Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf für das Jahressteuergesetz (JStG 2022) am Mittwoch vergangener Woche beschlossen hatte, wurde dieser an den Bundesrat und Bundestag zur Beratung weitergeleitet. Üblich ist, dass der Bundesrat eine Stellungnahme formuliert und diese in die Ausschussberatung des Bundestages eingeht. Am Ende beschließt der Bundestag das Gesetz und wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums bestätigt, muss dann auch noch der Bundesrat zustimmen. Die Regelungen des Jahressteuergesetzes sollen dann ab dem 1. Januar des Folgejahres in Kraft treten, also am 1. Januar 2023.
Gesetzgebungsverfahren läuft
Bevor das Gesetz von den Parlamenten beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, können sich Details der Regelungen noch ändern. Das hindert Steuerexperten wie Stefan Mücke aber nicht daran, sich bereits jetzt intensiv mit den neuen Vorgaben wie auch den Gestaltungsmöglichkeiten zu befassen. Steuerberater Mücke betreibt seit Ende 2020 einen Youtube-Kanal, auf dem sich in letzter Zeit die Videos zum Thema Photovoltaik häufen. Auch zu den geplanten Neuregelungen – Mücke nennt diese „einen steuerlichen Systemwechsel“ – gibt es bereits einen Überblick.
Auch die Leser von pv magazine haben die bisherige Berichterstattung über die Steuerpläne der Regierung fleißig kommentiert und zahlreiche Fragen gestellt. Einige wollen wir herausgreifen und diskutieren. Grundsätzlich gilt dabei wie bisher: Umsatzsteuer und Ertragssteuer müssen getrennt betrachtet werden. Auch die Gesetzesänderungen finden in zwei verschiedenen Gesetzen statt, im Einkommensteuergesetz und im Umsatzsteuergesetz. Und natürlich können die Antworten nur als unverbindliche Orientierung dienen, denn bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens gilt: Nix is fix!
Fragen zur Einkommensteuerbefreiung im Betrieb der Anlage
Gilt die Steuerbefreiung in der Einkommensteuer auch für Bestandsanlagen?
Da es sich anders als bei der bisherigen Liebhabereiregelung der Finanzverwaltung (siehe https://www.pv-magazine.de/2021/12/23/freibrief-vom-finanzamt-steuererleichterungen-fuer-kleine-photovoltaik-anlagen-konkretisiert/) künftig um eine verbindliche gesetzliche Regelung handelt, die grundsätzlich die Einkünfte bestimmter Photovoltaik-Anlagen von der Steuer befreit, gilt dies nicht nur für neue Anlagen, sondern alle, bei denen die Voraussetzungen erfüllt sind.
Konkret sollen die Einkünfte (und Entnahmen) aus Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt auf Wohn- und Nicht-Wohngebäuden befreit werden, sowie bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Mehrfamilienhäusern, die überwiegend dem Wohnen dienen, 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit, bis zu einer Anlagenleistung von insgesamt 100 Kilowatt. Mit der Anlagenleistung ist die Modulleistung (Peakleistung) laut Marktstammdatenregister gemeint.
Wie verhält es sich bei einem Doppelhaus oder bei einem Zweifamilienhaus?
Doppelhaushälften gelten als eigenes Wohnhaus und deshalb wäre hier eine Anlage bis 30 Kilowatt möglich. Bei einem Zweifamilienhaus handelt es sich um zwei Wohneinheiten, deshalb können hier zweimal 15 Kilowatt – also ebenfalls 30 Kilowatt – steuerfrei genutzt werden.
Wenn ich ab 2023 für meine Photovoltaik-Anlage keine Einkommensteuer mehr zahlen muss, kann ich meine Anlage dann weiterhin absetzen?
Die Befreiung der Einkünfte und Entnahmen von der Steuerpflicht hat unmittelbar zur Folge, dass keine Kosten mehr geltend gemacht werden können und bei den betroffenen Anlagen auch keine Sonderabschreibungen mehr genutzt werden können. Auch der Nachweis einer Gewinnerzielungsabsicht ist nicht mehr möglich. Es handelt sich eben nicht mehr um eine Wahlmöglichkeit zur Liebhaberei, sondern eine gesetzliche Befreiung. Da es sich dann um eine Anschaffung im privaten Bereich handelt, können aber die Installationskosten als Handwerkerleistung in der Steuererklärung geltend gemacht werden (siehe https://www.pv-magazine.de/2021/03/19/bei-liebhaberei-photovoltaik-handwerkerleistungen-steuerlich-geltend-machen/).
Fragen zur Umsatzsteuersenkung beim Kauf der Anlage
Wenn ich jetzt eine Photovoltaik-Anlage beauftrage, diese aber 2023 erst installiert wird, wie greift dann die Nullsteuer?
