Vorläufiges Insolvenzverfahren gegen Green-City-Tochter eröffnet

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Acht Monate nach dem Insolvenzantrag ist das Verfahren über die GCE Kraftwerkspark I GmbH vom Amtsgericht München eröffnet worden. Die Richter bestellten den Rechtsanwalt Axel Bierbach von Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Er betreut bereits das Insolvenzverfahren der Muttergesellschaft Green City AG.

Ursprünglich hatte GCE Kraftwerkpark I gemeinsam mit der Green City AG die Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung schon Ende Januar angemeldet. Das Insolvenzverfahren des Mutterunternehmens ist bereits zum 1. Mai eröffnet worden. Einige Gesellschaften – mitsamt Mitarbeitern und rentablen Projekten – sind schon an das französische Unternehmen Qair Group verkauft worden. Allerdings sind einige Insolvenzverfahren von Beteiligungsgesellschaften auch noch nicht eröffnet. So gebe es bei Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG und Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG noch einige verfahrenstechnische Themen zu klären, ehe ein Insolvenzverfahren eröffnet werden könne, hieß es in der Mitteilung.

Die Aktivitäten von GCE Kraftwerkspark I beschränkten sich zuletzt auf das Halten der 30-prozentigen Anteile an der Praterkraftwerk GmbH, die in München das namensgleiche Wasserkraftwerk an der Isar betreibt, sowie der Anteile an zwei weiteren Gesellschaften ohne operativen Geschäftsbetrieb, welche sich derzeit in Liquidation befinden. Kurz vor der Verfahrenseröffnung wurde in der Gesellschafterversammlung der Praterkraftwerk GmbH auf Veranlassung der Mehrheitsgesellschafterin, der Stadtwerke München GmbH, hin, die Einziehung der Geschäftsanteile der GCE Kraftwerkspark I GmbH beschlossen, wie es weiter hieß. Im eröffneten Insolvenzverfahren werde somit lediglich die Höhe des Auseinandersetzungsguthabens zu prüfen sein. Dieses Auseinandersetzungsguthaben werde dann im Interesse der Gläubiger zur Insolvenzmasse gezogen.

GCE Kraftwerkspark I initiierte und förderte als Tochtergesellschaft von Green City ökologische Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien. Die in der Gesellschaft gebündelten Energieanlagen finanzierten sich über die Ausgabe von Genussrechten. Der vorläufige Insolvenzverwalter Bierbach erklärte, dass die Genussschein-Inhaber nun die Möglichkeit hätten, ihre nachrangigen Insolvenzforderungen bis zum 24. Oktober 2022 schriftlich zur Insolvenztabelle anzumelden. Die nachrangigen Ansprüche der Genussschein-Inhaber auf Rückzahlung könnten allerdings erst nach der vollständigen Befriedigung aller anderen Gläubiger bedient werden, da Genussscheine im Rang hinter anderen Verbindlichkeiten zurückstehen.

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