Entspannung beim Photovoltaik-Anlagenzertifikat und Erleichterung für Stecker-Solar-Geräte in Sicht

Große Photovoltaik-Dachanlage auf Gewerbehalle nahe der Autobahn

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Bereits mit dem EEG 2023 hat die Bundesregierung die Vorgaben für das Anlagenzertifikat für Photovoltaik-Anlagen ab 135 Kilowatt etwas gelockert. Mit einer neuen Verordnung sind nun noch weitere Änderungen an der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) sowie einer neuen Technische-Anforderungen-Verordnung (TAV) geplant. Vorausgegangen waren monatelange Konsultationen zwischen der Solarbranche und der Politik. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hofft auf eine schnelle Umsetzung, wie er am Donnerstag erklärte.

Zielsetzung des Verbands in den monatelangen Konsultationen, die dem Entwurf vorausgingen, sei es gewesen, dass neue Photovoltaik-Anlagen künftig ohne aufwändige und sehr teure Anlagenzertifizierung wieder schneller und kostengünstiger ans Stromnetz angeschlossen werden können. Zumindest für Photovoltaik-Anlagen bis 500 Kilowatt Leistung könnte dies gelingen. Sie sollen nach dem vorgelegten Entwurf von der Pflicht zum Anlagenzertifikat befreit werden, sofern sie maximal 270 Kilowatt ihrer Leistung ins Netz einspeisen. Als wesentliche Vereinfachung bewertet der BSW-Solar überdies, dass künftig bei diesen Anlagen nicht mehr die sehr aufwändige Netzanschlussregel VDE AR-N 4110 (Mittelspannungsrichtlinie) anzuwenden wäre, sondern die einfachere VDE AR-N 4105 (Niederspannungsrichtlinie). Diese Vorgabe soll unabhängig davon gelten, in welcher Spannungsebene der vorhandene Kundenanschluss liege.

„Damit wird eine weitere große Marktbarriere beseitigt“, erklärte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. „Dank der bereits erfolgten Abwägung von Netz- und Solartechnik-Belangen beim Zustandekommen des Kompromisses wird es hoffentlich schnell zu einer Verabschiedung der Verordnungen kommen.“ Aktuell befinden sie sich noch in der Verbändeanhörung.

Vereinfachung bei Stecker-Solar-Geräten

Ein weiterer Rederentenentwurf soll sich zudem mit Erleichterungen für Stecker-Solar-Geräte befassen. Es geht dabei um Vereinfachungen bei der Anmeldung der auch als Photovoltaik-Balkonanlagen gekannten Systeme, die aktuell sowohl beim Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister gemeldet werden müssen. Die Anhebung der zulässigen Leistung von 600 auf 800 Watt sei ebenfalls geplant, wie verschiedene Medien unter Berufung auf den Entwurf berichten. Zudem soll für den Anschluss künftig der Schuko-Stecker genügen. Als dies hatten vorab verschiedene Marktteilnehmer gefordert. Zudem gab es eine Petition, die mehr als 100.000 Unterzeichner fand und daher kürzlich im Bundestagsausschuss debattiert wurde.

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