Grundsätzlich bezieht sich die Umsatzsteuer auf den Zeitraum, in dem die Lieferung oder Leistung ausgeführt wird. Es kommt also nicht auf den Zeitpunkt des Kaufvertrags, das Rechnungsdatum oder die Zahlung an, sondern wann die Anlage geliefert und installiert wurde.
Werden bei der Photovoltaik-Anlage keine Teilleistungen vereinbart und abgerechnet, sondern eine Gesamtleistung, kommt es auf den Zeitpunkt der Fertigstellung an. Findet dies im Jahr 2023 statt, greift die Neuregelung, bestätigt auch der Steuerberater Stefan Mücke.
Anzahlungen auf einen Gesamtpreis sind unschädlich, auch wenn sie noch im Jahr 2022 mit 19 Prozent Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden. Wenn die Anlage erst im Jahr 2023 fertiggestellt und endgültig abgerechnet wird, werden die zuvor abgerechneten Umsatzsteuerbeträge in der Schlussrechnung wieder korrigiert.
Was bedeutet die Neuregelung für meine bestehende Photovoltaik-Anlage? Ich habe die Umsatzsteuerpflicht gewählt, um mir die beim Kauf bezahlte Mehrwertsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen?
Hier ändert sich nichts. An die Wahl der Umsatzsteuerpflicht bleibt der Anlagenbetreiber wie bisher 5 Kalenderjahre gebunden und wechselt in der Regel nach Ablauf des Vorsteuer-Korrekturzeitraums (bei Aufdachanlagen 60 Monate) in die Kleinunternehmerregelung. Das ist dann in der Regel im siebten Jahr nach Anschaffungsbeginn der Anlage. Solange Umsatzsteuerpflicht besteht, bleibt es auch bei der Zahlung der Umsatzsteuer auf den privaten Eigenverbrauch. Trotzdem gilt auch bei dieser Anlage ab 2023 die Befreiung bei der Einkommensteuer.
Gelten die Größenbegrenzungen der einkommensteuerlichen Regelung auch bei der Null-Umsatzsteuer?
Die Regelung in der Umsatzsteuer nennt nur die Anlagengröße von 30 Kilowatt (Modulleistung laut Marktstammdatenregister), die als vereinfachter Nachweis anzuerkennen ist. Eigentlich setzt die gesetzliche Regelung jedoch keine Leistungsgrenze, „wenn die Photovoltaik-Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.“ Solange es sich um Wohngebäude, öffentliche Gebäude und gemeinnützige Institutionen handelt, können also auch Anlagen größer 30 Kilowatt mit einem Umsatzsteuersatz von Null verkauft werden. Wie dies dem Finanzamt gegenüber nachzuweisen ist, muss die Finanzverwaltung dann noch erklären.
Darf ich den Strom aus meiner Photovoltaik-Anlage dann künftig steuerfrei an die Mieter oder Mitbewohner im Haus verkaufen?
Solange die Leistungsgrenzen der Anlage eingehalten werden, greift auch hier die Steuerbefreiung bei der Einkommensteuer. Ist der Betreiber umsatzsteuerpflichtig, muss aber weiterhin Umsatzsteuer für den verkauften Strom ans Finanzamt abgeführt werden. Auch der ins Netz eingespeiste Strom unterliegt weiterhin der Umsatzsteuer. Der Steuersatz von „Null“ gilt beim Kauf einer Anlage, nicht beim Verkauf von Strom.
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Betrifft die Neuregelung auch Altanlagen <30kWp, die auf einer Scheune neben dem Einfamlienhaus installiert sind?
Wie ist es beim Verkauf einer vorhandenen Altanlage wenn man als Verkäufer für den PV Betrieb Umsatzsteuerpflichtig ist?
Der Verkauf von altanlagen ist immer ein umsatzsteuerfrei Vorgang als (Teil-) Betriebsveraeusserung.
Servus,
gilt die 30kWp Regelung je Betreiber oder Standort?
Steuerfrei oder nicht?
25kw auf Mann
10kWp auf Frau
Beides. Wenn ihr 3 Häuser habt, kann jeder auf jedem 30 kwp einkommensteuerfrei betreiben.
Das ist ein guter und konkreter Artikel, vielen Dank!
Muss ich mich beim Kauf einer Balkonanlage auf der Terrasse/Fassade beim Finanzamt melden?
„Konkret sollen die Einkünfte (und Entnahmen) aus Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt auf Wohn- und Nicht-Wohngebäuden befreit werden,“
„Auch der ins Netz eingespeiste Strom unterliegt weiterhin der Umsatzsteuer. Der Steuersatz von „Null“ gilt beim Kauf einer Anlage, nicht beim Verkauf von Strom.“
Widersprechen sich diese beiden Zitate aus dem Artikel nicht? Die Einspeisung ins Netz ist doch die Einnahme aus der PV-Anlage, oder nicht?
Das erste Zitat bezieht sich auf die Ertragsteuer, das zweite auf die Umsatzsteuer.
Diese müssen immer getrennt von einander betrachtet werden.
