DGS-Sektion München und Oberbayern fordert Abschaffung der 70-Prozent-Abregelung für alle Bestandsanlagen zwischen 7 und 25 Kilowatt Leistung

Solaranlage auf einem Hausdach unter dem strahlend blauen Himmel

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Sie ist ein echtes Ärgernis für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen – die so genannte 70-Prozent-Abregelung, also die verpflichtende Begrenzung der Wirkleistung von Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt am Netzverknüpfungspunkt auf 70 Prozent. Mit der Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) hat die Bundesregierung diese Regelung für alle Neuanlagen abgeschafft, die nach dem 14. September 2022 in Betrieb gehen. Ab kommendem Jahr soll die Vorgabe auch für Bestandsanlagen mit einer Leistung von weniger als sieben Kilowatt aufgehoben werden.

Die Sektion München und Oberbayern der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie DGS fordert nun, die Abregelung auch für alle bestehenden Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung zwischen 7 und 25 Kilowatt abzuschaffen. Das hat eine Mitgliederversammlung Ende Oktober einstimmig beschlossen. Der Münchener Gutachter für Photovoltaik und Solarwärme Janko Kroschl hat ausgerechnet, dass die 70-Prozent-Abregelung bei kleineren Anlagen insgesamt etwa 4,5 bis 6 Prozent weniger Solarertrag bedeutet.  Zur Netzstabilität trage sie aber nicht bei.

Allerdings können Betreiber bestehender Anlagen mit einer Leistung zwischen 7 und 30 Kilowatt die Abregelpflicht schon heute umgehen, indem sie einen Smart Meter installieren lassen. Einen solchen digitalen Zähler mit Kommunikationseinheit bekommen Betreiber dieser Anlagen ohnehin nach und nach vom jeweils zuständigen Messstellenbetreiber. Sie haben aber auch die Möglichkeit, selbst den Einbau zu veranlassen. So oder so: Ist der Smart Meter installiert, entfällt die 70-Prozent-Regelung.

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