BSW-Solar fordert attraktivere Marktprämien als Ausgleich für steigende Kapitalkosten

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Vor dem Hintergrund steigender Kapitalkosten sowie der bevorstehenden Verabschiedung der EEG-Novelle im Bundestag mahnt der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) an, die Marktprämien für neue Photovoltaik-Anlagen attraktiver und flexibler zu gestalten. Konkret brauche es einen Anpassungsmechanismus, der schnell genug auf die derzeit sehr volatilen Investitionsbedingungen reagieren könne. Ohne einen Ausgleich der hohen Finanzierungskosten ist die von der Ampel-Koalition angestrebte Verdrei- bis Vervierfachung der jährlichen Photovoltaik-Installationen in Deutschland nicht erreichbar, fürchtet der Branchenverband. Im gewerblichen Sektor seien die Solarinvestitionen bereits seit geraumer Zeit rückläufig.

Von vorrangiger Bedeutung sei es, den bislang im EEG verankerten „Atmenden Deckel“ zu einem schnell auf das dynamische Marktgeschehen reagierenden, flexiblen Progressions- bzw. Degressionsmechanismus umzubauen, so der BSW-Solar. Im Mai hatte die EU-Kommission im Rahmen einer neuen Solar-Strategie die Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert, Förderprogramme derart auszugestalten, dass sich Investitionen in neue Solaranlagen binnen maximal zehn Jahren amortisieren. In der Konsequenz müssten nach Meinung des Verbands die Vergütungssätze für den ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom gegenüber den Plänen der Bundesregierung erhöht werden, auch für neue Teileinspeiser-Solarstromsysteme sogenannter „Prosumer“. Dieser akute Handlungsbedarf werde auch vom Verbraucherzentrale Bundesverband, dem Handelsverband Deutschland und dem Gesamtverband der Wohnungswirtschaft gesehen, so der BSW-Solar.

„Wesentliche Annahmen für die Berechnung von Solarstrom-Vergütungssätzen sind bereits vor dem Inkrafttreten des EEG 2023 veraltet“, sagt BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. In Anbetracht der aktuell starksteigenden Zinssätze hätten sich die Konditionen zur Finanzierung von Solarprojekten in diesem Frühjahr bereits deutlich verschlechtert. „Zum Zeitpunkt der Kabinettsbeschlussfassung Anfang April wurde dies noch nicht eingepreist. In den aktuellen Beratungen im Bundestag muss dies aber berücksichtigt werden“, so Körnig. Jede Zinsverteuerung um nur einen Prozentpunkt verlängere die Amortisationszeit einer neuen Photovoltaik-Anlage um etwa 0,6 Jahre. Körnig verweist darauf, dass die Zinssätze im KfW-Programm 270 zur Finanzierung von Erneuerbaren Energien in diesem Jahr bereits 31 Mal erhöht worden seien. Damit habe sich der Zinssatz selbst für Projekte mit hoher Bonität von 1,3 Prozent am 1. Januar 2022 auf 3,85 Prozent am 22. Juni 2022 verdreifacht.

 

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