Österreich befreit Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt von Einkommensteuer

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In Österreich ist ein neues Einkommensteuergesetz beschlossen worden, was steuerliche Änderungen für private Photovoltaik-Anlagenbetreiber vorsieht. So werden künftig die Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12.500 Kilowattstunden Solarstrom aus Photovoltaik-Anlagen von der Einkommensteuer befreit. Allerdings darf die Engpassleistung der jeweiligen Photovoltaik-Anlage die Grenze von 25 Kilowatt nicht überschreitet, wie der österreichische Bundesverband PV Austria berichtet.

Einkünfte aus der Solarstrom-Einspeisung in das öffentliche Netz stellten dabei grundsätzlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar, die steuerpflichtig sind, wenn der Freibetrag von 730 Euro überschritten wird. Die Novellierung soll nun Erleichterungen für private Anlagenbetreiber schaffen, die den Solarstrom primär für den Eigenverbrauch nutzen. Die Grenze von 25 Kilowatt sei dabei festgelegt worden, um sicherzustellen, dass es nur private Photovoltaik-Anlagen betreffe und nicht solche, die zu gewerblichen Zwecken genutzt würden, so der Verband weiter.

Sofern die Haushalte die Einspeisung von 12.500 Kilowattstunden überschreiten, sei eine anteilige Befreiung im Sinne des Freibetrags vorgesehen. Der Freibetrag beziehe sich dabei auf den einzelnen Steuerpflichtigen, so PV Austria in seiner Erklärung weiter. Wenn mehrere Personen die Photovoltaik-Anlagen betreiben, dann stehe der Freibetrag somit auch mehrmals zu. Umgekehrt ist es aber nicht der Fall, dass ein Steuerpflichtiger, der sich an mehreren Photovoltaik-Anlagen beteiligt, dass diese Person den Freibetrag dann auch mehrmals in Anspruch nehmen kann. Der Freibetrag stehe jedem Steuerpflichtigen nur einmal zu, so PV Austria.

Der Verband arbeitet derzeit nach eigenen Angaben an der Aktualisierung seines „Steuer-Ratgebers für den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen“.

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