auch kein Thema da jeder am Ende profitiert.
Würde mich interessieren, wie das rechtssicher umgesetzt werden soll. Die WEG wird ja somit zum Energieversorgungsunternehmen. Finanzamt, Bundesnetzagentur, VNB und ÜNB sind also automatisch alle mit im Boot. Hinzu kommt die freie Wahl des Reststromanbieters, die auch durch noch soviel vorherige Absprache nicht ausgeräumt werden kann. Des Weiteren Messstellenbetreibereigenschaft und die damit einhergehende zukünftige eigenverantwortliche Umsetzung eines Smart Meter Rollouts auf eigene Kosten. Spätestens, sobald der erste Mieter dann zu Tibber o. ä. wechseln möchte, beginnt man dann wieder, umzubauen und einreihige Zählerschränke nachzurüsten. Wie Herr Jung schon so richtig schreibt, eignet sich das eigentlich weniger für WEGs, schon gar nicht für Vermietung, sondern für Allem für Gebäude, bei denen eh Pauschalmiete herrscht, wie z.B. Kurzzeitmiete möblierter Apartments.
@ Max,
„Die WEG wird ja somit zum Energieversorgungsunternehmen. Finanzamt, Bundesnetzagentur, VNB und ÜNB sind also automatisch alle mit im Boot.“
So werden eine einfache (eigentlich bekannte) Lösungen für funktionierenden Mieterstrom schon im Keime erstickt.
Die „Nachteile“ sind im Artikel beschrieben, aber kein Problem.
Einfach und simple geht in Deutschland nicht. 🥳
Bin ich beim Pionierkraft rein rechtlich nicht auch bei einer Stromlieferung, d.h. man wird auch „Energieversorger“ und was hat der ÜNB oder die BnetzA damit zu tun? Und wieso sollte es zu einer eigenverantwortlichen Umsetzung eines Smart Meter Rollouts auf eigene Kosten kommen? Finde diese Lösung deutlich attraktiver und gerade für kleine Mehrfamilienhäuser mit einem privaten Vermieter funktioniert die Lösung wunderbar und hat sich in der Praxis schon bewährt. Im Vergleich dazu ist die Pionierkraft Hardware schon sehr teuer und die habe ich dann auch umsonst gekauft wenn der Mieter wieder in den freien Markt zu Tibber o.ä. wechseln möchte.
6-Fam-Haus, was passiert in 10 Jahren, ein Beispiel:
1 Wandlerzähler, min. 6 eigene WE-Zähler (ggf. 7 mit Allgemeinstrom)
Kosten eigene Zähler, ca 200€/Zähler = 1200 €
Ersparnis Zählermiete ca. 10€/Monat je Zähler > 6*12*10€ = 720 €/Jahr
Jahr 1+2, Ersparnis = 1440 € gehen verloren für die eigenen Zähler
Jahr 3 bis 10 = 8*720 € = 5760 €
Die Rechnung mag nicht für jeden stimmen, aber sie zeigt, dass die Einsparungen der Zählermiete den separaten Wandlerzähler amortisieren können. Und wenn es ein oder zwei Jahre länger dauern würde, wäre das auch kein Beinbruch.
Ja, es ist nicht einfach, aber nicht unmöglich und es kann durchaus eine gute wirtschaftliche Lösung für alle sein … wenn alle Mitbewohner mitmachen.
Was wird denn der örtliche Energieversorger dazu sagen, wenn ihm xx Zählergebühren wegfallen?
@Manfred Uhlig,
„Was wird denn der örtliche Energieversorger dazu sagen, wenn ihm xx Zählergebühren wegfallen?“
Die Frage ist eher: was will man eigentlich?
Eine einfache, funktionierende Energiewende für alle Beteiligten?
Oder sieht da schon wieder einer seine Felle davonschwimmen?
Uwe Dyroff
ja, das ist das Problem seit 35 Jahren PV
Das ganze funktioniert nur wenn sich alle beteiligten ideal verhalten. Vermietet jemand seine Eigentumswohnung kann das ganz schnell anders aussehen.
Warum ?
Als Eigentümer profitiert er weiterhin von den PV Erträgen und der Mieter spart sich die Zählerkosten (vom VNB).
Es bleibt eine Win-Win Situation !
Wir als gemeinschaftliches Wohnprojekt haben das Einzählermodell von vorneherein im Neubau so realisiert. 16 Wohnungen verteilt auf 4 eng beieinander stehenden Häusern. Jede Wohnung hat einen eigenen Hutschienenzähler MID-zertifiziert und über ModBus auslesbar. PV bisher erst auf einem Dach mit knapp 37 kWp + Speicher 30 kWh, 30 kW. Nach und nach werden wir die anderen Dächer noch voll machen. Kein Bewohner hat jemals den Wunsch geäußert in dieser Hinsicht ein „eigenes Süppchen“ zu kochen. Was für ein bürokratisches Geschiss um die Wandlerzähler gemacht wird, kann ich nicht nachvollziehen. Auch ein Shelly für hundert € ist ein Wandlerzähler.
