Bundestag beschließt EnSiG-Novelle – Weg frei für 100 Megawatt Ausschreibungsanlagen und aktives Repowering

Blick in den Bundestag, Reichstag

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Der Bundestag hat am Freitag der Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) mehrheitlich zugestimmt. Sie ist in der von den Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP angenommen worden. CDU/CSU stimmten für – AfD und Linke gegen das Gesetz, wie es vom Bundestag hieß.

Die Regierungskoalition hatte am Mittwoch noch Änderungen an der Novelle vorgeschlagen, die nun Teil des Gesetzes sind. Damit wird es im kommenden Jahr ermöglicht, sich mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen bis 100 Megawatt an den Ausschreibungen zu beteiligen. Bisher liegt die Leistungsgrenze für Zuschläge bei 20 Megawatt.

Die ursprünglich geplante Krisensonderausschreibung für Photovoltaik-Anlagen mit einem Volumen von 1500 Megawatt wird es dafür jedoch nicht geben. Sie war unter Experten und in der Branche eher umstritten, da für die dort bezuschlagten Photovoltaik-Projekte eine Realisierungsfrist von neun Monaten vorgesehen war. Angesichts der logistischen Herausforderungen und langwierigen Flächengenehmigungsprozesse ein eher unrealistischer Zeitrahmen.

Daneben ist in der EnSiG-Novelle auf Antrag der Regierungsparteien nun auch noch ein Passus eingefügt, der ein aktives Repowering von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab dem kommenden Jahr ermöglicht. Im Moment setzt das EEG noch enge Grenzen, wenn es um den Tausch von Solarmodulen geht. Der entsprechende Satz wird nun gestrichen. Damit dürfen künftig auch noch leistungsfähige Solarmodule gegen leistungsstärkere Solarmodule getauscht werden. Der Bundesverbrand Neue Energiewirtschaft hatte sich für diese Gesetzesänderung stark gemacht, da nach seiner Ansicht so kurzfristig ein Gigawatt-Potenzial gehoben werden kann. Sie könnte die installierte Leistung von aktuell 63 auf 100 Gigawatt erhöht werden. Die Begründung: Die Leistung von Solarparks lässt sich aufgrund der gestiegenen Effizienz der Solarmodule teilweise verdoppeln. Zudem sind die Flächen bereits für die Photovoltaik-Nutzung genehmigt und der Netzanschluss existiert.

In der EnSiG-Novelle ist vorgesehen, dass die Betreiber der Freiflächenanlage bis zur Grenze der ursprünglichen Leistung weiterhin die EEG-Vergütung erhalten. Für die dann zusätzlich installierte Leistung ist keine EEG-Förderung möglich. Sie muss also über PPAs oder direkt am Strommarkt vermarktet werden. Kleiner Wermutstropfen: Die Neuregelung des aktiven Repowerings bezieht sich nur auf Solarparks. Photovoltaik-Dachanlagen sind explizit von der Neuregelung ausgekommen, hier gelten die bisherigen EEG-Regelungen weiter.

Während der Sitzung am Freitag ist zudem eine Entschließung angenommen worden, in dem die Bundesregierung nun aufgefordert wird, „fortlaufend alle Potenziale einer erweiterten Nutzung von erneuerbaren Energien zu evaluieren und auszuschöpfen“. Dagegen keine Mehrheit gab es für einen Antrag von CDU und CSU, in dem die Unionsfraktionen erneut auf einen befristeten Weiterbetrieb der noch im Betrieb befindlichen Kernkraftwerke drängten.

Teil der EnSiG-Novelle sind auch die Umsetzung einer Änderung im Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Sie zielt darauf ab, dass zur beschleunigten Höherauslastung der bestehenden Stromleitungen und zur Entlastung sowohl der energierechtlichen Genehmigungsbehörden in Bund und Ländern als auch der Übertragungsnetzbetreiber für Änderungen des Betriebskonzepts „weder ein Bundesfachplanungs- beziehungsweise Raumordnungs- noch ein Planfeststellungs-, Plangenehmigungs- oder energierechtliches Anzeigeverfahren erforderlich sein soll“, wie es vom Bundestag heißt.

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