Sie ist ein echtes Ärgernis für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen – die so genannte 70-Prozent-Abregelung, also die verpflichtende Begrenzung der Wirkleistung von Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt am Netzverknüpfungspunkt auf 70 Prozent. Mit der Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) hat die Bundesregierung diese Regelung für alle Neuanlagen abgeschafft, die nach dem 14. September 2022 in Betrieb gehen. Ab kommendem Jahr soll die Vorgabe auch für Bestandsanlagen mit einer Leistung von weniger als sieben Kilowatt aufgehoben werden.
Die Sektion München und Oberbayern der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie DGS fordert nun, die Abregelung auch für alle bestehenden Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung zwischen 7 und 25 Kilowatt abzuschaffen. Das hat eine Mitgliederversammlung Ende Oktober einstimmig beschlossen. Der Münchener Gutachter für Photovoltaik und Solarwärme Janko Kroschl hat ausgerechnet, dass die 70-Prozent-Abregelung bei kleineren Anlagen insgesamt etwa 4,5 bis 6 Prozent weniger Solarertrag bedeutet. Zur Netzstabilität trage sie aber nicht bei.
Allerdings können Betreiber bestehender Anlagen mit einer Leistung zwischen 7 und 30 Kilowatt die Abregelpflicht schon heute umgehen, indem sie einen Smart Meter installieren lassen. Einen solchen digitalen Zähler mit Kommunikationseinheit bekommen Betreiber dieser Anlagen ohnehin nach und nach vom jeweils zuständigen Messstellenbetreiber. Sie haben aber auch die Möglichkeit, selbst den Einbau zu veranlassen. So oder so: Ist der Smart Meter installiert, entfällt die 70-Prozent-Regelung.
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Das wäre auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung .
Ich hoffe es wird umgesetzt .
Ich komme selbst jetzt noch teilweise in die Abregelung .
Das ist doch halb falsch. Nicht der SmartMeter löst das Problem, sondern die „intelligente Messeinrichtung“= SmartMeter PLUS SmartMeterGateway, was dann eine Fernsteuerbarkeit der Anlage ermöglicht, was dann aber auch die entsprechende Ertüchtigung der Anlage für die Fernsteuerbarkeit notwendig macht.
Fernsteruerbarkeit war einmal ein Thema, mit dem das iMSys bei PV Anlagen als kostengünstige Alternative zum Rundsteuerempfäger ins Spiel kam und so die 70% Regel ersetzen sollte.
Da die 70% Regel das grundsätzliche Problem nicht lösen kann gibt es seit 2012 die gesetzlich vorgeschriebene lineare Abregelung als Alternative.
Aktuell wird das Smartmetergateway nur Messdaten sicher übertragen, seine Software updaten und ggf. mit anderen Geräten wie Wasserzähler kommunizieren können.
Ob je einmal eine Kommunikation mit PV-Anlagen zustande kommt und wie diese funktionieren soll ist m. E. offen. Aber auch dafür wird es zukünftig sicher günstige Zusatz-Hardware mit monatlichen Leihgebühren geben.
Hauptsache, wir bauen den modernsten, am besten zertifizierten und teuersten nonfuktionalen Elektronikschrott ein, der keinen erkennbaren Nutzen für die Energiewende bringt, sondern eher ein Hindernis darstellt.
Irgendwie scheint mir das Thema verfehlt zu sein. Da helfen all die schönen Dinge nicht weiter, die theoretisch zukünftig irgendwie möglich sein werden, jedoch auch wirtschaftliche und damit auch politische Risiken mit sich bringen.