@Michael,
so einfach und simpel kann Energiewende funktionieren 👍.
Es gibt ein „Zauberwort“:
„Wille“
Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch. 😎
9-Familienhaus,
Einzählermodel, 2 Anlagen auf dem Dach Nord-Süd Belegung
2mal 17kw! Nord-Belegung schafft morgens und abends 1/3 der Produktion!!! 85 kwh Speicher, keine Wandlermessung!
Flatmiete, Wärmepumpe, Fußbodenheizung, Warmwasser über Boiler!! Haus Bj. 2017, Anlage Bj. 2023!.!
Alle sind glücklich und zufrieden!!!
Unser nächstes Objekt ist schon geplant!! 🙂
Solange keiner danach fragt ist die Flatrate okay. Jedoch gibt es die „Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung – HeizkostenV)“
Wenn ein Problemmieter meint er verbraucht weniger als die Flatrate besagt, wird er sehr wahrscheinlich klagen.
@ Daddy,
„Wenn ein Problemmieter meint er verbraucht weniger als die Flatrate besagt, wird er sehr wahrscheinlich klagen.“
Dürfte für diesen Problemmieter schwer werden, eine neues Dach übern Kopf zu finden. 🥳
Ich sehe bei diesem Modell eigentlich eine bereits bekannte Möglichkeit solche Konzepte umzusetzen.
Das nennt sich auch Summenzählermodell und wird seit Jahren z.B. beim Einsatz von Blockheizkraftwerken eingesetzt.
Als Beispiel eine Information eines Netzbetreibers aus Bayern: https://www.bayernwerk-netz.de/de/energie-anschliessen/stromnetz/kundenanlagen/mieterstrommodell-mit-virtuellem-summenzaehler.html
Details zu gefördertem und ungefördertem Mieterstrom findet man hier: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Vertragsarten/Mieterstrom/start.html
Ich würde mich niemals auf eine Lösung einlassen, die rechtlich nicht ganz klar ist, deshalb sehe ich Vorteile beim Summenzählermodell für die meisten Anwendungen.
Das ungeförderte Mieterstommodell ist dabei ziemlich frei gestaltbar.
Für die Abrechnung würde ich allerdings immer einen Profi beauftragen, bzw. das ganze zumindest rechtssicher aufstellen, auch wenn man selbst abrechnen möchte, womit unter Umständen die eingesparten Grundgebühren bei den Stromzählern nicht wirklich eingespart werden können.
Die privaten Unterzähler sollten dabei eigentlich auch geeicht sein, und dadurch bedingt, müssten diese regelmäßig getauscht werden, was auch Kosten verursacht.
Bitte auch dabei bedenken, dass der Mieter/Wohnungseigentümer immer das Recht hat, sich seinen Energieversorger selbst auszuwählen.
Das ist beim Summenzähler soweit kein Problem, solange eine offizielle Messung für den Solarstrom vorhanden ist, damit man die Mengen abgrenzen und abrechnen kann.
Es gibt einen kleinen Nachteil in dieser Situation. Ist ein gemeinsamer Stromspeicher verbaut, nutzt auch der fremdversorgte Nutzer diesen Strom, der sich aktuell nicht abgrenzen lässt.
Auch wenn verschiedene Dienstleister schnell mal sagen, dass ihnen das Projekt zu klein ist, gibt es mittlerweile auch Anbieter, die verstanden haben, dass es auch kleinere Objekte gibt, die es abzurechnen gilt.
Zum Thema Wandlermessung habe ich gelernt, ab 30 kWp PV-Leistung ist eine Wandlermessung bereits erforderlich. Ab 47 KW ohne PV-Anlage ist auch eine Wandlermessung vorgeschrieben. Wenn also große Wärmepumpen oder Wallboxlösungen dazu kommen, ist man mit Sicherheit bei einer Wandlermessung. Deshalb verstehe ich manche Kommentare nicht, bei denen Anlagen über 30kWp ohne Wandlermessung genehmigt werden konnten?
Grundsätzlich sollten aber mehr von diesen Konzepten in der Zukunft angegangen werden, auch wenn man mal die weitere Meile gehen muss, um so etwas umzusetzen.
P.S: Das Konzept von Pionierkraft ist nicht wirklich eine Alternative zum Summenzählermodell, da hier Zusatzhardware angeschafft werden muss, die zusätzlich zum vorhandenen Stromzähler (pro Wohnung/Zähler) angeschafft werden muss. Man kann dann zwar genau abrechnen wer welchen Strom verbraucht. Ich fürchte aber, dass die Kosten für die Umrüstung und den laufenden Betrieb das Projekt schnell unwirtschaftlich machen werden. Sollten sich die Preise für die eingesetzte Hardware allerdings senken lassen, sieht es unter Umständen wieder ganz gut aus für diese Methode.
