Photovoltaik-Zubau im August bei etwa 640 Megawatt – Höhere Vergütung lässt Dachsegment boomen

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Der Photovoltaik-Zubau in Deutschland hat im August deutlich angezogen. Die Bundesnetzagentur meldete einen Brutto-Zubau von EEG-geförderten Photovoltaik-Anlagen von 561,353 Megawatt – fast 100 Megawatt mehr als noch im Juli. Davon entfielen 420,6 Megawatt auf Anlagen außerhalb der Ausschreibung, also primär Dachanlagen. Dies ist der höchste Wert in diesem Jahr und auf das Inkrafttreten des EEG 2023 zurückzuführen. Dort sind höhere Vergütungen für Photovoltaik-Dachanlagen vorgesehen, die seit dem 30. Juli in Betrieb genommen wurden. Zudem können die Betreiber zwischen einem Volleinspeiser- und Eigenverbrauchstarif wählen. Die EU-Kommission hatte diese Neuregelung und damit die deutlich höheren Vergütungssätze in dieser Woche final beihilferechtlich genehmigt.

Auf Freiflächenanlagen bis 750 Kilowatt, die ebenfalls ohne Zuschlag aus den Ausschreibungen realisiert werden können, entfielen vom August-Zubau rund 7,8 Megawatt. Anlagen für den Photovoltaik-Mieterstromzuschlag mit 1,86 Megawatt sind im August zudem bei der Bundesnetzagentur neu gemeldet worden – ein neuer Tiefstwert für das laufende Jahr. Bei insgesamt 69 Anlagen mit 141 Megawatt Gesamtleistung ist im Marktstammdatenregister verzeichnet, dass ein Zuschlag für die Ausschreibungen eingelöst wurde.

Zubau ohne EEG-Förderung

Nicht in der offiziellen Übersicht angegeben, doch aber im Auszug aus dem Register enthalten, sind die Photovoltaik-Anlagen, die außerhalb der EEG-Förderung realisiert werden. 19 Anlagen mit knapp 82 Megawatt sind bei den gemeldeten Anlagen im August mit dem Vermerk „Verdacht auf fehlerhafte Leistungsdaten bzw. nicht nach dem EEG-geförderte Anlage“ versehen. Damit lag der Gesamtzubau für die Photovoltaik in dem Monat bei rund 640 Megawatt.

Zwischen Januar und August sind damit 4226,855 Megawatt an Photovoltaik-Anlagen neu bei der Bundesnetzagentur gemeldet worden, die eine EEG-Förderung beanspruchen. Zählt man die Photovoltaik-Anlagen außerhalb der Solarförderung hinzu, dann kommt man auf eine neu installierte Gesamtleistung von etwa 4860 Megawatt für das Jahr.

Während nun für die neu installierten kleinere Photovoltaik-Dachanlagen nun die höheren Vergütungssätze aus dem EEG 2023 greifen (siehe Tabelle unten), gelten für die Freiflächenanlagen außerhalb der Ausschreibungen bis zum Jahresende die Vergütungen aus dem EEG 2021 weiter. Im Oktober sinken die anzulegenden Werte erneut um 1,4 Prozent. Für sonstige Anlagen bis 750 Kilowatt, unter denen die Freiflächenanlagen subsummiert werden, gibt es demnach 4,47 Cent pro Kilowattstunde. Die feste Einspeisevergütung für die sonstigen Anlagen, die bis 100 Kilowatt Leistung gezahlt wird, beträgt entsprechend 4,07 Cent pro Kilowattstunde.

AnlagengrößeAnzulegender Wert bis 29.7.ab 30.7.2022ab 1.1.2023
Dachanlagen
bis 10 kW6,64
Eigenverbrauchsanlage8,68,6
incl. Volleinspeiserbonus13,413,4
bis 40 kW6,46
Eigenverbrauch7,57,5
inkl. Volleinspeiserbonus11,311,3
bis 750 Kilowatt*5,14
Eigenverbrauch6,2
inkl. Volleinspeiserbonus bis 100 kW/300 kW11,3/9,4
bis 1 Megawatt
Eigenverbrauch6,2
inkl. Volleinspeiserbonus bis 100 kW/400 kW/1000 kW11,3/9,4/8,1
Freiflächenanlagen**4,667
Garten/Garagen-Photovoltaik (bis 20 kW)7
Alle Angaben der Vergütungen in Cent pro Kilowattstunde
*Die Menge des vergüteten Solarstrom aus Dachanlagen zwischen 300 und 750 Kilowatt wird ab dem 30.7. von 50 auf 80 Prozent erhöht. Ab 1. Januar 2023 werden 100 Prozent des erzeugten Solarstroms wieder vergütet. Die Ausschreibungspflicht entfällt bis zu einer Größe von 1 Megawatt.
**Für Freiflächenanlagen gelten weiterhin die von der Bundesnetzagentur veröffentlichten anzulegenden Werte, die bis zum Jahresende der Degression unterliegen.

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