Netzentwicklungsplan: Die Bundesnetzagentur und Gesetzgebung muss den Ausbau von Batteriegroßspeichern erleichtern

Teilen

Wie muss das Höchstspannungsnetz gestaltet sein, um die Klimaschutzziele für die nächsten Jahre zu erfüllen? Dieser Fragen widmet sich der Netzentwicklungsplan Strom, den die vier Übertragungsnetzbetreiber in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur erarbeiten. Hierin werden sämtliche Optimierungs-, Verstärkungs- und Ausbaumaßnahmen aufgeführt, die erforderlich sind, um weiterhin einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb zu gewährleisten. Vor kurzem wurde der erste Entwurf für den Plan 2037/45 veröffentlicht.

Kritische Rolle von Batteriegroßspeichern erstmals anerkennt

Darin benennen die Netzbetreiber zum ersten Mal klar, wie wichtig Batteriegroßspeicher sind: Sie gleichen die höhere Volatilität aus, die durch den Ausbau erneuerbarer Energien entsteht. Zudem eignen sie sich als kurzfristige Pufferspeicher und stabilisieren so das Netz. Damit sind sie eine systemrelevante Komponente zur Sicherstellung der Energieversorgung. Zwar wurden schon im Netzentwicklungsplan 2021 Batteriegroßspeicher berücksichtigt, jedoch nur mit einer konservativen Ausbauerwartung von 3,4 Gigawatt bis 2035. Im nun veröffentlichten Szenariorahmen wurden diese Prognosen um das Siebenfache erhöht – auf 23,7 Gigawatt bis 2037. Damit erreicht der erwartete Ausbaubedarf im Netzentwicklungsplan nun die Größenordnung, die schon zuvor vom Fraunhofer ISE indiziert wurde.

Die Prognose wurde so stark erhöht, weil sich die vorgesehene Nutzung von Speichern nun nicht mehr nur darauf beschränkt, Regelenergie bereitzustellen. Stattdessen wird die aktive Teilnahme von Batteriespeichern am Strommarkt berücksichtigt: Moderne Speicher haben vielfältige Einsatzmöglichkeiten, etwa Engpassmanagement (Redispatch) zur Verlagerung der Einspeisung oder Intraday-Trading, um hohen Preisschwankungen entgegenzuwirken.

Auf Prognosen müssen Taten folgen

Die Anpassung der Prognose ist klar zu begrüßen: Nachdem Speicher viele Jahre nicht ausreichend thematisiert wurden, erkennen die Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur ihre Relevanz für ein flexibles, zuverlässiges und nachhaltiges Energiesystem nun an. Insbesondere in der Hauptphase des Netzumbaus bis Mitte der 2030er Jahre können Batteriegroßspeicher einen wichtigen und kosteneffizienten Beitrag zur Netzstabilisierung leisten und haben dabei einen entscheidenden Vorteil in Bezug auf die Realisierungsdauer. Nun muss jedoch geklärt werden, wie dieses Ausbauziel realisiert werden soll – wie können mehr Speicher ins Netz integriert werden?  Denn der aktuelle regulatorische Rahmen setzt keine ausreichenden Anreize, um hinreichend Speichertechnologien adäquat, kosteneffizient und schnellstmöglich ins Netz zu integrieren.

Es ist zwar zu begrüßen, dass im Netzentwicklungsplan eine maximal kosteneffiziente Marktmodellierung vorgenommen wird. Gleichzeitig bedeutet der alleinige Fokus auf die Betriebsausgaben, dass innovative Technologien mit geringen Investitionsausgaben und tendenziell höheren Betriebsausgaben, die mittel- bis langfristig die Systemsicherheit garantieren und den Umbau des Energienetzes durch kurze Bauzeiten beschleunigen können, strukturell benachteiligt werden.  Der Netzentwicklungsplan sollte einen Verweis auf die Investitionshemmnisse für Energiespeicheranlagen beinhalten – und darauf, dass deren aktiver Abbau dringend notwendig ist.