Wir leben in einer immer hektischer und schnelllebigeren, bekloppten Welt. Mit einer PV tut man sich etwas gutes, dachte ich immer. Ich bin 12 Jahre in der Branche und stelle immer mehr fest, dass immer weniger funktioniert. Der deutsche Markt ist kollabiert, viele Anlagenbetreiber und Käufer haben einen Kredit aufgenommen und die Anlage wird nicht fertig montiert oder der Netzbetreiber braucht viele Monate um den Zähler zu wechseln. Diese Leute werden doppelt bestraft mit den künstlich überteuerten Strompreisen in D und der Ratenzahlung für den eigenen Bankkredit.
Meine Erfahrung in der Praxis: aufgrund der explodierenden Preise der PV Anlagen (in 1,5 Jahren ca. 30% teurer!) wenden sich immer mehr von ihrem Vorhaben ab. Die Anlagen sind einfach viel zu teuer und die Amortisationszeiten werden von den meisten Rentnern wohl nicht erlebt. Die Materialien sind preislich explodiert und es ist eigentlich fast nichts mehr aussuchbar. Man muss das verbauen, was man überhaupt noch bekommt. Die Zeit von der eigenen Kaufentscheidung bis die Anlage am Netz ist, ist hanebüchen. Viele Solarteure haben über ein Jahr Wartezeit, sollte dann erst noch das Dach renoviert werden, vergessen Sie einfach ihr Vorhaben. Fast niemand schreibt mehr Angebote (Preiserhöhungen) oder nimmt Anfragen entgegen.
16 Jahre Merkel haben gut vorgearbeitet für das jetzige Fiasko. Der dumme ist wie immer der Kunde. Unsere Schneckenpolitik hat noch nicht mal im September das sogenannte „Osterpaket“ bewilligt. In der Angebotsgestaltung werden schon gar keine Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorgelegt, damit der Kunde nicht sieht, dass seine Anlage erst nach gut 16-19 Jahren sich amortisiert hat. Mittlerweile ist die Grenze zur PV Anlage bei gut 2700 kwh. Darunter lohnt es sich nicht wirklich. Die Speicher werden immer teurer (zb. E3DC) und qualitativ schlechter. Der neue 9 und 12 kw hat keine Notstromfunktion mehr und ist kein Eisenphosphatspeicher mehr. Hauptsache der Preis ging letzte Woche wieder 9,7% nach oben.
Mein persönliches Fazit: es wird eine tolle Sache, nämlich eine PV Anlage mit Speicher (absichtlich?) kaputt gemacht. Seitens des Marktes, der Politik oder der immer teueren Preise.
hallo,
soweit ich gehört habe, soll es sogar ab 09.2023 schon möglich sein.
Ich kann mir gar nicht vorstellen dass das für Altanlagen so kommt: dort wurden ja i.d.R. noch hohe Abschreibungen getätigt und nun kommt die Phase in der man den Gewinn versteuern muss … darauf wird doch der Staat nicht verzichten?
Würde damit auch eine Anlage auf einem gepachteten Scheunendach Einkommensteuer frei, wenn mir das Gebäude selbst gar nicht gehört?
Nein. Du vermischst Einkommens und Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer für die Netzeinspeisung führt dein Netzbetreiber für Dich ab. Bei der Regelbesteuerung muss Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch gezahlt werden. Da man die Anlage jetzt ohne MWSt. kaufen kann, gibt es keinen Grund mehr in die Regelbesteuerung zu gehen, man bleibt bei der Kleinunternehmerregelung, wo man dann keine Umsatzsteuer abführen muss.
Wer schon gebaut hat, muss die Umsatzsteuerabgabe weiter zahlen, aber alle bekommen die Einkommenssteuerbefreiung.
Hallo,
habe seit 2015 eine PV-Anlage mit Rückzahlung UST. Zusätzlich wurde ein Tilgungszuschuss über KfW genommen und bereits abbezahlt. Folge 60% Deckelung. kWp.
Würde sich nach verabschiedeter Gesetzeslage die Deckelung aufheben?
Vielen Dank
Hallo,
ich kann gerade nicht genau durchblicken, ob es nun sinnvoll ist, unsere 10 KWP geplante Anlage bereits 2022 in Betrieb zu nehmen oder erst ab dem 01.01.23. Ist es korrekt: Wenn ich 22 starte, dann muss ich – wenn ich die 19% erstatten lasse – trotzdem 5 Jahre die monatliche Meldung machen? Wenn ich am 01.01.23 starte, dann entfallen die 19 Prozent direkt und ich muss keine monatliche Meldung machen beim Finanzamt?
Das weitere Risiko: Wenn ich auf den 01.01.23 schiebe: Der Installateur verbaut die Anlage woanders und ich kaufe eine neue zu deutlich höheren Preisen?
