Bund und Länder wollen Ausbau der Erneuerbaren geschlossen beschleunigen

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Bund und Länder haben am Freitag vergangener Woche über Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien beraten. Im Mittelpunkt des Treffens standen sowohl bereits beschlossene Maßnahmen als auch die Beratung weiterer Vorhaben, darunter auch die Umsetzung der EU-Notfallverordnung.

Bundesminister Habeck sprach in einem anschließenden Pressestatement von einem „Geist der Gemeinsamkeit“. Der Bund sei bei der Umsetzung von den Ländern und Regierungsbezirken abhängig, so Habeck, er müsse aber auch Gesetze und Verordnungen so ändern, dass diese Länder und Kommunen damit arbeiten können. „Wir sind gut vorangekommen, weil uns im Wesentlichen die Länder unterstützt haben.“

2023 sollen weitere Maßnahmen für einen deutlichen Schub beim Ausbau der Erneuerbaren sorgen, die teilweise auf Länderebene und auf kommunaler Ebene umgesetzt werden müssen. Ein zentrales Projekt ist die Umsetzung der EU-Notfallverordnung  (EU 2022/2577). Das Bundeskabinett hatte Ende Januar dem Bundestag den Entwurf einer Formulierungshilfe zugeleitet. Die Regelung sieht unter anderem vor, dass die Genehmigungsverfahren für die meisten Photovoltaik-Anlagen auf drei Monate reduziert werden, beim Repowering kann die Umweltverträglichkeitsprüfung unter bestimmten Umständen entfallen. Bei Anlagen unter 50 Kilowatt gilt das Vorhaben nach einer bestimmten Frist als genehmigt, wenn es nicht abgelehnt wurde.

Plan sei, die Maßnahmen Anfang März durch die Zustimmung des Bundesrates in Recht zu setzen. „Die Länder haben mitgeholfen beim Energiesparen, aber auch beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien“, so Habeck, der allen beteiligten Akteuren dafür dankte. „Mit gleicher Entschlossenheit wollen wir in 2023 an diese Dynamik anknüpfen und gemeinsam die Verfahren zum Ausbau der Erneuerbaren weiter beschleunigen. Klar ist: Es wird nur gemeinsam gelingen. Bund, Länder und Kommunen sind gefragt. Darin waren sich heute alle einig.“

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