Petition für Weiterbetrieb von Atomkraftwerken abgelehnt

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Am Mittwoch (13. März) hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine im Juli 2022 eingereichte Petition mit dem Titel „,Stuttgarter Erklärung‘ – Aufhebung der Atomausstiegs-Paragraphen (insbesondere § 7 Atomgesetz)“ zurückgewiesen. Die Fraktionen der Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP sowie die Gruppe Die Linke stimmten laut einer Meldung der Bundestags-Parlamentsnachrichten dafür, dem Bundestag den Abschluss des Petitionsverfahrens zu empfehlen. Es gebe in dieser Sache für das Parlament keinen Handlungsbedarf im Sinne der Eingabe. CDU/CSU und AfD stimmten hingegen dafür, die Petition mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung zu überweisen.

In der „Stuttgarter Erklärung“ vom 25. Juli 2022 haben 19 Professorinnen und Professoren deutscher Universitäten die Aufhebung der Atomausstiegs-Paragrafen im Atomgesetz und eine Prüfung der sicherheitstechnischen Betriebserlaubnis gefordert. Ziel war der Weiterbetrieb der im Gesetz zur stufenweisen (inzwischen vollzogenen) Abschaltung vorgesehenen Reaktoren. „Mit einseitiger Ausrichtung auf Sonne, Wind und Erdgas“, heißt es in der Erklärung, sei Deutschland in „Energienot“ manövriert worden. Der Petitionsausschuss hatte die Einreichung am 19. November 2022 in öffentlicher Sitzung beraten. Die namentlich nicht genannten Petenten argumentierten, das Festhalten am Atomausstieg verschärfe die durch steigende Energiepreise und sinkende Versorgungssicherheit verursachten Gefahren und behindere im Verbund mit der weiteren Kohleverstromung den Klimaschutz.

Der Petitionsausschuss sieht dagegen die Gefahren durch einen Reaktorunfall und die Problematik der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle als schwerwiegende Gründe für den Atomausstieg. Die Reaktorkatastrophe von Fukushima habe 2011 erneut gezeigt, „dass die Risiken eines großen Unfalls nicht nur hypothetisch sind, sondern sich solche großen Unfälle sogar in einem Hochtechnologieland wie Japan ereignen können“. Dem gegenüber seien die als Begründung für die Petition angeführte Gefährdung der Energieversorgung sowie ein Steigen der Energiepreise nicht stichhaltig: Die Energieversorgung sei gesichert, die Großhandelspreise für Energie hätten sich stabilisiert.

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