Bundestag beschließt den Bau des Wasserstoffkernnetzes

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Mit den Stimmen der Ampelkoalition bestehend aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP, beschloss der Bundestag am Freitag eine Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Zuvor sei Kabinettsentwurf im Ausschuss für Klimaschutz und Energie noch geändert werden. Die Unionsparteien CDU und CSU, sowie die Abgeordneten der AfD Fraktion stimmten gegen das Gesetz. Die Abgeordneten der Linken enthielten sich.

Auf Grundlage einer Marktabfrage haben der Bundestag und die Bundesnetzagentur Informationen zur genauen Ausgestaltung des Kernnetzes erhalten. Im letzten Planungsstand waren Wasserstoffnetze mit einer Länge von 11.200 Kilometern geplant. Ziel sei es, die Wasserstoffproduktionsstätte und potenzielle Importpunkte, wie Überseehäfen, mit den wesentlichen Verbrauchern zu vernetzen. Fernleitungsbetreiber sollen bereits drei Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes die ersten Genehmigungen für den Auf- beziehungsweise Umbau der notwendigen Infrastruktur vorlegen. Der Umbau von Bestandsleitungen habe dabei Vorrang. Wobei die Fernleitungsbetreiber prüfen sollen, inwiefern die Versorgungssicherheit mit bestehenden Erdgasbedarfen über die verbleibende Infrastruktur gesichert ist.

Bei dem Beschluss handelt es sich zunächst nur um die Umwidmung von Fernleitungen. Gasverteilnetze seien von dieser Gesetzesänderung unbetroffen. Das fordern aber die Verbände Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW), der Deutsche Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verband (DWV) und der Verband der Industriellen Energie und Kraftwirtschaft (VIK). Einem Appell der drei Verbände zufolge, sollen die bestehenden Gasverteilnetze möglichst für den Transport von Wasserstoff ertüchtigt beziehungsweise umgewidmet werden.

Gemeinsam mit dem Neubau einiger Leitungen sei das eine zwingend notwendige Voraussetzung für eine sichere, wirtschaftliche und erneuerbare Energieversorgung, so die Verbände wörtlich. Streitig war in der Vergangenheit, ob die Bestandsinfrastruktur in der Lage ist, Wasserstoff zu transportieren. Wasserstoff ist flüchtiger als Erdgas. Das kann zu Herausforderungen führen.

Der Aufbau des Kernnetzes sei ein begrüßenswerter erster Schritt. Es dürfe aber nicht gewartet werden, bis das Kernnetz steht, bevor mit der Planung weiterer Infrastruktur begonnen wird. Verteilnetze im Besonderen, seien ein geeigneter Weg, um Wasserstoff zu Verbrauchern in der Industrie und in den mittelständischen Unternehmen zu transportieren. Dass der Planungsstand des Kernnetzes möglicherweise nicht die notwendigen Transportkapazitäten schaffen wird, zeigt sich zum Beispiel daran, dass in Baden-Württemberg kürzlich die Bedarfe von Wasserstoff erneut abgefragt wurden. Innerhalb von zwei Jahren verdoppelte sich der Bedarf der Industrie und der Energiewirtschaft in Baden-Württemberg. Das setze eine größere Infrastruktur voraus.

Das Gasnetz sei geeignet, so der Appell, da es bereits 1,8 Millionen Anschlüsse in Industrie- und Gewerbebetriebe sowie Gaskraftwerken vorweist. Darauf könne man aufbauen und die bestehende Infrastruktur nutzen. Daher sollen bestehende Gasverteilnetzbetreiber der Ansicht der drei Verbände zufolge in die Planungsprozesse für den Aufbau eines Wasserstoffnetzes mit eingebunden werden. Für die Übergangsphase können man schrittweise mehr Wasserstoff dem Erdgas beimischen. So schaffe man frühzeitig einen Absatzmarkt für Wasserstoff, ohne die Infrastruktur für einige Verbraucher unbrauchbar zu machen.

Auch die Unionsfraktionen brachten in der Plenarsitzung einen Entschließungsantrag ein, indem sie auf den Aufbau von Wasserstoffverteilnetzen pochten. Der Aufbau einer Wasserstoffverteilnetzstruktur sollte im Raumordnungsverfahren einen ähnlichen Vorrang wie Hoch- und Höchstspannungsleitungen genießen. Zudem sollte solch ein Verteilnetz der Ansicht von CDU und CSU zufolge eng mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt werden. Eine Mehrheit fand die Union für diesen Entschließungsantrag jedoch nicht.

 

Der Artikel wurde am Freitag, 10. November, um 13 Uhr mit Informationen zum Bundestagsbeschluss ergänzt. 

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