Das Summenzählermodell ist typisch feinste, deutsche Bürokratie.
Pragmatismus sieht anders aus.
In Deutschland ist Pragmatismus ein absolutes Fremdwort und man liebt ganz innig Bürokratie.
In Nordbaden haben wir mit 16 Wohneinheiten ein Einzählermodell umgesetzt. Das Betreibermodell ist rechtssicher umgesetzt worden. Beschreibung unter:
wohnen-am-steinweg.de
Wie funktioniert die Abrechnung bei den Modell? Ich kann zwar jeder Einheit einen Zähler einbauen, aber damit kann ich nicht erkennen, wer wieviel PV Strom genutzt hat und wer wieviel Netz Strom.
Eine Mischkalkulation birgt die Gefahr, dass der PV Anteil zu gering zum Preis ist und ich draufzahle.
Als Vermieter möchte ich gern den PV Strom günstig an die Mieter verkaufen, damit beide einen Vorteil haben, aber für den Netzbezug will ich nicht drauflegen
@Tobias
Melden Sie sich gerne bei mir/uns über earf.de/pv oder eveeno.com/abrechnungskonzepte_ezm. Wir haben auch viele mögliche Abrechnungskonzepte erstellt, wodurch es möglichst fair wird – auch für Sie als Vermieter. Aber Sie haben Recht – ohne Smart Meter können Sie nicht differenzieren zwischen PV- und Netz-Strom
@Tobias: So sind wir halt – möglichst jedes Elektron einzeln zählen.
Aber wozu ? Es geht auch solidarisch, dann wird der PV Nutzen maximal.
Und mit dem sog. SmartMeter haben Sie wieder einen Kostentreiber.
Gleichzeitig ist dieses Modell ideal für den Datenschutz, keine einzelnen Haushaltsstomverlaufsdaten !!!
Die rechtssichere Lösung ist eine Energiegemeinschaft, nur gibt es die in Deutschland nicht, aber in der Schweiz und vor allem in Österreich. Über Smartmeter wird im 15 Minutentakt die synchrone Erzeugung mit dem Verbrauch gemessen und virtuell nach Festlegungen der Energiegemeinschaft aufgeteilt. Wer teilnimmt, nimmt Teil, wer ausschert, verlässt die Gemeinschaft einfach. Auch den Reststromversorger kann sich jeder selbst aussuchen.
Hmm, irgendwie habe ich das Gefühl dass das vorgestellte Modell auch mit anderer deutscher Rechtssprechung kollidiert: So hat wohl der BGH in Beschluss vom 15. April 2025 – VIII ZR 300/23 zum Thema „Zustandekommen von Strom- und Gaslieferungsverträgen bei Vermietung der einzelnen Zimmer einer Wohnung durch separate Mietverträge“ ein Urteil gefällt, dass hier die Angelegenheit verkomplizieren scheint! (https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&anz=1117&pos=2&nr=141385&linked=pm&Blank=1)
@Detlef,
„Hmm, irgendwie habe ich das Gefühl dass das vorgestellte Modell auch mit anderer deutscher Rechtssprechung kollidiert:“
Wieso?
steht doch klar definiert ⤵️
«Entscheidung des Bundesgerichtshofs:
Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen.
Das Berufungsgericht hat zu Recht angenommen, dass unter den hier gegebenen Umständen ein Versorgungsvertrag mit der beklagten Vermieterin (Eigentümerin) der Wohnung besteht. Entgegen der Ansicht der Revision war das in der Bereitstellung von Strom und Gas liegende (konkludente) Angebot der Klägerin weder an die Mieter der einzelnen Zimmer noch an die Gesamtheit der Mieter gerichtet. Zwar haben allein die Mieter Einfluss auf den Strom- und Gasverbrauch in der Wohnung. Jedoch lässt sich dieser Verbrauch – mangels separater Zähler – nicht den einzelnen vermieteten Zimmern zuordnen. Auch haben die einzelnen Mieter bei objektiver Betrachtung typischerweise kein Interesse daran, auch für die Verbräuche der anderen Mieter einzustehen.»
Beim Einzählermodell hat jede Partei einen eigenen (Unter) Zähler mit nur einen Hauptzähler, welcher vom Netzbetreiber verwaltet wird.
Die einzelnen Parteien via Vertrag festnageln.
Nun klingt „festnageln“ nicht gerade schön, aber wenn jede Partei entsprechend sparen kann, bekommt das Wort -> Festnageln eine ganz andere Bedeutung.
