Wenn der Amtsschimmel die Energiewende verhindert

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Ein Ehepaar hat ein Grundstück am Ortsrand von Naurath/Wald im Landkreis Trier-Saarburg. Es hat sich überlegt, dort eine Kleinwindanlage zu errichten. Doch es hat die Rechnung ohne die Gemeinde und den Landkreis gemacht. Diese verwehren bisher die Genehmigung und verweisen auf einen Flächennutzungsplan, der die Errichtung von Großwindkraftanlagen nur auf speziell ausgewiesenen Konzentrationsflächen im Landkreis vorsieht. Dabei ist auch ein Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohnbebauung vorgesehen, was jegliche Dimension des Anwesens sprengt.

Den Eheleuten blieb nur der Weg vor Gericht, um die Genehmigung der Anlage doch noch durchzusetzen. Dirk Legler, ein auf Energie- und Umweltrecht spezialisierter Rechtsanwalt der Kanzlei Günther vertritt das Ehepaar. Hat in der ersten Instanz jedoch wenig Erfolg: Das Verwaltungsgericht Trier macht sich die Argumente des Landkreises und der Kommune zu eigen. auch die Berufung wurde nicht zugelassen. Es musste daher der aufwändige Weg des Berufungszulassungsverfahren beim Oberverwaltungsgericht Koblenz bestritten werden. Das war aufwändig, aber erfolgreich, was aus Sicht des Anwalts bereits ein immenser Zwischenerfolg ist. „Wir haben die Zulassung der Berufung erreicht. Obwohl die Gemeinde einen erfahrenen Rechtsprofessor mandatiert und massiv gegengehalten hat. Es mussten sehr viele Schriftsätze produziert werden. Viel mehr als erwartet. Aber wir waren erfolgreich“, so der Rechtsanwalt.

Seine Hoffnung: Beim Oberverwaltungsgericht findet die „Verhinderungsplanung der Gemeinde“ bisher keine Zustimmung. „Anders als beim Verwaltungsgericht Trier wird von den obersten Richtern in Rheinland-Pfalz erkannt, dass Kleinwindanlagen anders als Großwindanlagen zu behandeln sind. Ein Abstand von 1000 Metern zur Wohnbebauung mag bei Großwindanlagen verhältnismäßig sein, bei einer unter 30 Meter hohen Kleinwindanlage zum Eigenverbrauch ist das unverhältnismäßig.“

Mit dem Urteil im Berufungsverfahren könnte somit ein Präzedenzfall geschaffen werden. Doch Gerichtsverfahren kosten Geld – insgesamt werden etwa 15.500 Euro für die Weiterführung des Falls benötigt. So sucht die Kanzlei Sponsoren. Schon ab 10 Euro könnten sich diese beteiligen, die Anmeldung auf der Aequifin-Plattform dafür ist kostenlos. Dort stünden dann auch weitere Details und Schriftsätze zu dem Fall zur Verfügung. Bis Ende Februar muss die Summe zusammenkommen, damit es weitergehen kann.

Dirk Legler liegt der Fall am Herzen und im Magen. „Aus meiner Sicht kann es nicht sein, dass seitens der Behörden und Gerichte in Deutschland immer wieder für Kleinwindanlagen die gleichen Maßstäbe angesetzt werden wie für Großwindanlagen“, sagt der Rechtsanwalt im Gespräch mit pv magazine. „Insbesondere bei der Frage, ob der 1000-Meter-Abstand zur Wohnbebauung Sinn macht oder nicht, muss daher meines Erachtens dringend differenziert werden.“ Denn bislang führt die Regelung dazu, dass pauschal jede Windanlage, sei sie noch so klein, abgelehnt werden könne.

„Das ist unverhältnismäßig und wir haben die Hoffnung, dass dies endlich einmal seitens eines deutschen Obergerichtes auch rechtskräftig festgestellt wird“, sagt Legler weiter. Das wäre dann auch eine Präzedenzentscheidung mit Strahlkraft auf dezentrale Kleinwindprojekte in ganz Deutschland und würde im Sinne des Klimaschutzes sehr helfen, bei den Behörden endlich einmal eine differenzierte Betrachtung zu erreichen. Davon könnten am Ende auch die Photovoltaik-Anlagen profitieren, bei denen es vielerorts auch bei den Genehmigungen noch hapert.

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