Mecklenburg-Vorpommern will Photovoltaik-Balkonkraftwerke fördern

Photovoltaik-Balkonanlagen

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Verschiedene Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung standen im Mittelpunkt des Energiegipfels in Mecklenburg-Vorpommern. Unter anderem hat die Landesregierung beschlossen, die Installation steckerfertiger Photovoltaik-Anlagen auf Balkonen, an Fassaden und auf Terrassen zu fördern. Umweltminister Till Backhaus (SPD) zufolge wird die dazu nötige Förderrichtlinie zurzeit zwischen seiner Behörde und dem Finanzministerium abgestimmt. Vorgesehen sei ein Fördervolumen von 10 Millionen Euro, der Zuschuss pro Haushalt sei auf 500 Euro begrenzt.

„Im Oktober werden wir die Richtlinie veröffentlichen, dann können die Anträge beim Landesförderinstitut gestellt werden“, so Backhaus. „Die Kleinkraftwerke mit bis zu 600 Watt Leistung, die wir fördern wollen, sind nicht genehmigungspflichtig, sie müssen nur beim Energieversorger angezeigt werden. Je nach Wohnsituation muss noch die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Das ist unbürokratisch und kann bei steigenden Strompreisen schnell eine Ersparnis bringen.“

Wie aus der Abschlusserklärung des Energiegipfels hervorgeht, will Mecklenburg-Vorpommern außerdem die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen beschleunigen. Dafür sollen die Behörden des Landes personell verstärkt und die Verfahren möglichst verschlankt werden. Die Ministerien für Klimaschutz, Bau, Energie und Kultur sollen zudem Vorschläge vorlegen, um den Ausbau der Photovoltaik voranzutreiben – auf Dächern und Denkmalschutzimmobilien, versiegelten Flächen und Freiflächen sowie im Bereich der Agro-Photovoltaik. Das Bundesland selbst will im Rahmen des Programms „Photovoltaik auf alle Dächer“ 2023 insgesamt 15 neue Photovoltaik-Anlagen auf Landesliegenschaften realisieren.

„Die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren zur Erzeugung erneuerbaren Energien zur Eigenversorgung von Unternehmen sind gesetzlich zu privilegieren und kurzfristig zu erleichtern“, lautet ein weiteres Ziel des Energiegipfels. Dafür will sich Mecklenburg-Vorpommern beim Bund einsetzen und die Maßnahmen, soweit sie mit Landesgesetzen erreicht werden können, umsetzen. Außerdem will sich die Landesregierung dafür stark machen, den Photovoltaik-Eigenverbrauch für alle Anlagenbetreiber von der Umsatzsteuer zu befreien.

„Seit der Ankündigung des Zehn-Millionen-Euro-Programms stehen die Telefone bei uns nicht mehr still. Die Menschen haben viele Fragen zu dem Thema und das belegt, dass der Bedarf groß ist“, ergänzte Backhaus am Donnerstag. Sein Ministerium hat daher eine Liste mit Antworten auf häufige Fragen online zur Verfügung gestellt. Darin wurde auch Backhaus‘ Aussage korrigiert, dass eine Anmeldung des Balkonkraftwerks beim Energieversorger nötig sei – korrekt ist eine Anmeldung beim Netzbetreiber. Ebenfalls interessant ist in diesem Zusammenhang die am 1. Dezember 2020 in Kraft getretene Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes.  Diese erleichtert unter anderem bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum: Es reicht eine einfache Mehrheit. Damit will die Bundesregierung vor allem erreichen, dass energetische Verbesserungen am Gebäude nicht mehr von einzelnen Eigentümern blockiert werden können.

Der letzte Absatz wurde am 26.08.2022 um 10:30 ergänzt.

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