BDEW fordert Impulse für schnelleren Ausbau von Agri-Photovoltaik- und Freiflächenanlagen

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Noch vor der Sommerpause soll es ein erstes „Solarpaket“ geben, in dem einige Maßnahmen aus der „Photovoltaik-Strategie“ umgesetzt werden sollen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat in diesem Zuge zwölf Impulse für eine schnellere Marktentwicklung bei Agri-Photovoltaik- und anderen besonderen Solaranlagen veröffentlicht. Hintergrund dafür sind die oftmals langwierigen Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die limitierte Flächenverfügbarkeit. Daher ist die Doppelnutzung von Flächen, wie sie bei Agri-Photovoltaik-, schwimmenden Photovoltaik-Anlagen oder Parkplatzüberdachungen gegeben ist, eine Option, den Ausbau zu beschleunigen.

„Agri-PV bietet die Chance, die knappen Flächen optimal zu nutzen und damit Flächenkonkurrenzen zu überwinden. Gleichzeitig werden Synergien zwischen den erneuerbaren Energien und der Landwirtschaft ermöglicht“ erklärte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, am Freitag zur Veröffentlichung der Impulse. „Zentrale Hebel sind die Einrichtung eines eigenen Ausschreibungssegments für Agri-Photovoltaik, eine umfassendere und schnellere Flächenverfügbarkeit und das Ebnen von regulatorischen Hindernissen wie die Streichung wiederkehrender Nachweise und die Einführung einer Duldungspflicht für Anschlussleitungen.“

Bei den Ausschreibungen schwebt dem Verband ein Volumen von zunächst 200 Megawatt vor. Dieses könnte dann auf ein Gigawatt ab 2028 gesteigert werden. „Die regulären Photovoltaik-Ausschreibungen sind aufgrund der anderen Kostenstruktur von Agri-Photovoltaik-Projekten nicht geeignet, um den Ausbau weiter voranzutreiben“, erklärte Andreae. „Sinnvoll wäre zudem eine Ausweitung dieser Kategorie auf Photovoltaik-Anlagen auf Weideflächen sowie auf extensive Agri-Photovoltaik.“ Weiter fordert der Verband eine bessere finanzielle Förderung für Solarstrom aus kleinen Agri-Photovoltaik-Anlagen. Die Übertragung des Agri-Photovoltaik-Bonus auf kleinere Projekte, der aktuell nur für die Ausschreibungen gilt, sei dafür der richtige Ansatz. Das Bundeswirtschaftsministerium sollte dafür zeitnah eine konkrete Höhe festlegen.

Zudem sollten mehr benachteiligte Gebiete für Freiflächen- und Agri-Photovoltaik-Anlagen unter einem Megawatt geöffnet werden. Dabei sollten Agri-Photovoltaik-Flächen als landwirtschaftliche Flächen bestehen bleiben. Eine Einordnung als Siedlungs- und Verkehrsflächen sei nicht sachgerecht, heißt es vom BDEW. Für Agri-Photovoltaik genutzten Flächen würden nicht versiegelt und könnten danach wieder der ausschließlichen landwirtschaftlichen Nutzung überlassen werden. Die Einstufung als Siedlungs- und Verkehrsfläche bringe zudem erhebliche Nachteile mit sich, wie beispielsweise der Wegfall erbschaftssteuerliche Begünstigungen, und hemme daher die Bereitschaft, diese Flächen für die Photovoltaik-Nutzung freizugeben.

Ein wichtiger Punkt sei auch die Einführung einer Duldungspflicht für Grundstückseigentümer zur Verlegung von Anschlussleitungen bei Agri-Photovoltaik und anderen Freiflächenanlagen. Dabei sollte generell die Netzintegration immer mitgedacht werden, so der Verband. Er will auch die wiederkehrende Nachweisführung bei Agri-Photovoltaik-Anlagen streichen sowie eine Klarstellung der Definition für Dauergrünland. Nach Ansicht der BDEW müssen auch die Anforderungen für Photovoltaik-Anlagen auf Moorböden, die mit dem EEG 2023 ermöglicht werden, praxistauglich ausgestaltet werden. Der letzte Punkt auf der Liste des BDEW ist Akzeptanz steigern und freiwillige Beteiligung ermöglichen.

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