Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich für Photovoltaik-Balkonmodule mit Schuko-Steckern ausgesprochen. In einer Stellungnahme zum Entwurf der entsprechenden VDE-Produktnorm zeigte sich der Verband erfreut über die Vorschläge zur Vereinfachung von Balkon-Kraftwerken des VDE.
Den Verbraucherschützern zufolge werden die Stecker-Solar-Geräte immer beliebter und ermöglichen Bewohnern von Mehrfamilienhäusern Teil der Energiewende zu werden. Daher begrüßt der Verband die vorgeschlagenen vereinfachten Regeln. Allen voran die Erlaubnis, das Photovoltaik-Balkonmodul über einen Schuko-Stecker anschließen zu können. Die Installation eines Wieland-Steckers durch einen Elektriker koste 150 bis 250 Euro. Das mache Balkonmodule unattraktiv.
Die vom VDE vorgeschlagene Produktnorm soll es ermöglichen, Geräte mit einer maximalen Leistung von 800 Watt ohne Weiteres ans Netz anzuschließen. Nur eine Anmeldung im Marktstammdatenregister wäre noch notwendig. Bisher gilt in Deutschland eine 600 Watt-Grenze. In anderen Ländern liegt die Grenze allerdings schon bei 800 Watt. Und das ist kein Zufall: Die Verbraucherzentrale verweist dabei an den europäischen Nachbarstaaten und auf die EU-Verordnung 2016/631, die die Bagatellgrenze für den Netzanschluss auf 800 Watt festlegt. „Die deutschen Regelungen sollten an den europäischen Standard angepasst werden“, heißt es in der Stellungnahme.
Bei den Vorschlägen des VDE handelt es sich um ein Positionspapier. Die einzelnen Punkte können teilweise nur vom Gesetzgeber durch entsprechende Gesetzesänderungen umgesetzt werden. Darauf pocht der Verbraucherschutz-Verband jetzt.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Hallo Herr Willuhn,
was zur Zeit bei den „Photovoltaik-Balkonmodule-Thema“ nicht diskutiert wird, ist eine Installation zusätzlich zu einer kleinen (3 kWh) Ü20 Anlage. Ist soetwas erlaubt?
Ist eine Anmeldung beim Netzbetrieber erforderlich?
Wie wird dann mit dem Netzbetreiber (Versorger = Stadtwerke) abgerechnet?
Die Ü20 Anlage wurde auf Einspeisung ins Haus umgestellt.
Hallo Anke,
wenn Du ein Steckersolargerät (z.B. 0,6 kWp) zusätzlich zu einer bestehenden netzgekoppelten PV-Anlage mit Überschuss-Einspeiseanlage (z.B. 3,0 kWp) betreiben möchtest, dann hast Du zwei Möglichkeiten:
a) Das Steckersolargerät wird mit seiner Leistung als weitere „normale“ PV-Anlage angemeldet. Einspeisung daraus würde dann sogar vergütet. Abrechenbar über einen gemeinsamen Zähler möglich gemäß § 24 Absatz 3 EEG 2023 mit Aufteilung der eingespeisten Mengen entsprechend der Verhältnisses der Nennleistung der beiden PV-Anlagen.
Beispiel: 3 kWp-Anlage plus 0,6 kWp Steckersolar. Die Einspeisung aus der PV-Anlage beträgt 3,0/3,6 (also fünf Sechstel) und aus dem Steckersolargerät 0,6/3,6 (also ein Sechstel).
Siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__24.html
Zitat daraus: „Anlagenbetreiber können Strom aus mehreren Anlagen, die gleichartige erneuerbare Energien […] einsetzen, über eine gemeinsame Messeinrichtung abrechnen.[…] [Bei PV-Anlagen] erfolgt die Zuordnung der Strommengen im Verhältnis zu der installierten Leistung der Anlagen.“
b) Das Steckersolargerät wird als Steckersolargerät angemedet. Einspeisung daraus wird nicht vergütet. Daher erfolgt dann eine „Kürzung“ der eingespeisten Strommengen im Verhältnis der Leistung des Steckersolargerätes zur Gesamtleistung beider PV-Anlagen. Diese Vorgehensweise ist ebenfalls durch § 24 Absatz 3 EEG 2023 legitimert. Unterschied zu Variante a) ist lediglich die einfachere Anmeldung des Steckersolargerätes und dass die rechnerische Aufteilung als zweiten Vergütungssatz den Wert „null“ berücksichtigt.
Beispiel: 3 kWp-Anlage plus 0,6 kWp-Steckersolar. Die Einspeisemenge aus BEIDEN PV-Anlage wird im Verhältnis 0,6 zu 3,6, also ein Sechstel gekürzt.
Ich hoffe, dass Dir diese Informationen weiterhelfen,
Gruß, CD.
Hallo Herr Willuhn,
super Antwort, Danke!
Anke
Hallo Anke,
ich will mich nicht mit fremden Lorbeeren schmücken. Die ausführliche und gute Antwort kam von Christian Dürschner.
Vielen Dank Herr Dürschner!
Wenn Sie ein balkonkraftwerk zu einer bestehenden Anlage hinzufügen und dieses nicht anmelden begehen sie Subventionsbetrug. Die Bürokratie in diesem Bereich ist wieder mal extrem hoch und sollte beseitigt werden, da 800 Watt maximale zusätzliche Einspeisung unter den Begriff bagatell Einspeisung und damit nicht relevant für irgendwelche Abgaben wäre.
die Bagatellgrenze in Irland ist 11 kW
die Diskussion um 600 oder 800 Watt ist lächerlich