Historischer Fund vs. Bau eines Photovoltaik-Kraftwerks

Solarpark Hasborn

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Der Projektierer WES Green und die Betreibergesellschaft Enovos wollten ursprünglich in Hasborn in der Verbandsgemeinde Wittlich einen Solarpark mit 15,6 Megawatt realisieren. Erste Teilgenehmigungen wurden erteilt, der Bau des Photovoltaik-Kraftwerks begann. „„Der Solarpark hat großes Potenzial. Die Auswahl der Fläche wurde durch gute Netzanschlussmöglichkeiten sowie die angrenzende Lage an die bestehenden Parks in Niederöfflingen und Hasborn begünstigt, sodass die Lücke in diesem Gebiet mit dem neuen Solarpark geschlossen wird“, erläutert Horst Schneider, Geschäftsführer der WES Green GmbH, die Wahl des Standorts. Mit dem Bau des Solarpark „Hasborn IV“ wäre die Flächenkulisse an diesem Standort nach Jahrzehnten abgeschlossen gewesen.

Doch dann kann es anders und der Bau geriet ins Stocken. Die Gegend ist bekannt für seine archäologischen Funde und daher wurde auch die Fläche von 15 Hektar für den Solarpark mit einer Magnetprospektion untersucht. Bei Sondergrabungen, die in Zusammenarbeit mit der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) aus Trier ausgeführt wurden, konnte dann eine 200 Meter große Kreisgrabenanlage aus dem frühen Mittelalter im 7. Jahrhundert freigelegt werden.

Nach Aussage von Schneider ist der Fund für diese Epoche einmalig. Für den Projektierer hatte des dann Folgen: Das Gebiet musste aus den weiteren Planungen für das Photovoltaik-Kraftwerk ausgeschlossen werden. Wegen der Freihaltefläche verringerte sich das verfügbare Gebiet für den Solarpark auf 12 Hektar – so könnten statt 15,6 wohl auch nur etwa 12,5 Megawatt realisiert werden. „Der Fund ist zwar bedeutsam, aber die GDKE sieht keine Notwendigkeit, den Fund komplett auszugraben. Die Fundstelle wurde dokumentiert und verbleibt im Boden“, erklärte Schneider weiter.

Die Frage, die sich für WES Green stellt, nach dem EEG 2023 sind Photovoltaik-Kraftwerke von „überragendem öffentlichen Interesse“. Somit sollten sie im Sinne einer beschleunigten Energiewende Vorrang vor anderen Schutzgütern haben. Im konkreten Fall ist nun aber anders entschieden worden. Obwohl nichts ausgegraben wird und auch keine Hinweise auf den Fund erfolgen sollen, plant die GDKE, die Fläche zu erhalten und von jeglicher Bebauung freizuhalten, wie WES Green berichtet.

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