DIBt: Vorschlag für Anhebung der bauaufsichtlichen Zulassung für Solarmodule auf drei Quadratmeter

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In Deutschland gilt, Solarmodule bis zwei Quadratmeter dürfen ohne bauaufsichtliche Zulassung für Photovoltaik-Dachanlagen genutzt werden. Angesichts immer größer werdender Module schließt das zunehmend Produkte für die Nutzung aus. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat nun aber eine Vorlage auf den Weg gebracht, die eine Anpassung der Regelungen nach MVV TB, B 3.2.1.25 vorschlägt. „Diese sieht vor, die maximale Einzelmodulfläche, bis zu der Photovoltaik-Module mit mechanisch gehaltenen Glasdeckflächen im Dachbereich ohne Zulassung oder Zustimmung im Einzelfall verwendet werden dürfen, von 2,0 auf 3,0 Quadratmeter anzuheben“, teilte das DIBt kürzlich mit. Die Vorlage sei an die Bauministerkonferenz der Länder gegangen, die nun über die Umsetzung entscheiden müssten.

Zum Hintergrund heißt es vom DIBT weiter, dass alle Solarmodule generell eine ausreichende mechanische Festigkeit und Standsicherheit aufweisen müssten. Diese könne in einigen Fällen, wie bei Photovoltaik-Modulen aus Glas nach den technischen Regeln zu „Glaskonstruktionen“ gemäß MVV TB Teil A, Kapitel A 1, laufende Nummer A 1.2.7 nachgewiesen werden. „Wenn dies nicht der Fall ist, ist eine Zulassung oder Zustimmung im Einzelfall erforderlich“, so das Institut. „Aus den bauaufsichtlichen Bestimmungen ergeben sich Erleichterungen für bestimmte PV‑Module. Greifen diese nicht, ist ein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis, beispielsweise Zulassung, erforderlich. Es handelt sich aber nicht um ein generelles Verwendungsverbot“, heißt es weiter.

Gemäß der Bauordnungen der Länder müssten bauliche Anlagen, wozu Photovoltaik-Dachanlagen zählen, unter anderem standsicher sein und den Anforderungen des Brandschutzes genügen. Die Anforderungen werden durch Technische Baubestimmungen konkretisiert und in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) veröffentlicht. Deren Umsetzung erfolgt dann durch die Bundesländer in separaten Vorschriften. Wenn nicht abschließend durch die Baubestimmungen zu klären ist, ob ein Produkt sicher verwendet werden kann, kann dies über einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis, wie eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder Zustimmung im Einzelfall (ZiE), erfolgen. Dabei ergibt sich aus den aktuellen Bestimmungen, dass Solarmodule grundsätzlich ohne Zulassung oder Zustimmung im Einzelfall verwendet werden können, wenn sie mit mechanisch gehaltenen Glasdeckflächen ausgestattet sind und einer maximalen Einzelmodulfläche bis 2,0 Quadratmetern aufweisen. Auch Solarmodule ohne Glasdeckflächen seien unter dem Merkmal „Mechanische Festigkeit und Standsicherheit“ zulässig. Mit Blick auf das „Brandverhalten“ liegen die Bestimmungen fest, dass eine Zulassung oder Zustimmung im Einzelfall erforderlich ist, wenn besondere Anforderungen an den Brandschutz gelten, namentlich die Anforderung „schwerentflammbar“ oder „nichtbrennbar“, wie das Institut erklärte.

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