Ist nur eine Frage von transparenter, fairer Kommunikation und Vertragsgestaltung.
Oder haben hier Kommentatoren wie
Jürgen Conrads, Carsten Patzke, Michael Brod, Oliver irgend etwas falsch gemacht.
Ich wusste gar nicht, dass es für die meiner Meinung nach einfachste Stromversorgung der Mieter einen eigenen Namen gibt. Einzählermodell. Ich muss zugeben als ich Ende 2011 eine 14,7 kWp Anlage und ein 5,5 kW Blockheizkraftwerk in mein 12 Einheiten MFH eingebaut habe, habe ich mir über Mieterstrommodelle und dergleichen keine Gedanken gemacht, sondern einfach dass naheliegenste getan. Auf einen Hauptstromzähler und 12+ Unterzähler hatte ich schon Jahre vorher natürlich mit Genehmigung der Mieter umgerüstet, um die vielen einzelnen Grundgebühren zu sparen. Gut die Mieter haben diese gespart aber das ist ja auch was. Die Eichfrist eines Ferraris Zählers beträgt übrigens 16 Jahre und gebrauchte geeichte zum Selbereinbau gibts schon für um die 30 Euro oder weniger wenn ich mich recht erinnere. Den Mietern habe ich nach Einbau der PV- und stromerzeugenden BHKW Anlage angeboten, den PV- und BHKW Strom zu einem Preis von 10% unterhalb des jeweils zu findenden günstigsten Stromabbieters auf dem Markt von mir zu beziehen. Den Rest (im Jahresschnitt 30%) zum Einkaufspreis. Ich wechsele den Stromanbieter übrigens fast jedes Jahr. Mit der Nebenkostenabrechnung und etwas Excel in vorbereiteten Tabellen erfolgt die Stromabrechnung.und nimmt i.d.R. vielleicht eine halbe Stunde pro Jahr in Anspruch. Bei etwa 15.000+ kWh „Eigenverbrauch“ im Jahr zzgl. der Einspeiseförderung kommen dabei jährliche Einnahmen zusammen, welche die einmaligen Kosten für sogar zwei Wandlerzähler (Meßkonzept Nr. 6) locker verschmerzen lässt. Ärgerlich waren diese irre hohen Beträge aber trotzdem. Inzwischen habe ich nur noch wenige Mietverträge aus der Anfangszeit. Bei allen neuen wissen die Mieter schon aus der Wohnungsanzeige, dass sie bei mir keine eigenen Stromverträge abschließen müssen und in den Mietverträgen ist festgelegt, dass sie auf eigene Kosten gerne einen (teureren!) Stromvertrag mit einem externen Anbieter abschließen können. Bisher hat das aber noch niemand in Anspruch genommen. Das ganze läuft jetzt seit über 13 Jahren zu aller Zufriedenheit (selbst das Finanzamt hat bis vor einem Jahr dabei noch mitverdient) so gut, dass ich nur hoffen kann, dass sich nicht irgendwann doch noch ein deutscher Bürokrat findet, der einen Weg oder Grund findet dies alles kaputt zu machen. Ich habe die ganze Mieterstromdiskussion und deren Komplikationen daher nie so recht verstanden. Zum Schluss noch eine Anmerkung zum Pionierkraftwerk. Zumindest im MFH finde ich aus der beschriebenen Erfahrung das Pionierkraftwerk überflüssig. Ich wollte mein Nachbar MFH mit an meine stromerzeugende Anlage anschließen und hätte dafür ein Pionierkraftwerk brauchen können, da diese Liegenschaft bei einer auch möglichen aber aufwändigen direkten Anbindung vom Netz getrennt hätte werden müssen. Ich musste aber lernen, dass dieses „Kraftwerk“ auf wenige KW beschränkt und damit leider uninteressant ist. Letzteres nur nebenbei.
Verbaue ich genau so seit fast 10 Jahren und hatte noch nie Probleme. Also neu ist das nicht….
@Frank: Hat ja auch niemand behauptet und wertet den Artikel und die Informationen nicht ab, oder? Aber schön, dass Sie das schon länger machen!
„Vermieter:innen“ und „Bewohnende im Haus“, manche Leut*innen können einfach nicht darauf verzichten mit der Schändersprache hausieren zu gehen. Warum wird denen hier eine Plattform geboten?
Was passiert,wenn es schon mehrere Balkon-PVen im Objekt gibt? Die müssen doch dann weg, oder zumindest auf maximal 1 reduziert werden, denn pro Stadtwerke-Zähler ist nur max. 1 BPV erlaubt, oder?
Alternativ können die, die ihre BPV behalten wollen, wohl nur nur „nicht mitmachen“ und ihren eigenen Stadtwerke-Zähler behalten.
Da sehe ich Konflikt-Potential innerhalb der WEG.