Schweiz senkt WACC für Photovoltaik-Anlagen

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Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am Montag neue gewichteter Gesamtkapitalkostensätze (Weighted Average Cost of Capital, WACC) für Erneuerbaren-Anlagen und Stromnetze für das Jahr 2025 veröffentlicht. Sie beziehen sich auf solche Erneuerbaren-Produktionsanlagen, die mit Marktprämien und Investitionsbeiträgen unterstützt werden. Für das Kapital, das in solchen Anlagen gebunden ist oder in neue Anlagen investiert werden soll, hat der Kapitalgeber Anspruch auf eine Verzinsung, die bei der Berechnung der Förderbeiträge berücksichtigt werden muss, wie es vom Schweizer Energieministerium heißt.

Der Bundesrat hatte Mitte Februar in der Energieförderungsverordnung eine neue Berechnungsmethode festgelegt. Auf dieser Basis und nach Konsultationen mit der unabhängige staatliche Regulierungsbehörde im Elektrizitätsbereich (EICom) gelten für dieses Jahr ein nominaler WACC für große Photovoltaik-Großanlagen nach Artikel 71a Energiegesetz von 5,10 Prozent. Vergangenes Jahr lag der WACC noch bei 5,11 Prozent. Größer fiel die Senkung des nominalen WACC für die übrigen Photovoltaik-Anlagen aus: Er reduziert sich von 4,74 auf 4,58 Prozent.

Die nominalen WACC für die übrigen Technologien liegen bei 5,10 Prozent für Wasserkraft und Biomasse, bei 5,28 Prozent für Windkraftanlagen und 5,45 Prozent für Geothermie. Die Sätze fallen allesamt etwas geringer als im Vorjahr aus.

Das Schweizer Energieministerium legte zudem den durchschnittlichen Kapitalkostensatz für Investitionen ins Stromnetz für das Tarifjahr 2026 auf 3,43 Prozent fest. In diesem Tarifjahr liegt er noch bei 3,98 Prozent. Die Senkung soll die Stromverbraucher in der Schweiz um rund 124 Millionen Franken (rund 132 Millionen Euro) entlasten.

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