Verschiedene Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung standen im Mittelpunkt des Energiegipfels in Mecklenburg-Vorpommern. Unter anderem hat die Landesregierung beschlossen, die Installation steckerfertiger Photovoltaik-Anlagen auf Balkonen, an Fassaden und auf Terrassen zu fördern. Umweltminister Till Backhaus (SPD) zufolge wird die dazu nötige Förderrichtlinie zurzeit zwischen seiner Behörde und dem Finanzministerium abgestimmt. Vorgesehen sei ein Fördervolumen von 10 Millionen Euro, der Zuschuss pro Haushalt sei auf 500 Euro begrenzt.
„Im Oktober werden wir die Richtlinie veröffentlichen, dann können die Anträge beim Landesförderinstitut gestellt werden“, so Backhaus. „Die Kleinkraftwerke mit bis zu 600 Watt Leistung, die wir fördern wollen, sind nicht genehmigungspflichtig, sie müssen nur beim Energieversorger angezeigt werden. Je nach Wohnsituation muss noch die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Das ist unbürokratisch und kann bei steigenden Strompreisen schnell eine Ersparnis bringen.“
Wie aus der Abschlusserklärung des Energiegipfels hervorgeht, will Mecklenburg-Vorpommern außerdem die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen beschleunigen. Dafür sollen die Behörden des Landes personell verstärkt und die Verfahren möglichst verschlankt werden. Die Ministerien für Klimaschutz, Bau, Energie und Kultur sollen zudem Vorschläge vorlegen, um den Ausbau der Photovoltaik voranzutreiben – auf Dächern und Denkmalschutzimmobilien, versiegelten Flächen und Freiflächen sowie im Bereich der Agro-Photovoltaik. Das Bundesland selbst will im Rahmen des Programms „Photovoltaik auf alle Dächer“ 2023 insgesamt 15 neue Photovoltaik-Anlagen auf Landesliegenschaften realisieren.
„Die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren zur Erzeugung erneuerbaren Energien zur Eigenversorgung von Unternehmen sind gesetzlich zu privilegieren und kurzfristig zu erleichtern“, lautet ein weiteres Ziel des Energiegipfels. Dafür will sich Mecklenburg-Vorpommern beim Bund einsetzen und die Maßnahmen, soweit sie mit Landesgesetzen erreicht werden können, umsetzen. Außerdem will sich die Landesregierung dafür stark machen, den Photovoltaik-Eigenverbrauch für alle Anlagenbetreiber von der Umsatzsteuer zu befreien.
„Seit der Ankündigung des Zehn-Millionen-Euro-Programms stehen die Telefone bei uns nicht mehr still. Die Menschen haben viele Fragen zu dem Thema und das belegt, dass der Bedarf groß ist“, ergänzte Backhaus am Donnerstag. Sein Ministerium hat daher eine Liste mit Antworten auf häufige Fragen online zur Verfügung gestellt. Darin wurde auch Backhaus‘ Aussage korrigiert, dass eine Anmeldung des Balkonkraftwerks beim Energieversorger nötig sei – korrekt ist eine Anmeldung beim Netzbetreiber. Ebenfalls interessant ist in diesem Zusammenhang die am 1. Dezember 2020 in Kraft getretene Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes. Diese erleichtert unter anderem bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum: Es reicht eine einfache Mehrheit. Damit will die Bundesregierung vor allem erreichen, dass energetische Verbesserungen am Gebäude nicht mehr von einzelnen Eigentümern blockiert werden können.
Der letzte Absatz wurde am 26.08.2022 um 10:30 ergänzt.
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Seit wann muss ich das Balkonkraftwerk beim Energieversorger melden? So schön diese Förderung auch ist, sie ist wieder mal nicht zu Ende gedacht, weil sich jeder selber kümmern muss. Gefördert werden müssen Vereine in jeder Kommune, welche Informationen für Vermieter und Mieter bereitstellen. Ehrenamtliche Handwerker können bei der Montage helfen und eine Sammelbestellung der Anlagen wäre auch sinnvoll, da die Transporte der einzelnen Anlage nicht nachhaltig und sehr teuer sind. So wird die Gemeinschaft gestärkt und die Nachfrage erhöht. Es wäre ein Stück Energiewende der Bürger.