Hallo Christian,
wenn ich in diesem Jahr noch eine PV-Anlage in Betrieb nehmen könnte, würde ich tatsächlich abwägen, ob die Anlage im nächsten Jahr wegen der Inflation, Lieferprobleme, der hohen Nachfrage usw. wesentlich teurer wäre als heute. Auf die Erstattung der Umsatzsteuer/Vorsteuer würde ich allerdings verzichten und die Kleinunternehmerregelung wählen. Grund: Du musst den Eigenverbrauch versteuern, und der Steuerwert entspricht dem Einkaufspreis vom Stromlieferanten. Sollte der auf z.B. 0,60€ / kWh steigen, zahlst Du bei jährlich 6.000 kWh in den 5–6 Jahren, die Du gebunden bist, rd. 4.000€ an USt. Das dürfte etwa der Vorsteuer entsprechen. Du hättest nichts verdient, müsstest aber anfangs monatlich oder vierteljährlich USt-Voranmeldungen abgeben, Überweisungen tätigen und jährlich eine USt-Erklärung abgeben. Also evtl. außer Spesen nichts gewesen. Steigt der Strompreis noch höher, zahlst Du drauf. Wenn Du bis zum 2.1.2023 wartest, zahlst Du keine USt auf die PV-Anlage und als Kleinunternehmer auch nicht auf den Eigenverbrauch. Die Einspeisevergütung erhältst Du steuerfrei.
Hallo, wir haben dasselbe Problem. Die dachmontage ist am Wochenende durchgeführt worden. Ende Oktober soll der Speicher kommen und die AC Montage erfolgen. Wir überlegen die AC Monatage in den Januar 2023 zu verschieben und hoffen so die Umsatzsteuer von über 4000€ sparen zu können. Teilzahlungen mussten wir bereits leisten, die schlusszahlung und Fertigstellung wäre dann 2023. würden wir dann unter die neue Umsatzsteuerbefreiung fallen?
Die Rechnung von Markwart stimmt so nicht, denn für die Besteuerung des Eigenverbrauchs wird nicht zwingend der Bezugspreis des Versorgers angesetzt. Alternativ kann man pauschal 0,20€/kWh ansetzen oder (meist noch günstiger) die eigenen Herstellungskosten. Die meisten Steuerprogramme machen das automatisch.
– monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen nur in den ersten beiden Jahren.
– Umsatzsteuererklärungen jährlich für 5+1 Jahre. Dann Wechseln in den Kleinunternehmer sinnvoll.
Frage zur steuerlichen Neuregelung Photovoltaik, voraussichtlich ab 1.1.2023
Ich würde gerne eine Photovoltaikanlage mit Litium-Ionen-Batterie-Speicher zur Versorgung einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe in einem Zweifamilienhaus mit 2 Mietern installieren.
Dabei soll der von einem Zähler festgestellte Stromverbrauch für die Heizanlage in die Heizkostenabrechnung eingestellt werden.
Die Fotovoltaik versorgt aber letztlich eine im Eigentum des Vermieters (und der Photovoltaik) befindliche Anlage.
• Ist hier Umsatzsteuer in den Abrechnungsbetrag der Heizkostenabrechnung einzustellen?
• Muss ich Stromsteuer zahlen (und an wen) bzw. meines Wissens ist die Stromsteuer (oder war das die EEG-Abgabe) weggefallen.
• Muss ich eine Konzessionsabgabe zahlen?
• Muss ich die EEG-Abgabe zahlen (meines Wissens entfallen).
• Muss ich eine Abgabe nach dem Kraft-Wärmekopplungs-Gesetz zahlen?
• Muss ich nach § 19 NEV Umlage zahlen?
• Muss ich eine Offshore-Umlage zahlen?
• Muss ich Netzentgelte und Entgelte für den Messstellenbetrieb zahlen?
Hierzu bekam ich bisher von niemandem Antwort, die Anlage ist daher bisher nicht in Auftrag gegeben worden.
Natürlich muss ich die in die Heizkostenabrechnung eingesetzten Beträge im Rahmen der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung versteuern. Im Rahmen der steuerlichen Neuregelungen ab 1.1.2023 stellt sich die Frage, ob die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Anlage bei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung als Abschreibung (weiterhin) abgesetzt werden dürfen.
Hallo,
wie sieht es denn mit der Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch aus?
In der Reglebesteuereung mussten bislang nicht nur die Einkünfte aus der Einspeisung verumsatzsteuert werden, sondern auch der Eigenverbrauch.
Jedoch wurde der Eigenverbrauch nicht mit 0,07xx € vom Finanzamt angerecht, sondern deutlich höher, bemessen am aktuellen Strompreis.
Gehört habe ich mal von 20 Cent. Da kostete die KWSt aber auch nur 27 Cent beim Versorger. Jetzt dürfte das Finanzamt einen deutliche höheren KWSt Preis für den Eigenverbrauch ansetzen.
Bei mir stammen alle Rechnungen aus 2022. Die Anlage ist fertig, aber nicht in Betrieb genommen. Bei der Regelbesteuerung würde ich die Vorsteuer aller Rechnungen ziehen können.
