Überraschend kommt die Meldung nicht: Wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung hat die Green City AG beim zuständigen Amtsgericht in München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Mitte Dezember hatte der Erneuerbaren-Projektierer bereits in einer Pflichtveröffentlichung mitgeteilt, dass es im Jahr 2021 mehr als die Hälfte des Grundkapitals verloren habe. Als Grund für die Situation führte das Unternehmen Verzögerungen bei Projekten, Wertberichtigungen bei Projektrechten und Rückstellungen sowie niedrigere Werthaltigkeit von Energieprojekten als bislang angenommen an.
Die Green City AG hatte sich deshalb auf die Suche nach einem Großinvestor begeben. Man habe auch Gespräche mit Investoren geführt, die bereits weit fortgeschritten gewesen seien, teilt das Unternehmen mit – die aber nicht abgeschlossen werden konnten. Daher sei der Insolvenzantrag nun unumgänglich gewesen. Auf einer außerordentlichen Hauptversammlung hat Green City bereits Ende letzter Woche auf die drohende Zahlungsunfähigkeit hingewiesen. Das Amtsgericht München bestellt nun einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Nach Angaben des „Handelsblatt“ hat der Konzern insgesamt 250 Millionen Euro bei Anlegern für seine Erneuerbaren-Projekte eingesammelt.
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. geht davon aus, dass neben der GCE Kraftwerkspark I GmbH noch weitere Tochtergesellschaften der Green City AG ein Insolvenzverfahren eröffnen werden müssen, sofern es nicht gelingt, zeitnah fällige Zinszahlungen zu stunden. Die Vereinigung vertritt aktuell rund 400 betroffene Gläubiger der Green-City-Gruppe.
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