Insolvenzverfahren über Kraftwerkspark-Gesellschaften von Green City eröffnet

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Die Green City AG aus München musste im Januar 2022 einen Insolvenzantrag stellen. Schließlich fand sich mit der französischen Qair Group ein Investor, der das Kerngeschäft und nahezu alle Mitarbeiter des Unternehmens zum 1. Juni 2022 übernahm. Am Montag nun eröffnete das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG und der Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG. Die Rechtsanwälte Axel Bierbach und Oliver Schartl von der Münchner Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (München) bestellten die Richter zu Insolvenzverwaltern. Sie hatten zuvor bereits die vorläufigen Insolvenzverfahren betreut.

Beides sind 100-prozentige Tochtergesellschaften der Green City AG sowie anleihefinanziert. Die Namens- und Inhaberschuldverschreibungen der Kraftwerkspark-Gesellschaften sind an mehrere Tausend Anleger ausgegeben, hieß es am Montag. Die Gläubiger der Namensschuldverschreibungen würden nun angeschrieben und könnten bis zum 13. Januar ihre Forderungen schriftlich zur Insolvenztabelle anmelden. Die Gläubiger von Inhaberschuldverschreibungen müssten hingegen nicht aktiv werden. Die Dentons GmbH werde als Gemeinsamer Vertreter fungieren und die Forderungen aller Gläubiger gesammelt anmelden.

Die Insolvenzverwalter streben die Sanierung innerhalb des Planverfahrens an. In beiden Gesellschaften sind jeweils drei Beteiligungen mit Windkraftanlagen gebündelt. Diese seien nicht von der Insolvenz betroffen und würden stabil weiterbetrieben, hieß es in der Mitteilung. Ursprünglich sollen die Windpark-Beteiligungen der insolventen Gesellschaften an Investoren veräußert werden, um die Förderungen der Gläubiger bestmöglich zu befriedigen. Doch die seit Herbst 2022 stark gesunkenen Börsenstrompreise sowie die gestiegenen Zinsen hätten zu einer Neubewertung der Lage geführt. „Nach intensiven Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Vergleich der beiden möglichen Optionen Verkauf und Weiterbetrieb sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass eine Sanierung der Gesellschaften im Rahmen von Insolvenzplanverfahren und damit der langfristige Weiterbetrieb der Windkraftbeteiligungen für die Gläubiger eine deutlich bessere Verwertungsalternative bietet als deren Verkauf“, sagte der Insolvenzverwalter Bierbach.

In den kommenden Wochen sollen nun die Insolvenzpläne für die Kraftwerkspark-Gesellschaften erarbeitet werden. Darin soll dann auch eine Verlängerung der Laufzeiten der Windkraftanlagen bis 2045 enthalten sein. Die Gläubiger sollen auf einer Versammlung im ersten Quartal schließlich darüber abstimmen.

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