Baden-Württemberg stellt 2,5 Millionen Euro Förderung für Photovoltaik-Anlagen auf Parkplätzen bereit

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Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland ein Förderprogramm für Photovoltaik-Anlagen auf bestehenden Parkplätzen ins Leben gerufen. Damit wolle das Land die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Parkplätzen ab 35 Stellplätzen, für die seit 2022 bei neuen Parkplätzen ab 35 Stellplätzen auch eine Verpflichtung gibt.

Im ersten Schritt stehen für das Förderprogramm 2,5 Millionen Euro bereit. Dieses solle im Laufe des Jahres weiterentwickelt und um zusätzliche Bereiche erweitert werden. Zunächst richtet sich das Programm an Unternehmen, rechtsfähige Personengesellschaften, juristische Personen des privaten Rechts, Kommunen, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, teilte das zuständige Umweltministerium in Stuttgart mit. Gefördert werden zum einen Investitionen in neue Photovoltaik-Überdachungen von bestehenden Parkplatzflächen ab einer Größe von 35 Stellplätzen. Auch die Erstellung von regionalen und vernetzenden Konzepten werde finanziell unterstützt.

Die Vorgaben des Landes sehen vor, dass die neue Photovoltaik-Anlage bei Parkplätzen zwischen 35 und 54 Stellplätzen eine Leistung von mindestens 100 Kilowatt haben muss, zwischen 55 und 74 Stellplätzen sind es 150 Kilowatt und ab 75 Stellplätzen müssen mindestens 200 Kilowatt Photovoltaik-Leistung installiert werden. Die Höhe des Zuschuss richtet sich nach der Art der Anlage. Bei einer Aufständerung der Solarmodule bis vier Meter werden zwischen 100.000 und 200.000 Euro als Zuschuss gezahlt. Bei Aufständerung der Module über vier Meter sind es 150.000 bis 250.000 Euro – je nach Leistung der Anlage. Maximal würden jedoch 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Anträge könnten bis zum 22. Mai beim Projektträger Karlsruhe (PTKA) gestellt werden. Mit dem Bau der geförderten Vorhaben müsse noch in diesem Jahr begonnen werden und die Arbeiten müssen bis zum 30. November 2024 abgeschlossen sein.

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