Sie reden Mist.
Nirgendwo steht im Artikel oder im gelinkten Ergebnis des Energiegipfels das irgend jemand irgendwas beim Energieversorger anmelden muss.
Juri Hertel, halten sie sich in ihrer Äußerung etwas zurück. In dem Artikel steht, dass das Balkonkraftwerk beim Energieversorger angezeigt werden muss. Das war noch nie anzeigepflichtig! Auch mein Förderantrag geht dem Energieversorger nichts an. Vielleicht sehen sie sich den Artikel von Petra Hannen noch einmal durch!
Ein Balkonkraftwerk ist schon immer anzeigepflichtig, aber eben nicht genehmigungspflichtig!
Die Anzeigepflicht beruht auf der Prüfpflicht des Netzbetreibers durch den Gesetzgeber, ob ein Zähler mit Rücklaufsperre oder ein Zweirichtungszähler verbaut ist. Wenn nicht muß dieser gegen einen solchen getauscht werden.
Nach der Registrierung im Marktstammregister, zeigt man es bei seinem Netzbetreiber an.
Dieser kann, wenn er möchte, das Zertifikat des Wechselrichter anfordern, um zu prüfen, das es nicht mehr als 600W einspeisen kann und die VDE4105 erfüllt.
Ich kann mich Herrn Gruber nur anschließen,
besser wäre es hier gewesen die Module Zentral zu organisieren – ich frage mich auch ob die Initiatoren mal versucht haben auf den Freien Markt eine Balkonkraftanlage zu kaufen, seit März ist eigentlich nichts mehr zu kaufen und wenn sind die Preise unverschämt und die Wartezeiten Exorbitant- für die 500Euro müsste man ja eigentlich jeden Interessierten eine Anlage vor die Tür stellen können. Immerhin 20000 Haushalte Profitieren von der Maßnahme, ich fürchte nur es sind eher die besserbetuchten, informierten Eigenheimbesitzer welche die Anlagen abgreifen.
Ich fänd es sinnvoller die 10Mio den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften zur Verfügung zu stellen, damit diese ihre Dächer zuknallen können.
@ n.sonnenhaus:
Es gibt reichlich Anlagen.Aber der Ansturm der Kundschaft ist gewaltig und die vorhandene Logistik setzt Grenzen.
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Unverschämt, exorbitant… Herr Sonnenhaus, Sie scheinen mir etwas verwöhnt was Lieferzeiten und Preise angeht… Solartechnik ist auf absehbare Zeit ein sehr rares Gut – gewöhnen Sie sich daran…. Bei CarpeDiem bekommen Sie jedenfalls eine Stecker-PV-Anlage mit einer Lieferzeit von ca 4 Wochen schon an etwa 400 EUR.
Und warum vertrauen Sie einer Wohnungsbaugesellschaft mehr als der Vernunft des Einzelnen? Schöne Neue Heimat…
@Juri Hertel und @Paul Wieland,
vielen Dank für die guten Links, 1Euro/Wp wie bei CarpeDiem finde auch ich preislich voll in Ordnung. Als ich im Frühsommer nach einer passenden vorkonfigurierten Anlage für einen Bekannten schaute haben wir nicht so attraktive Angebote im Netz gefunden, sondern eher welche wie diese:
https://www.photovoltaik4all.de/balkonmodul-fuer-die-steckdose-300-watt.
Was die Lieferzeiten angeht habe ich weniger Vertrauen und kann auch die von Herrn Wieland angegebenen Lieferzeiten von 4 Wochen nicht finden, die Sets sind je nach Wahl frühesten ab den 12.09. bestellbar , ab dann ist laut HP mit Lieferzeiten von ca. 30-60 Tagen zu rechnen!