6 Jahre Umsatzsteuer auf die Einnahmen durch Einspeisung wären für mich OK und das bessere Geschäft. Wenn ich aber den Eigenverbrauch auch wie bisher 6 Jahre lang zu einem vom Finanzamt beliebig festgelegten Preis verumsatzsteuern muss, wäre mir das Risiko viel zu hoch, da ich mit dem PV Strom mit Klimaanlagen heize, mit einem Elektroboiler mein Wasser erwärme, eine Sauna und einen Whirplool betreibe.
Steuerliche Vereinfachung bedeutet gleichzeitig Wegfall von steuerlichen Vorzügen!
In allen Kommentaren lese ich immer nur von Vereinfachung / Vorteil usw… – betrachtet man den Erlös von PV-Anlagen (meine laufen seit 2001 und 2004), so sind die Erträge in den ersten 10 Jahren doch eher negativ – d.h. man hat steuerlich einen Vorteil! Durch den Wegfall der Steuerpflicht kann man nun auch nicht wie ich plante, in eine größere PV-Anlage investieren und so die Kosten anfangs steuerlich gelten machen. – Liege ich mit meiner Ansicht hier falsch? Der steuerliche Aufwand war bei zwei Anlagen unter 10 kW extrem gering und so verstehe ich für Kleinanlagen den angesprochenen „Vorteil“ nicht ganz.
noch lässt sich – bis 10 Tage vor JAhres Ende für eine geplante PV-Anlage vorab eine Investitionsbetrag abziehen.
Wir überlegen evt eine PV-Anlage zu installieren.
Anhand von mittlerweile 4 Angeboten von örtlichen Firmen sind wir zu dem Entschluss gekommen, ggf. lieber selber die Teile zu besorgen und uns von einzelnen Handwerkern aufs Dach montieren und anschließen zu lassen.
Kein einziges Angebot enthält Einzelpreise, am Ende steht lediglich eine Pauschalsumme. Die meisten verlangen bei Lieferung der Teile bereits eine Zahlung von 85% der Kosten. Ausgewiesene Handwerkerkosten sind auch nicht drin, dass man diese von der Steuer absetzen könnte. Irgendwelche Alternativen an Teilen sind nicht möglich. Zur Erklärung, die Angebote sind über ein halbes Jahr alt, als es durchaus noch Auswahl gab.
Nun zu meiner Frage: Wie sieht es mit der Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer auf die Komponenten aus, wenn man sie selbst bestellt?
Wie verhält es sich bei Anlagen die Ende 2022 installier und in Betrieb genommen werden?
Steuern beim Kauf sind noch fällig? Erstattung?
Stellt mir die Installationsfirma meiner Photovoltaikanlage nach der neuen Regelung dann keine Umsatzsteuer mehr in Rechnung oder zahle ich erst mal die 19% und muss mir die dann vom Finanzamt wiederholen?
Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde der Steuersatz auf 0 % gesenkt. Demnach dürfte die Firma keine Umsatzsteuer mehr in Rechnung stellen.
Wie verhält es sich bei Anlagen die im Dezember 2022 installiert und auch bezahlt werden, aber erst im Jahr 2023 in Betreib gehen, da der Netzbetreiber erst im Januar den Zähler installiert.
Genau das ist auch unser Problem!
Es muss doch möglich sein, die gezahlte Mehrwertsteuer zurück zu bekommen. Immerhin rund 5000€. Sonst wäre die sogenannte „Erleichterung“ ja eine Bestrafung!
Hallo Herr Krämer, dass ist genau auch unser Problem. Die Anlage wurde 12/2022 selbst installiert, abgenommen und in Betrieb durch E-Firma in 01/2023. Daher wollten wir auch erst 2023 Gewerbe anmelden und hoffen nun auch die Steuer zurück zu bekommen. Gibt es dazu irgendwelche Erfahrungen Ihrerseits oder jemand anders eine Idee? Kann man überhaupt noch die Regelbesteuerung in 2023 bei Anmeldung wählen? VG Steve
Unsere PV Anlage wurde gerade installiert. Nun müssen wir die steuerliche Anmeldung machen. Aber was machen wir am Besten, da wir ja nicht unter die neue Regelung fallen.
Liebhaberei, Kleinunternehmer oder Umsatzsteuerpflicht?
Wir haben eine Anlage mit 9,6 KwP bestellt und bekommen diese erst im Januar 2023 geliefert. Nun soll ich aber im Vorfeld angeben welche Besteuerungsvariante ich möchte. Wir nutzen nur selbst mit Speicher und möchten sowenig wie möglich einspeisen.
Soll ich nun Kleinunternehmer, Regelbesteuerter Unternehmer oder Liebhaberei angeben – in Hinblick auf die Steueränderungen 2023 ?