Batteriespeicher müssen als netzdienlich eingestuft werden

Nur durch gleichzeitige Anstrengungen bei Netzausbau- und -verstärkung sowie beim Ausbau von Batteriespeichern als „Netzoptimierer“ kann der Umbau zu einem klimaneutralen Netz gelingen.  Wenn Batteriespeicher regulatorisch weiter als potenzielle Belastung für die Netze eingestuft werden, können die Ziele, die im Netzentwicklungsplan nun fest verankert sind, nicht umgesetzt werden. Um einen schnellen und großflächigen Speicherausbau zu gewährleisten und damit die selbst gesteckten Ziele zu erreichen, muss die Bundesnetzagentur handeln und die Voraussetzungen für einen netzdienlichen Einsatz von Speichersystemen klarstellen: Ein großflächiger Speicherausbau zieht keinen zusätzlichen Netzausbau nach sich, sondern ergänzt diesen auf wichtige Art und Weise, sodass ein unnötiger Netzausbau „bis auf die letzte Kilowattstunde“ vermieden werden kann. Noch bestehende Blockaden wie die Erhebung von Baukostenzuschüssen müssen deshalb aus dem Weg geräumt werden. Zusätzlich sollten die Übertragungsnetzbetreiber angesichts der Bedeutung des Speicherausbaus für die künftige Netzentwicklung auch auf den Gesetzgeber zugehen: Das Energierecht muss an diversen Stellen angepasst werden, um einen konsistenten Rechtsrahmen für Speicher in Deutschland zu schaffen. Besonders dringend ist die Klarstellung einer dauerhaften Netzentgeltbefreiung für Speicher im Energiewirtschaftsgesetz, sowie die Schaffung speicherspezifischer Regelungen zu „netzdienlichen Netzanschlüssen“ in einer eigenen „Speicher-Netzanschlussverordnung“.

Keine Zeit zu verlieren

In der aktuellen Energie- und Klimakrise darf es keine unnötigen Verzögerungen beim Umstieg auf erneuerbare Energien geben. Die ambitionierten Ziele im neuen Entwurf des Netzentwicklungsplans sind ein richtiger Schritt. Um sie marktseitig zu erreichen, ist aber ein Umdenken auf regulatorischer Ebene nötig. Die Bundesnetzagentur muss daher klarstellen, dass Batteriespeicher einen entscheidenden Beitrag zur Integration erneuerbarer Energien leisten, der Gesetzgeber ist bei der Schaffung der nötigen Leitplanken für den Speicherausbau gefordert. Auch die Übertragungsnetzbetreiber sind in der Pflicht, den Entscheidungsträgern den Handlungsbedarf deutlich zu machen. Die Zeiten, in denen den Herausforderungen der Energiewende planerisch einfach mit mehr Netzausbau begegnet werden konnte, sind endgültig vorbei. Ohne Speicher gibt es keine erfolgreiche Energiewende.

— Der Autor Benedikt Deuchert ist Head of Business Development & Regulatory Affairs bei Kyon Energy, einem der führenden Projektierer für Batteriegroßspeicher in Deutschland. Er ist verantwortlich für die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und leitet Initiativen zur Gestaltung des regulatorischen Umfelds für Flexibilitätsdienste im Stromnetz im Allgemeinen und für Batteriespeicher im Besonderen. —

 

— Die Autorin Laura Grund ist Business Development Managerin bei Kyon Energy. Sie arbeitet an der Entwicklung von Geschäftsmodellen und Ausgestaltung des regulatorischen Rahmens. —

Die Blogbeiträge und Kommentare auf www.pv-magazine.de geben nicht zwangsläufig die Meinung und Haltung der Redaktion und der pv magazine group wieder. Unsere Webseite ist eine offene Plattform für den Austausch der Industrie und Politik. Wenn Sie auch in eigenen Beiträgen Kommentare einreichen wollen, schreiben Sie bitte an redaktion@pv-magazine.com.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.