Erste Reaktionen zum neuen Entwurf für das „Solarpaket 1“

Teilen

Am Montag verkündeten die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen und FDP die Einigung beim Klimaschutzgesetz und „Solarpaket 1“. Dabei hat es am ursprünglichen Gesetzentwurf vom August 2023 erwartungsgemäß noch Änderungen gegeben. Manches wurde gestrichen, andere Maßnahmen kamen dazu. Hierzu ein kleiner Auszug der Reaktionen auf den neuen Entwurf für das „Solarpaket 1“.

Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar)

„Das Solarpaket enthält viel Licht, leider aber auch Schatten. Wir sind zuversichtlich, dass das Gesetz als Energiewende-Beschleuniger wirken wird und auf Dächern und Freiflächen in den nächsten Jahren noch mehr Solarmodule installiert werden können. Klimaschutz, Privathaushalte und Gewerbebetriebe werden profitieren. Heimische Solarmodul-Fabriken gehen jedoch leider weitgehend leer aus,“ so Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar).

Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE)

„Die erste Durchsicht des Entwurfs macht auch Schwächen deutlich: Die Duldungspflicht für den Bau von Leitungen zum Anschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen soll nur für öffentliche Flächen gelten. Ein für die heimische Produktion wichtiger Resilienzbonus fehlt vollständig, obwohl die Koalition die Förderung der Resilienz in der fossilen Versorgungskrise zu einer zentralen Aufgabe erklärt hatte. Hier braucht es nun andere Maßnahmen zur Stärkung unserer Klimaschutztechnologien“, erklärte Simone Peter. „Mit dem Solarpaket I ist ein wichtiger Schritt getan, um künftig auch die verbliebenen fossilen Energieträger zu ersetzen und damit Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Klimaschutz zu gewährleisten sowie die Energiewende zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern fortzusetzen. Weitere Schritte müssen aber dringend folgen.“

Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)

„Positiv ist, dass das Solarpaket nächste Woche noch beschlossen werden kann. Damit kann ein wichtiger Baustein zur Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien verabschiedet werden. Gut ist beispielsweise die Anhebung der maximalen Anlagengröße auf 50 Megawatt  anstelle des Rückfalls auf 20 Megawatt ab dem Jahr 2024“, erklärte Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. „Damit können ineffiziente PV-Anlagengrößen vermieden werden. Kritsch sehen wir, dass die ursprünglich auf allen Flächen geplante Duldungspflicht für Netzanschlussleitungen nur noch auf öffentlichen Flächen gelten soll. Die im Solarpaket vorgesehene Regelung zur Umwandlung von Bestandsgebieten bei Windenergie an Land-Anlagen in sogenannte Beschleunigungsgebiete muss der Bundestag schnellstmöglich beschließen, damit das Gesetzgebungsverfahren noch innerhalb der zugrunde liegenden europäischen Frist zum 21. Mai 2024 abgeschlossen werden kann.“

CDU/CSU-Bundestagsfraktion

„Nicht zuletzt auf unseren Druck hin hat sich die Ampel zugunsten der Landwirtschaft bewegt: Sie hätte der Akzeptanz der Energiewende im ländlichen Raum einen Bärendienst erwiesen, wenn die Grundbesitzer die Verlegung von Kabeln einfach zu dulden gehabt hätten. Es ist gut, dass ein solcher Irrweg nicht begangen wird“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Steffen Bilger. Der Berichterstatter im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, Oliver Vogt, fügte hinzu: „Auch wenn wir die verfassungsrechtlich fragliche Duldungspflicht verhindern konnten, ist der Ampel mit dem Solarpaket kein großer Wurf für die Erneuerbaren Energien gelungen. Der ländliche Raum als Motor der Energiewende setzt auf den Mix aus Photovoltaik, Windkraft und Bioenergie. Es wird Zeit, dass dieses Bekenntnis zur Gleichrangigkeit der Energieträger auch in den Reihen der Ampel die entsprechende Wertschätzung erfährt.“

Sonnen

„Es ist gut, dass der Bundestag beim Solarpaket endlich Klarheit schafft. Das Solarpaket enthält sehr viele Vereinfachungen, die Solar und Speicher von vielen bürokratischen Fesseln befreien, die ihre Möglichkeiten künstlich beschränkt haben. Das beschleunigt die Energiewende. Anlagen bis 30 Kilowatt können direkt angeschlossen werden, wenn der Netzbetreiber nach einem Monat nicht auf das Netzanschlussbegehren reagiert. Anlagen bis 25 Kilowatt können auch ohne Fernsteuerung in die Direktvermarktung wechseln“, sagte Sonnen-Geschäftsführer Oliver Koch. „Speicher können abwechselnd Grünstrom und Graustrom vermarkten, was die Einbindung in virtuelle Kraftwerke noch lukrativer macht. Dies sind enorm wichtige Schritte für neue Technologien wie virtuelle Kraftwerke aber auch für die Installateursbetriebe. Vor allem aber machen sie Solarstrom attraktiver für die Menschen, ohne dass neue Fördergelder fließen müssen.“

Techem

„Die ,gemeinschaftliche Gebäudeversorgung‘ wird den Durchbruch für die Photovoltaik im Bereich der Mehrfamilienhäuser bringen“, erklärt Gero Lücking, Head of Smart Metering bei dem Energiedienstleister für die Immobilienwirtschaft Techem: „ Das, was mit der Eigenerzeugung und der Solarstromnutzung in mehr als zwei Millionen Einfamilienhäusern schon heute gelebte Praxis ist, wird jetzt auf Mehrfamilienhäuser übertragen. Damit können zukünftig auch Mietende, Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie sonstige Letztverbraucher im Gebäude wie z.B. Pächter von den Vorteilen des selbst erzeugten Solarstroms und der Energiewende profitieren.“

Anmerkung der Redaktion: Das Statement des BDEW haben wir nachträglich im Artikel ergänzt.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.