Hallo, zählen auch Gerüstkosten unter die Anschaffungskosten und sind damit MWSt-Frei ab 2023?
Mir hat man erklärt _alles_ was auf der Rechnung der PV Anlage steht, fällt unter die 0% Regelung. Wenn das Gerüst über eigene Rechnung bezahlt wird, dann nicht.
Ist die Einkommenssteuerbefreiung _Pflicht_? Denn bei meiner Anlage von 2020 (11kWp) ist die AfA Teil meiner Kalkulation. Das wäre echt böse, wenn ich nichts mehr absetzen könnte. 🙁
es geht allenfalls noch in 2022 eine Sonderabschreibung 20%
Hallo,
am 03.09.2022 wurde unsere Photovoltaikanlage (9,72 KWp) installiert und bereits bezahlt. Die Inbetriebnahme des Netzbetreibers ist noch ausstehend. Gewählt wurde die Kleinunternehmerregelung. Meine Frage nun, ist es von Vorteil zum Unternehmer noch zu wechseln? Es gibt ab 01.01.2023 Änderungen (Wegfall bezüglich der Einkommenssteuer und Umsatzsteuer auf den Verkauf und Eigenverbrauch des Stroms). Kann ich in diesem Fall die gezahlte Umsatzsteuer auf die Gesamtkosten der Anlage geltend machen (erstattet bekommen)?
Guten Tag, wenn die Photovoltaikmodule in 2022 installiert und in Betrieb genommen werden, der Speicher aber erst in 2023 installiert wird und somit die Gesamtrechnung auch erst in 2023 erstellt wird, greift dann die Nullsteuerregelung oder ist das Datum der Inbetriebnahme und die Eintragung in das Markstammdatenregister relevant, so dass nur der Speicher umsatzsteuerfrei ist. Noch ist unsere Anlage nicht in Betrieb genommen.
Guten Tag, wir haben unsere PV-Anlage auf dem Dach im April 2018 in Betrieb genommen und sind in der Regelbesteuerung. Ab Mai 2023 wollten wir nach 60 Monaten in die Kleinunternehmerregelung wechseln. Geht das? Die Abschreibung der Anlage minderte bisher unsere Einkommensteuer. Wie ist das ab 2023?
Freundliche Grüße
Hallo, eine Frage an die Experten:
Ich habe im Juli diesen Jahres (2022) eine PV Anlage gekauft und diese wurde auch installiert. Der Inbetriebnahmetermin soll Ende Oktober sein (der örtliche Versorger ließ sich Zeit 😉 ). Die Schlussrechnung ist schon gezahlt, aber es gibt noch kein Inbetriebnahmeprotokoll. Mir wurde damals gesagt, ich solle auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und die Mehrwertsteuer zurückholen. Wie soll ich mich nun mit den angekündigten steuerlichen Änderungen entscheiden? Bei einem Kauf in 2023 wäre die Mehrwertsteuer ja entfallen…. Schade. Danke an die Experten für einen steuerlichen Laien!!!!
Hallo,
wie sieht es denn mit dem Installateur aus? Der Kunde bekommt in 2022 eine Abschlagrechnung mit MwSt. Wenn die Inbetriebnahme erst 2023 erfolgt, wird die Endrechnung in 2023 ohne MwSt. geschrieben. Der Installateur hat aber in 2022 für die Abschlagrechnung Umsatzsteuer an das Finanzamt gezahlt. Bekommt er die dann wieder?
es geht allenfalls noch in 2022 eine Sonderabschreibung 20%
Hallo,
muss ich bei der Anschaffung auch keine MwSt zahlen, wenn ich die Anlage nur für den Eigenbedarf nutze?
Hallo zusammen,
verstehe ich das richtig, dass die Umsatzsteuer auf der Endkundenrechnung auf den Satz von 0% gesenkt wird? Das heißt brutto=netto und keine nachträgliche Beantragung der Rückzahlung. Das nenne ich mal einen gelungenen Bürokratieabbau!
Kauft denn der Solarbetrieb auch bereits ohne Umsatzsteuer seine Komponenten beim Handel?
Da auch alles zugehörige zur Anlage steuerfrei sein soll, wer grenzt hier ab? In den meisten Fällen entspricht die UV nicht mehr der VDE 4100. Kann ich das alles dann unbesteuert kaufen?
Danke Euch!
Hallo beisammen,
PV Anlage 50 kwp ist auf dem Dach, wegen Lieferschwierigkeiten Zählerschrank usw. kann aber erst in 2023 Inbetriebnahme erfolgen.
Rechnung war fällig 30 Tage nach Dachmontage.
Rechnung wurde factoriert, „weiterverkauft“, somit leider auch zur Zahlung fällig. Zahlung unter Vorbehalt, natürlich.
Was ist bei Inbetriebhanhme 2023 mit der Mwst.und Investitionsabzug ?
Muss die Firma die Mwst. erstatten oder geht das über das VorsteuerabzugsInvestitions tralala, vielleicht noch erst am Ende mit der Einkommensteuerverdummungsabgabe?
