Die neue AFIR: Eine ehrgeizige Initiative

Elektromobilität, Charge Point

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Ende März wurde innerhalb der Europäischen Union eine bemerkenswerte politische Einigung erzielt, um die Zukunft der Mobilität zu gestalten. Diese Vereinbarung betrifft die Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. Die Wichtigkeit dieser Verordnung wurde weiter unterstrichen, als Mitte Juli eine breite Mehrheit der EU-Parlamentarier in Straßburg ihre Zustimmung dazu gab. Die AFIR-Verordnung wird zweifelsohne einen bedeutenden Einfluss auf die zukünftige Qualität und Quantität der Ladeinfrastruktur in Europa haben.

Die europäische Agenda für Nachhaltigkeit und Umweltschutz, wie sie im europäischen Green Deal verankert ist, verfolgt das ehrgeizige Ziel, die verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen bis 2050 um 90 Prozent zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine entscheidende Förderung der Elektromobilität von entscheidender Bedeutung. Bereits im Jahr 2014 legte die Europäische Union den Grundstein dafür, indem sie die Richtlinie zum Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) einführte. Nun, durch die konsolidierte Einigung zwischen der Europäischen Kommission, dem EU-Rat und dem EU-Parlament, wird diese Richtlinie in Form einer verbindlichen Verordnung umgesetzt. Sowohl die EU-Mitgliedstaaten als auch die Betreiber von Ladestationen und Anbieter von E-Mobilitätsdiensten werden verpflichtet sein, konkrete Vorgaben zu erfüllen.

Verpflichtung zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur

Die wichtigsten Vorgaben zum Ausbau der Ladeinfrastruktur:

  • Bis 2025 soll für PKW alle 60 Kilometer eine Ladestation entlang der Fernstraßen und Autobahnen des transeuropäischen Verkehrsnetzes verfügbar sein.
  • Für schwere E-Nutzfahrzeuge soll es alle 120 Kilometer einen Ladepunkt und zwei LKW-Ladestationen auf sicheren Parkplätzen im transeuropäischen Verkehrsnetz geben.
  • Für jedes Elektrofahrzeug und jedes Plug-in-Hybridfahrzeug müssen die europäischen Länder eine Leistung von 1,3 respektive 0,8 Kilowatt bereitstellen.
  • An jeder Ladestation soll eine kontaktlose Zahlung oder die Verwendung von Zahlkartenlesegeräten möglich sein.
  • Alle Ladepunkte müssen Ad-hoc-Laden ermöglichen, das heißt die Fahrer müssen sich nicht anmelden oder vorregistrieren. Der Ad-hoc Preis pro Kilowattstunde muss angezeigt werden.

Das Ziel dieser Initiative ist es, das Vertrauen der Fahrer in die Elektromobilität zu stärken und die Reichweitenangst zu nehmen. Die nationalen Ladenetze sollen proportional zur Größe des Fahrzeugbestands wachsen. So können heutige und künftige Fahrer Elektrofahrzeuge mit der Garantie kaufen, dass die europäische Infrastruktur leicht zugänglich ist und einwandfrei funktioniert. Sie können mit der Zahlungsmethode ihrer Wahl bezahlen und haben die Gewissheit, dass der Sektor weiter reift. Das bedeutet, dass der Umstieg auf E-Mobilität für Fahrer und Flottenbetreiber immer einfacher und attraktiver wird.

Langfristige Auswirkungen

Die langfristige Auswirkung der AFIR-Verordnung reicht über die bloße Infrastruktur hinaus. Sie schafft Rechtssicherheit und Vertrauen für Elektroautofahrer, da sie sicher sein können, dass sie mit ihren Elektrofahrzeugen uneingeschränkt reisen können. Die Verordnung ebnet außerdem den Weg für Regionen mit geringerer Elektrofahrzeug-Verbreitung, sich auf elektrifizierte Schwerlastflotten vorzubereiten. Für Unternehmen, die in die Elektromobilität investieren wollen, stellt die AFIR sicher, dass ausreichende Infrastruktur vorhanden ist und Fahrer ihre Fahrzeuge überall und mit verschiedenen Zahlungsmethoden aufladen können.

Die Verordnung wird auch einen direkten Einfluss auf die Schaffung von Arbeitsplätzen haben. Aufgrund der Zuverlässigkeitsanforderungen für Ladestationsbetreiber wird der Bedarf an qualifizierten Technikern steigen. Es wird erwartet, dass bis 2030 mehr als 280.000 Arbeitsplätze im Bereich der Elektromobilität geschaffen werden könnten.

Umsetzung der EU-Länder

Die Umsetzung der AFIR-Verordnung in den EU-Ländern ist ebenfalls von großer Bedeutung. In Deutschland beispielsweise wird die AFIR direkte Auswirkungen auf die bereits bestehende nationale Ladesäulenverordnung (LSV) haben. Die jüngsten Änderungen an dieser Verordnung ermöglichen eine harmonisierte Regelung für ein einheitliches Bezahlsystem, wie es die AFIR vorsieht.

Wir bei Charge Point gehen sogar noch über die Anforderungen der AFIR hinaus, indem wir Roaming-Vereinbarungen mit verschiedenen Netzen in ganz Europa eingehen. Dadurch wird das Netzwerk an Ladestationen erheblich erweitert und den Fahrern auf dem gesamten Kontinent ein nahtloses Laden ermöglicht. Über eine einzige mobile App haben die Elektroautofahrer Zugang zu einer großen Anzahl von Ladestationen. Wir tragen somit zur Vereinfachung, Sicherheit und Umweltfreundlichkeit der Elektromobilität in Europa bei.

Mit der AFIR-Verordnung zeigt die Europäische Union einen klaren Weg in Richtung einer nachhaltigen und emissionsfreien Mobilität. Die umfassenden Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität und zum Ausbau der Ladeinfrastruktur unterstreichen das Engagement der EU für eine grüne Zukunft auf unseren Straßen.

Adriana Fricke von Charge Point
Adriana Fricke von Charge Point

Foto: Charge Point

— Die Autorin Adriana Fricke ist Senior Manager Public Policy DACH bei Charge Point und arbeitet als Expertin an der Schnittstelle zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor der Elektromobilität. —

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