Ich warte seit November letzten Jahres auf ein bezahltes Elektrokleinstmobil dessen Liefertermin eigentlich auch nur drei Monate sein sollte…
Ich finde die neue Welt mit Vorrauszahlung und Lieferung irgendwann in den sternen nicht besonders Kundenorientiert, da der ja praktisch alle Risiken trägt.
zum letzten Punkt von Herrn Wieland; „Und warum vertrauen Sie einer Wohnungsbaugesellschaft mehr als der Vernunft des Einzelnen? Schöne Neue Heimat…“
Dies hat nichts mit Vertrauen zu tun, sondern einfach damit das ich bei knappen Budget der Länder die Steuergelder besser bei Investitionen in die kommunale Infrastruktur „stromerzeugung“, beispielsweise durch PV Kraftwerke auf öffentlichen Gebäuden betrieben durch Stadtwerke, aufgehoben finde.
Die Vernunft des Einzelnen sollte ja ohnehin dafür sorgen das jeder Haushalt in PV investiert, sei es in Plugin oder Dachanlagen -allein weil es sich mittelfristig ökonamisch lohnt.
Eine frage am Rande an die Informierten;
Ist es eigentlich zulässig trotz EE- PV Dachanlage mit selbstverbrauch zusätzlich ein Balkonkraftwerk für besseren Winterertrag an die Fassade zu hängen ?
Weshalb müssen Balkonkraftwerke gefördert werden, obwohl sie sich angeblich in weniger als 10 Jahre amortisieren? Da macht doch keinen Sinn! Oder stimmen die 10 Jahre nicht? Wenn nur 50% des Solarstroms aus diesen Anlagen im Haushalt genutzt werden kann, ist die Amortisationszeit doppelt so lang. Was geschieht mit den restlichen 50 Prozent Solarstrom, die ja m.W. ins Stromnetz eingespeist aber nicht vergütet werden? Davon profitieren ungerechtfertigt die Stromversorger.
Würde die Einspeisung über einen rückwärtslaufenden Zähler erlaubt, wären keine Fördermittel nötig.
Das Land lässt sich hier für 20.000 Balkonkraftwerke mit zusammen maximal 12 MW feiern und blockiert seit Monaten 5.000 MW PV-Freiflächenanlagen, die es sich selbst als Ziel im Koalitionsvertrag gegeben hat.
Die Wirkung der Förderung ist praktisch auch für Balkonkraftwerke verheerend: Die Förderrichtlinie kommt erst im Oktober 2022 heraus – bis dahin kauft keiner mehr in MV ein Balkonkraftwerk, weil niemand auf die Förderung verzichten will. Im Oktober wird innerhalb weniger Stunden oder Tage der Fördertopf leer sein und alle leer ausgegangenen Antragsteller hoffen dann auf eine Neuauflage des doch so erfolgreichen Förderprogramms – und investieren auch nicht! Und das alles vor dem Hintergrund, dass es ohne Fördermittel gerade richtig gut lief!
Es gibt viele Möglichkeiten erneuerbare Energie zu fördern. Je nach politischer Ausrichtung wird die eine oder andere Bevölkerungsgruppe oder Institutionen bevorzugt.
Aus meiner Sicht ist der Abbau von Bürokratie die beste Förderung. Angefangen vom Steuerrecht und Anmeldung bei Einfamilienhäusern über den Miterstrom und den Denkmalschutz bis hin zur Genehmigung von groß Freiflächenanlagen… Mal ganz abzusehen von der jahrelangen absolut grotesken Diskussion um den SchuKo Stecker bei Balkonkraftwerken. EIn Umwelt- oder Wirtschaftsminister hätte schon längst das VDE Gremium ausbremsen können…
Wenn man Geld unter die Haushalte bringt will kann man auch die Mehrwertsteuer für Balkonkraftwerke und oder kleinen Dachanlagen absenken oder abschaffen… Dass kann dann MekPom zwar nicht alleine entscheiden, die Maßnahme wäre aber unbürokratisch ganz ohne Formulare….