Sorry aber, ich blicks grad gar nicht mehr…
Das würde mich auch interessieren, wie wird das bei einer Gesamtrechnung 2022 mit Teilzahlungen nach Bauabschnitt gemacht, wenn der Speicher und die Inbetriebnahme in 2023 erfolgt und zu bezahlen ist.
„Anzahlungen auf einen Gesamtpreis sind unschädlich, auch wenn sie noch im Jahr 2022 mit 19 Prozent Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden. Wenn die Anlage erst im Jahr 2023 fertiggestellt und endgültig abgerechnet wird, werden die zuvor abgerechneten Umsatzsteuerbeträge in der Schlussrechnung wieder korrigiert.“
Wir haben unsere PV Module im Oktober installiert bekommen. Speicher und Wechselrichter sind zeitgleich geliefert worden. Der Anschluss der Anlage steht noch aus. Wir haben aber bereits eine Material-Rechung mit dem Hinweis „Das Rechnungsdatum entspricht dem Leistungsdatum“ erhalten. Bedeutet dies, dass die 19% Umsatzsteuer dann definitiv gezahlt werden müssen, oder kann dies bei einer Fertigstellung der Anlage in 2023 mit Schlussrechnung noch korrigiert werden?
Vielen Dank vorab für Eure Antwort
Unsere PV-Anlage wird erst Anfang 2023 in Betrieb gehen. Zusammen mit meinem Mann habe ich in diesem Jahr eine GbR gegründet (gründen müssen, wg. der Leistung der Anlage von ca. 15 kWp). Wir haben uns in der Erklärung an das Finanzamt für die Umsatzsteuerpflicht entschieden.
Wenn nun nach den aktuell zu erwartenden Neuregelungen die PV-Anlage ohne Umsatzsteuer geliefert wird, ist diese Regelung dann hinfällig?
Und würde mit den Neuregelungen eigentlich auch die GbR entfallen?
Hallo,
wie verhält es sich denn, wenn ich den Bau der Anlage selbst orchestriere: Material habe ich 2022 weitgehend selbst gekauft und bezahlt, bei verschiedenen Versandhändlern. Ein Dachdecker hat mir die Module aufs Dach gesetzt, Rechnungsstellung auch 2022. Der Elektriker wird die Elektrik aber erst 2023 installieren können und auch erst dann die Anlage in Betrieb nehmen können. Gibt es dann die Möglichkeit, dass ich mir die Umsatzsteuer, die ich bereits 2022 auf Materialien und Dachdeckerleistung gezahlt habe, irgendwie zurückhole, ggf. über die Steuererklärung?
Vielen Dank vorab für sachdienliche Hinweise 🙂
Ich habe im Oktober 2022 eine Photovoltaikanlage (für Eigenverbrauch <10kW) auf meinem Garagendach installiert. Die Anlage ist betriebsbereit, aber noch nicht in Betrieb genommen. Dies wir erst nach anderen anlagenunabhängigen Umbauarbeiten im Februar 2023 erfolgen.
Kann ich nach einer Gewerbeanmeldung in 2022 die USt für die Investitionskosten erstatten lassen und muss ich dann den Eigenverbrauch im Jahr 2023 versteuern? Auf welchen kWh-Preis wird die USt dann berechnet?
Hallo liebes Forum,
meine Anlage wird am 14.11.2022 installiert werden. Soll ich mit der Anmeldung bis 2023 warten? Bringt mir das einen Vorteil?
Ich konnte das bei der neuen Regelung nicht wirklich herauslesen.
Danke für eure Tipps und Infos.
Gruß Klaus
Hallo liebe Steuerberater,
wie verhält es sich mit Altanlagen über 10 kwh die in den vergangen Jahren bereits Überschüsse in der Einkommensteuererklärung versteuert haben und der Bescheid evtl. noch offen ist?
Kann man hier rückwirkend die Altanlagen auch raus bekommen?
Viele Grüße
B.
Hallo, wenn ich Einkommenssteuerbefreit bin, fallen den dann auch die Abschreibungen weg, die ich noch 3-4 Jahre hätte tätigen können?
Hallo,
wie verhält es sich mit den Kosten für das Aufstellen eines Gerüsts für die Installation der PV-Anlage? Dies sind doch notwendige Kosten zur Installation. Werden die Kosten auch von der Umsatzsteuer befreit? Wenn ja, nur wenn diese Kosten Teil der Gesamtrechnung der PV-Anlage sind oder auch, wenn es eine gesonderte Abrechnung für die Gerüstaufstellung (z. B. durch einen separaten Handwerksbetrieb) gibt? Vielen Dank!
Hallo,
die PV-Anlage wird in den Niederlanden gekauft und 2023 MWSt.-frei geliefert und montiert. Muss ich auf Grund der Einfuhr mit einer Steuernachzahlung durch den deutschen Fiskus rechnen?
