Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Baden-Württemberg hat vier weitere Vorhaben im Zuge des Förderprogramms „Flächen doppelt nutzen – PV an Mobilitätsinfrastrukturen“ ausgewählt. Sie werden mit insgesamt 724.000 Euro bezuschusst, wie das Ministerium am Montag veröffentlichte. Es handelt sich um das Nachfolgeprogramm für „Überdachung bestehender Parkplatze mit PV“, für das bis Oktober 2024 Anträge gestellt werden konnten.
Zu den ausgewählten Projekten gehört die Bürger Energie Ortenau eG. Sie will an der Lärmschutzwand entlang der Bundesstraße B33 Höhe Offenburg/Elgersweier etwa 700 Solarmodule installieren. Die Photovoltaik-Anlage soll eine Gesamtleistung von circa 290 Kilowatt haben. Bürger Energie Ortenau erhält dafür eine Förderung von rund 160.000 Euro. 120.000 Euro der Fördersumme gehen an die Bürgerinitiative für PV Ladenburg (BIPLA) aus dem Rhein-Neckar-Kreis. Sie will eine Photovoltaik-Anlage an einer Lärmschutzwand an der Bahnstrecke Ladenburg-Heddesheim installieren. Dabei sollen die Solarmodule „als eine Art Dach oben auf die Lärmschutzwand gesetzt werden“, erklärte das Landesministerium. Die Leistung der Photovoltaik-Anlage soll bei etwa 345 Kilowatt liegen. Eine Photovoltaik-Anlage mit rund 155 Kilowatt will die Stadt Wendlingen am Neckar im Landkreis Esslingen errichten. Dadurch soll eine neue Lärmschutzwand aus Solarmodulen entlang der Autobahn A8 parallel zur Taläckerstraße und Kolpingstraße entstehen. Die Stadt erhält dafür rund 300.000 Euro. Die restlichen 144.000 Euro gehen an die Rhein-Neckar GmbH (Rhein-Neckar-Kreis). Sie will eine Photovoltaik-Anlage mit etwa 300 Kilowatt Leistung auf dem Dach des Betriebshofs für Wasserstoffbusse in Heidelberg errichten.
Die nun bewilligten Projekte müssen bis Ende November 2025 am Netz sein. Das Bundesland will mit dem Förderprogramm „Flächen doppelt nutzen – PV an Mobilitätsinfrastrukturen“ insgesamt vier Millionen Euro für Vorhaben zur Verfügung stellen. Dabei gibt es drei verschiedene „Bausteine“. So werden Investitionen in Photovoltaik an Lärmschutzwänden gefördert, aber auch Photovoltaik-Überdachungen von Stellplätzen oder bestehenden öffentlichen Wegen sowie an Schieneninfrastrukturen. Der Zuschuss wird dabei für Investitionen etwa in die notwendige Befestigung, Stützpfeiler oder Fundamente oder als Zuschuss zur Photovoltaik-Anlage selbst sowie deren technische Ausstattung.
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