EU Parlament und Rat treffen vorläufige Einigung über Einfuhrverbot von Waren aus Zwangsarbeit

Flaggen vor EU Parlament

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Unterhändler aus dem Europäischen Parlament und dem Rat trafen am 5. März eine vorläufige Einigung über das Verbot der Einfuhr von Waren in EU, die unter den Bedingungen von Zwangsarbeit hergestellt wurden. Ein neues Regelwerk soll ein Einfuhrverbot entsprechender Waren ermöglichen. Über Ermittlungen im Ausland sowie neue IT-Lösungen und Kooperationen mit Behörden von Drittstaaten soll das geschehen, teilt das Parlament mit. Gruppierungen wie der European Solar Manufacturing Council (ESMC) fordern seit längerem auch im Zusammenhang mit Photovoltaik-Produkten entsprechende Maßnahmen von der EU.

Der vorläufigen Einigung zufolge wäre die Kommission damit beauftragt, die Lieferketten von Firmen außerhalb der EU im Verdachtsfall zu untersuchen. Kann die Kommission den Verdacht bestätigen, soll künftig die Möglichkeit bestehen, die Produkte vom Markt zu nehmen, von Online-Marktplätzen zu verbannen und durch Zollbehörden an der Grenze zu konfiszieren. Die Produkte solle dann entweder gespendet, recycelt oder zerstört werden, heißt es in der Parlamentsmitteilung.

Für sogenannte kritische Produkte oder solche von strategischer Bedeutung soll die Möglichkeit bestehen, dass die EU die Waren so lange vorhält, bis das beschuldigte Unternehmen sich nachweislich von den Vorwürfen der Zwangsarbeit wieder freimachen konnte, indem es zum Beispiel seine Arbeitsbedingungen verbessert. Dann dürften auch zunächst konfiszierte Waren wieder auf den Markt gebracht werden. Dieser Punkt dürfte wohl für Photovoltaikmodule gelten.

„Dieses Gesetz ist bahnbrechend auf dem Gebiet der Menschenrechte“, sagte Co-Rapporteurin Samira Rafaela, die für die Niederlande in der liberal-demokratischen Renew-Fraktion im Parlament sitzt. „Es wird verhindern, dass Produkte aus Zwangsarbeit auf unseren Markt gelangen.“ Zudem sei das Gesetz ein Schritt nach vorn auf dem Weg zu fairem Handel und sauberen Lieferketten, so Rafaela. Um Zwangsarbeit und staatlich verordnete Arbeit zu bekämpfen, müsse die EU mit gleichgesinnten Partnern zusammenarbeiten.

Parlament beauftragt Kommission mit Untersuchung

In der Praxis beauftragt das Parlament zunächst die Kommission damit, eine Liste mit Regionen und Waren, die unter hohem Verdacht stehen, von Zwangsarbeit Gebrauch zu machen, zu erstellen.  Basierend auf dieser Liste können dann vom Parlament weitere Untersuchungen einzelner Unternehmen unter der Leitung der Kommission verlangt werden.

Ein eigens eingerichtetes Webportal soll dabei helfen, Richtlinien und Informationen bereitzustellen. Zudem soll auf öffentlich verfügbare Beweismittel für Zwangsarbeit in bestimmten Sektoren und Regionen verwiesen werden. Außerdem streben Parlament und Rat an, dass innerhalb des neuen Webportals eine Whistleblower-Seite eingerichtet werden sollte.

Bei Durchsetzung der Regeln solle die Kommission auf Kooperation mit Drittstaaten setzen. So sollen die Bestimmungen zu Zwangsarbeit und dem Informationsaustausch zwischen Regierungen und Kommission etwa beim Aushandeln von Handelsabkommen berücksichtigt werden.

Das Abkommen zwischen Parlament und Rat wurde zunächst nur durch Unterhändler getroffen. Beide Verfassungsorgane der EU müssen im nächsten Schritt der Einigung noch formal zustimmen. Sobald die beiden Organe dem Gesetz zugestimmt haben, tritt es sofort in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann bis zu drei Jahre Zeit, sich an die neuen Regeln anzupassen.

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