Standardvertrag für den deutschen PPA-Markt

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Die von der Deutschen Energie-Agentur (Dena) getragene Marktoffensive Erneuerbare Energien hat in Kooperation mit EFET Deutschland – Verband Deutscher Gas- und Stromhändler sowie den Rechtsanwaltskanzleien von Bredow Valentin Herz, DLA Piper und Gunnercooke ein Vertragsmuster für Stromabnahmeverträge, sogenannte Power Purchase Agreements (PPA), erstellt. Nach Angaben der Dena ist dies der erste Standardvertrag für den deutschen PPA-Markt. Der Abschluss solcher direkter Stromlieferverträge sei gerade für kleinere Unternehmen und Stadtwerke „eine große Herausforderung aufgrund fehlender personeller Kapazitäten und Expertise“. Insbesondere diese Zielgruppe wolle man deshalb unterstützen und ihr die Möglichkeit bieten, „auch ohne vertiefte Kenntnisse über PPA-Vertragsarten und Strommarkteffekte einen Liefervertrag abschließen zu können“.

Der anpassbare Vertragstext ermöglicht Abnehmern den Abschluss eines PPA mit einem Stromvermarkter. Hierbei wurde eine Bandlieferung als Profil gewählt, also eine Lieferung mit einer konstanten Leistung über einen längeren Zeitraum. Dazu müssen Schwankungen in der Erzeugung „nicht über entsprechende Vertragsoptionen geregelt werden“, heißt es in einer Mitteilung der Dena. Risiken aus der fluktuierenden Erzeugung erneuerbarer Energien trägt in diesem Fall vielmehr der Lieferant.

Die Vertragsvorlage wurde auf der Website der Marktoffensive veröffentlicht. Dort finden sich auch eine Sammlung von Hinweisen (Guidance notes) und weitere Informationen zum Thema.

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