Photovoltaik-Projektierer gehen trotz Zuschlag mit Vorhaben erneut in die Freiflächen-Ausschreibung

Bundesnetzagentur, Hauptsitz, Bonn

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Im vergangenen Jahr gab es erstmals mehrere Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die nicht überzeichnet waren. Die Politik reagierte. Sie genehmigte der Bundesnetzagentur, den zulässigen Höchstwert für Gebote um 25 Prozent in diesem Jahr zu erhöhen. Die Bonner Behörde setzte dies um. Zudem ist mit der EEG-Novelle festgeschrieben, dass 2023 Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen bis 100 Megawatt abgegeben werden können. Zuletzt waren maximal 20 Megawatt Leistung möglich. Die nutzbaren Randstreifen entlang von Schienenwegen und Autobahnen ist für Solarparks zudem von 200 auf 500 Meter vergrößert worden.

All diese Maßnahmen sollten dazu führen, dass der Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Deutschland wieder attraktiver wird. Die Rechnung schien auch aufzugehen. Mitte April verkündete die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde. Für die Gebotsmenge von 1952 Megawatt waren 347 Gebote mit insgesamt 2869 Megawatt eingegangen. Der zulässige Höchstwert von 7,37 Cent pro Kilowattstunde wurde mit einem mengengewichtigen, durchschnittlichen Wert von 7,03 Cent pro Kilowattstunde unterschritten. Die Spanne der Zuschläge reichte aber von 5,29 bis 7,30 Cent pro Kilowattstunde und lag damit aber über dem Niveau der Ausschreibungsrunden von 2022. Im vergangenen Jahr lagen die durchschnittlichen Zuschlagswerte bei 5,19; 5,51 und 5,80 Cent pro Kilowattstunde in den drei Ausschreibungsrunden. 5,90 Cent pro Kilowattstunde war dabei der zulässige Höchstwert.

Schaut man sich nun die Zuschläge aus der Runde im März 2023 genauer an, fällt auf, dass es doch zahlreiche Gebote gab auf Flächen, die bereits aus einer Ausschreibung im Vorjahr einen Zuschlag besaßen. Es betrifft etwa 35 geplante Freiflächenanlagen, die sich neue Zuschläge in der ersten Runde des Jahres sicherten, und dies größtenteils für die Errichtung auf denselben Flurstücken.

Wieviel Megawatt der Zuschlagsmenge dies betrifft, ist allerdings schwer zu eruieren. Die erfolgreichen Gebote werden ohne Angaben der geplanten Leistung der Photovoltaik-Freiflächenanlagen veröffentlicht. Auch die Bundesnetzagentur hat eine solche Auswertung nicht erstellt, wie ein Sprecher auf Nachfrage von pv magazine erklärte. Somit lässt sich nicht nachvollziehen, ob die neuen Zuschläge nun für größere Freiflächenanlagen eingeholt wurden. Allerdings lässt sich auf den Flurstücken nicht unbegrenzt zusätzliche Leistung installieren.

Unter den Projektierern gab es vor der Ausschreibungsrunde Zweifel, ob die Bundesnetzagentur solche „doppelten“ Gebote zulassen wird. In der Vergangenheit war es durchaus ein Ausschlusskriterium für die Gebote. Doch zumindest in diesem Jahr wird dies bei den Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen wohl nicht passieren. „Die Bundesnetzagentur kann nur Gebote ausschließen, bei denen die Zulassungsvoraussetzungen nicht vorliegen“, erklärte ein Sprecher. Mit Blick auf die Gebote für bereits bezuschlagte Flurstücke sagte er weiter: „Ein Ausschlussgrund besteht nicht. Insbesondere da die maximale Gebotsgroße auf 100 Megawatt angehoben wurde und da eine Autobahn-Randbebauung auf 500 Meter erweitert wurde.“

Selbst wenn von den Projektierern teilweise größere Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit den neuen Zuschlägen gebaut werden, so ist dennoch klar, dass ein guter Teil des im Jahr 2022 vergebenen Volumens entfallen wird. Für die Bieter scheint es angesichts der höheren Zuschlagswerte attraktiver, die Pönale für den Verfall der Zuschläge aus dem Vorjahr zu zahlen. Das nicht eingelöste Volumen könnte dann neu ausgeschrieben werden, allerdings wohl nicht vor 2024/2025. Auch diesbezüglich hält sich die Bonner Behörde bedeckt: „Prognosen zur Realisierung bezuschlagter Gebote aus Ausschreibungen zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Erneuerbaren-Anlagen werden von der Bundesnetzagentur nicht erstellt.“

Bei den Verbänden hat man ebenfalls keine genauere Übersicht, wie groß die Überlappungen durch die doppelten Zuschläge sind. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) geht davon aus, dass es Anlagen mit rund 200 Megawatt Gesamtleistung betrifft, wie Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig auf Anfrage von pv magazine erklärt. Dabei sei nur in wenigen Fällen davon auszugehen, dass wirklich größere Anlagen errichtet würden.

Carsten Pfeiffer, Leiter Politik beim Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne), sagte pv magazine: „Eine erneute Teilnahme von Projekten an Ausschreibungen ist ja nichts Ungewöhnliches. Ähnliches hatten wir ja vor Jahren bei der Windenergie, als alte Zuschläge gezielt verfallen gelassen worden sind, um sich in einer neuen Ausschreibungsrunde höhere Zuschläge abzuholen.“

Dieses Vorgehen war damals aber nicht nur auf Wohlwollen gestoßen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die weiteren Ausschreibungsrunden für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in diesem Jahr entwickeln. Mit Stichtag 1. Juli und 1. Dezember werden nochmals jeweils 1611 Megawatt von der Bundesnetzagentur vergeben. Das Volumen ist allerdings bereits gegenüber den Ursprungsplänen von jeweils 1950 Megawatt gekürzt. Somit ist auch offen, ob die Bundesregierung ihren Ausbaupfad einhalten kann. Immerhin soll ab 2026 ein jährlich Zubau von 22 Gigawatt erreicht werden, wovon die Hälfte durch Photovoltaik-Freiflächenanlagen realisiert werden soll.

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