Kann ich die Handwerkerleistung bei der Steuererklärung 2023 steuermindernd berücksichtigen.
Der Kauf einer Batterie in den Niederlanden ist nicht von der MWSt-Befreiung betroffen. Kann ich die Steuer vom deutschen Fiskus zurückbekommen?
Hallo.
Ich baue jetzt eine Gewerbehalle (Kleine 3 Mann Tischlerei). 50% der Dachfläche muss ich ja nun vollpflastern.
Frage 1
Wie lange habe ich denn jetzt Zeit die PV Anlage (Die ja noch nicht mal bestellt ist) in Betrieb zu nehmen ohne mit Strafen rechnen zu müssen?
Frage 2
Wie viel KW sollte die Anlage haben und was empfehlt Ihr mir?
Hallo,
Wir haben in 2021 die PV Anlage mit Speicher (9,6 kw) bestellt, Speicher ist bis heute nicht geliefert, Abschlag wurde in 2022 bereits gezahlt. Anlage angemeldet beim Finanzamt ab Oktober 2022, Markstammdatenregister und Grundversorger.
Endrechnung noch nicht gestellt, da Speicher noch nicht da ist, also noch nicht 100 % fertig.
Wie verhält es sich hier mit der Umsatzsteuer?
Müssen wir Vorsteueranmelden? Oder haben wir eine Chance aus der Steuer raus zu kommen?
Danke
hallo
wie sieht es aus bei 2 Häusern mit ingesamt 3 Wohneinheiten und einem gewerblichen Büro und Lager alles an einem Stromanschluß?
Gelten da 60 kWp = 3x 15kWp für die Wohneinheiten und 1x 15 kWp für das Gewerbe?
Danke
Hallo zusammen,
ich habe eine PV-Anlage mit 40 kWp und eine mit 20 kWp.
Muss ich jetzt nur die Anlage mit 40 kWp einkommensteuerlich versteuern? Oder muss ich jetzt beide Anlagen versteuern? Ich bleibe ja unter den 100 kWp, aber eine Anlage erfüllt nicht die Voraussetzungen mit den 30 kWp.
Vielen Dank
Der Mieter verbraucht ca. 1.000 Kw Strom p.a. entspricht bei Strompreisen von 35 Cent ca. 350 € p.a.
bzw. ca. 30 € im Monat.
Hallo, ich habe folgende Frage:
Wir planen gerade Photovoltaik-Anlage.
Haben EFH mit kleiner Einliegerwohnung, die vermietet ist.
Vebrauch p. a. insgesamt ca. 5.000 kWh, davon der Mieter ca. 1.000 kWh.
Wir wollen / müssen alles über einen Zähler laufen lassen, damit möglichst viel Strom selbst verbraucht wird.
Der Mieter hat bei aktuellen Strompreisen ungefähr 30 € Stromkosten im Monat.
Wenn ich die 30 € pro Monat in die Miete einrechne und „warm“ vermiete, welche steuerlichen Konsequenzen hat das?
Ich möchte möglichst wenig Bürokratie, sondern suche eine einfache, praktikable Lösung.
Danke für Hilfe und Input im Voraus
Danke erstmal für den ausführlichen und informativen Beitrag.
Frage: zählen auch Gerüstkosten unter die Anschaffungskosten? Und sind diese damit MwSt frei?
Bg
Florian
Danke für den Informativen Beitrag.
Was haltet Ihr von der Möglichkeit in ein Solar Direktinvestment zu investieren?
Also das man keine eigene Grundstücksfläche oder Dachfläche hat, sondern auf einem
bereits gebauten und verpachteten Grundstück dies tut?
Gruß
Torben
Erstmal danke für den guten Beitrag!
Ich habe eine Frage, denkt Ihr es lohnt sich die eigene Dachfläche (wir haben 3 Stück
mit Scheunen) für eine Photovoltaikverpachtung zu nutzen? Oder lieber gleich selbst Module kaufen?
Was denkt Ihr ist wirtschaftlicher?
Beste Grüße
Franz
Danke erstmal für den tollen und ausführlichen Beitrag.
Wir haben überlegt, ob wir auf unser Dach eine PV-Anlage bauen.
Wir sind uns aber nicht ganz sicher, wie sich das Investment lohnt.
Es gibt ja auch etwas von der Regierung noch dazu, in Form vom EEG.
Wist Ihr wie das mit der Einspeisevergütung geregelt ist?
Lg
Karo
Liebes Forum,
Ich habe eine kleine Photovoltaikanlage seit November 2012 auf dem Dach meines Hauses. Ich hatte für die Umsatzsteuer gestimmt und mich jetzt als Kleinunternehmer rückwirkend für 2023 gemeldet. Muss ich weiter überhaupt irgendwelche Steuererklärungen abgeben? Meine Steuernummer betrug nur diese Anlage. Muss ich keine Nullmeldungen abgeben?