Im wesentlichen eine populistische Maßnahme (12 MW) zur Verdeckung der Defizite der Landesplanung (5000 MW Freiflächenanlagen blockiert).
Hauptfolge sind Konflikte zwischen Mietern und Vermietern über die Installation, aber das ist wohl ganz im Sinne einer roten Landesregierung. Hauseigentümer bräuchten keine Balkonmodule, da sie sich eine Dachanlage zulegen.
Als Nebenfolge wird trotzdem das Interesse an Dachanlagen zurückgehen, weil die Leute die Balkonanlagen priorisieren werden, und mit dem Eindruck betreiben, bei den hohen Kosten und relativ schlechten Erträgen lohnten sich Solaranlagen wirklich nur mit hoher Förderung.
Die Förderung müsste über den Handel abgewickelt werden und nicht über die einzelnen Käufer. Eine Zusicherung der Käufer, die Anlage in MeckPomm zu errichten und die Zustimmung des Hauseigentümers für die vorgesehene Modulgröße erwirkt zu haben, muss dabei ausreichen. Bei Wohneigentümergemeinschaften Zustimmung des Hausverwalters
Die Beantragung auf Handelsebene reduziert den Verwaltungsaufwand beträchtlich. Dankbar wäre dabei, ein Mindestvolumen von zehn verkauften Solarmodulen anzusetzen, bevor der Händler eine Erstattung des Fördergelds beantragen darf – das kommt zum einen örtlichen Händlern zugute,.die diese Anzahl leichter erreichen, dient auch einer gewissen Professionalisierung.
Die Förderung je Watt ist zu hoch.
Es sollte eine Preisobergrenze je Watt für den Kauf der steckerfertigen Module geben, damit die Förderung nicht vorab aufgeschlagen wird. Diese sollte (vor Abzug der Förderung) unter den derzeit aufgerufenen Preisen liegen, die recht einträglich kalkuliert sind. Bei einem größeren Markt und häufigeren Käufen nach Anfragen sind die Kosten, nicht zuletzt die Vertriebskosten, spürbar niedriger. Sollten solche Steckermodule mit Modulwechselrichter nicht für bereits 1 Euro je Watt herzustellen und auszuliefern sein?
Einen Verzicht auf die Preisobergrenze hielte ich bei Komplettangeboten inkl. Monate und bei Glas-Glas-Modulen (auch als besondere Förderung derselben) für praktikabel
Sorry es wurde nicht zu Ende gedacht, nach der Anmeldung bei dem Energieversorger, geht der Ärger erst los. Es werden soviel Auflagen gesetzt, die sehr hohe Kosten auf dem Betreiber zu kommt. Und soweit, das die Ersparnisse von den Zusatzkosten der Energieversorger aufgefressen werden und dann drauf gezahlt wird. Beispielsweise, Prüfung der E-anlage ((des gesamten Haus, nicht der Wohnung) kosten für eine Wohnung 150-200€), Zähler Umbau, Umbau des Zählerschrank ( ab 1000€), zusatz Kosten für das Betreiben des Zähler (jährlich) von 70 bis 120€), Prüfungenskosten ((jährlich) 20 – 50€), u.s.w. Also warum soll ich als Eigentümer ein Balkonkraftwerk nutzen mit Anmeldung, wenn ich nur kräftig drauf zahle?
Hallo Michael, bevor Sie einen Beitrag schreiben sollten Sie sich die anderen Beiträge durchlesen und dann hätten sie ihren Beitrag anders oder nicht mehr geschrieben. Ein Balkonkraftwerk benötigt keinerlei Anmeldung!!! Anbauen, einstecken und fertig!!!
Hallo Zusammen,
ich habe hier gelesen, dass die Belkonkraftwerke überall ausverkauf sind. Ich habe noch einen Anbieter gefunden mit einer annehmbaren Lieferzeit.
https://balkonkraftwerke-futura.de/balkonkraftwerke
Ich habe dort schon bestellt, bin aber noch am warten. Kann also nichts zur Qualität sagen.
viele Grüße