Flexible Verbraucher wie Speicher, Elektroautos und Wärmepumpen für das Stromnetz nutzen

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Green Planet Energy hat am Donnerstag seine Vorschläge für die Ausgestaltung des Paragrafen 14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Aktuell läuft noch das Konsultationsverfahren, wie das Gesetz geändert werden soll, um künftig die Steuerung von Elektroautos, Wärmepumpen und Batteriespeichern zu regeln. Die Bundesnetzagentur hat die Aufgabe die Regeln zu konkretisieren und unter marktwirtschaftlichen Aspekten auszugestalten.

Die Vorschläge von Green Planet Energy basieren auf den Erfahrungen aus dem Projekt „FlexHafen“, das das Hamburger Unternehmen gemeinsam mit Stromnetz Hamburg Energie Dock und Be Charged zwischen April und Juni 2022 durchführte. Dabei hätten 14 Kunden des Ökostromanbieters einen Zugriff auf die Wallboxen ihrer Elektroautos gewährt. Dies sei genutzt worden, um Ladevorgänge zeitlich zu verschieben. Das Ergebnis seien sowohl weniger Netzengpässe als auch geringere Beschaffungskosten für den Ladestrom gewesen, so Green Planet Energy. Die Überlastungen im Netz seien zu 50 Prozent reduziert worden, die Beschaffungskosten für den Strom um 25 Prozent reduziert worden. Auch die CO2-Emissionen seien um 10 bis 25 Prozent geringer ausgefallen.

„Das große Flexibilitätspotential, das Stromkunden dank ihres Elektroautos oder ihrer Wärmepumpe zur Verfügung stellen können, sollten wir unbedingt nutzen. Denn damit werden sie zu echten Akteuren einer bürgernahen Energiewende“, erklärte Maximilian Weiß, energiepolitischer Referent bei Green Planet Energy. „Wir fordern daher die zeitnahe Umsetzung des Paragrafen 14c EnWG und schlagen dafür eine Auktionsplattform vor, auf der Strom-Angebot und -Nachfrage nach marktlichen Kriterien miteinander abgeglichen werden können“, so Weiß.

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