Bundesweit einheitliche Regelung zum Abstand von Solarmodulen bei Reihenhäusern nicht in Sicht

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Im Moment liegt der vorgeschriebene Abstand zwischen Photovoltaik-Anlage und Brandschutzwand bei Reihenhäusern zwischen 0,5 und 1,25 Meter je nach Bundesland und Bauordnung. Sofern unter gewissen Voraussetzungen bereits ein halber Meter Abstand erlaubt ist, gilt dies in fast allen Fällen nur für Photovoltaik-Anlagen mit nicht-brennbaren Modulen, also Glas-Glas-Modulen. Einige wenige Bundesländer ermöglichen auch jetzt schon einen noch kleineren Abstand.

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Der Beschluss, den die Teilnehmer der Bauministerkonferenz im Herbst in Stuttgart auf Antrag des Landes Schleswig-Holstein einstimmig fassten, soll dazu beitragen, dass auf Reihenhäusern mehr Photovoltaik-Anlagen installiert werden. Sie entschieden, § 32 Absatz 5 in der Musterbauordnung so zu ändern, dass die Abstandsregelung auf Dächern erleichtert wird (siehe Grafik unten). Der Passus regelt, wie Dachüberstände, Dachgesimse und Dachaufbauten, lichtdurchlässige Bedachungen, Dachflächenfenster, Lichtkuppeln, Oberlichter und Solaranlagen anzuordnen und herzustellen sind, so dass Feuer nicht auf andere Gebäudeteile und Nachbargrundstücke übertragen werden kann. Konkret werden die Abstände beschrieben, welche diese Auf- und Einbauten von Brandschutzwänden und von Wänden, die anstelle von Brandwänden zulässig sind, eingehalten werden müssen.

Die Mustervorschriften und -erlasse, die von der Bauministerkonferenz verabschiedet werden, dienen als Grundlage für die Umsetzung in Landesrecht. Eine unmittelbare Rechtswirkung haben sie nicht. Jedes Bundesland kann entscheiden, in welchem Umfang es dem Muster folgt. pv magazine hat bei den einzelnen Ministerien, die in den Bundesländern zuständig sind, nachgefragt, wie und wann die Mustervorschrift umgesetzt werden soll. Dabei zeigt sich, jedes Land kocht sein eigenes Süppchen: In Summe werden die Vorgaben gelockert, doch nicht überall gleich.

Im kommenden Jahr könnte das Thema übrigens erneut auf der Tagesordnung der Bauministerkonferenz landen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen ist aktuell mit der Aufgabe betraut zu prüfen, ob die Mindestabstände noch weiter verringert werden können, so wie es aus der Solarwirtschaft vorgeschlagen wurde. Über das Ergebnis soll auf der nächsten regulären Sitzung der Bauministerkonferenz berichtet werden. Vielleicht beginnt dann alles wieder von vorn und führt letztlich doch noch zu einer bundesweit einheitlichen Abstandsregelung.  (Ina Röpcke)

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Screenshot: www.bauministerkonferenz.de

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