Schweiz: Kanton Thurgau könnte mit innovativen Ansätzen nationale Energiepolitik prägen

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pv magazine: Sie haben als Kantonsrat der Grünliberalen Thurgau einen Vorstoß gestartet mit dem Ziel, den Anteil der kantonalen erneuerbaren Stromproduktion auf 40 Prozent zu erhöhen. Wie kam es dazu und was ist daraus geworden?

Marco Rüegg: Die Regierung des Kantons Thurgau hat ein Energiekonzept 2020-2030 entwickelt, in dem der Ausbau der erneuerbaren Energien skizziert ist. Uns geht der darin skizzierte Anteil von 320 Gigawattstunden pro Jahr viel zu wenig weit. Gemäß einer Studie des WWF von 2020 braucht der Kanton nach jetziger Ausbaugeschwindigkeit 216 Jahre und die ganze Schweiz 262 Jahre, bis das volle Photovoltaik-Potenzial erreicht wird. Wenn wir die beschlossenen Klimaziele erreichen wollen, müssen wir den Ausbau der erneuerbaren Energien massiv beschleunigen.

Darauf zielte ihre Motion ab?

Ein Ziel der Motion ist es, die erneuerbare Stromproduktion bis 2030 auf einen Anteil von 40 Prozent am Elektrizitätsverbrauch zu entwickeln. Mit den aktuellen Zahlen aus dem kantonalen Energiekonzept wird der jährliche Stromverbrauch im Jahr 2030 bei 1650 Gigawattstunden liegen und 40 Prozent würden somit ungefähr 700 Gigawattstunden entsprechen. Das Potenzial zur Solarstromproduktion auf den Gebäudedächern im Kanton Thurgau liegt bei 1400 Gigawattstunden pro Jahr. Ohne zusätzliche Maßnahmen wird dieses Potenzial nicht ausgeschöpft werden. Mit dem Vorstoß wollen wir gleichzeitig die Gefahr von Strommangellagen reduzieren. Alle Unternehmen in der Schweiz haben von der Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen (OSTRAL) ein Schreiben erhalten, wonach sie sich auf eine Strommangellage einstellen müssen. Sie sollen sich Gedanken dazu machen, wie sie mit reduzierten Stromlieferungen, vor allem in den Wintermonaten, umgehen werden.

Das betrifft aber alle Unternehmen in der Schweiz, nicht nur die im Kanton Thurgau, oder?

Es zeigt auf, dass der Zweck des nationalen Energiegesetzes, nämlich die Sicherstellung einer wirtschaftlichen und umweltverträglichen Bereitstellung und Verteilung der Energie, nicht erfüllt ist. Die Verantwortung für die sichere Stromversorgung wird jetzt an die Unternehmen übertragen, das finde ich nicht richtig. Wenn, dann müsste die Fähigkeit, Strommangellagen zu überbrücken, finanziell entschädigt werden. Nebst den Klimaschutzzielen rückt in der Schweiz also die Versorgungssicherheit in den Vordergrund, was auch für Verantwortliche aus der Wirtschaft ein Alarmzeichen sein muss. Mit unserem Vorstoß für mehr Stromproduktion im Kanton Thurgau helfen wir der Wirtschaft und erhöhen die Chance mittel- und langfristig überhaupt genügend Energie zu haben.

Ist über ihre Motion bereits entschieden worden?

Unser Vorstoß wird in einer der kommenden Sitzungen des kantonalen Parlaments, dem Großen Rat Thurgau, beraten. Sollte die Motion für erheblich erklärt werden, hat die Regierung ein Jahr Zeit, um eine entsprechende Gesetzesänderung zu präsentieren. Diese wird durch eine Kommission begleitet und dann wiederum durch das Kantonsparlament beraten. Die Gesetzesvorlage kann angenommen, abgeändert oder abgelehnt werden. In der Regel wird eine Übergangszeit bis Inkrafttreten definiert. Das heißt, bis ein solches Gesetz aktiv wäre, können nochmals zwei bis drei Jahre vergehen. Zeit, die wir eigentlich gar nicht haben.

Die Regierung teilt zwar das Ziel des Vorstoßes, lehnt ihn jedoch ab. Wie begründet sie die Ablehnung?

Ich möchte klarstellen, dass wir keine Photovoltaik-Pflicht fordern. Wir haben eine solche Pflicht für Neubauten bereits. Bei sämtlichen Neubauten muss nämlich eine Stromerzeugung mit einer Leistung von 10 Watt pro Quadratmeter Energiebezugsfläche installiert werden. Bei unserem Vorstoß haben wir bewusst Freiraum gelassen, damit sich die Regierung Alternativen zu einer Ausdehnung der Stromerzeugung auf größere Flächen, Neubauten und Parkplätze überlegen kann. Der Text unseres Vorstoßes lautet: ’Der Regierungsrat wird beauftragt, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit geeignete Dach-, Fassaden- und Parkflächen, bei Neubauten sowie an bestehenden Bauten grundsätzlich und flächendeckend mit Anlagen zur Produktion von erneuerbaren Energien ausgestattet werden. Bis 2030 ist ein Anteil der erneuerbaren Stromproduktion am Elektrizitätsverbrauch von mindestens 40 Prozent zu erreichen.’

Wie hat die Regierung auf diese Forderung reagiert?

Die Regierung schreibt in Ihrer Antwort: ’Um den Zubau von Solaranlagen im von den Motionären beantragten Ausmaß erreichen zu können, bräuchte es eine gesetzliche Verpflichtung, beim Bau von neuen Bauten und Anlagen sowie bei der wesentlichen Umgestaltung und Erweiterung von bestehenden Bauten und Anlagen auf Dächern, Fassaden etc. Solaranlagen zu erstellen.’ Dies stelle einen weitgehenden Eingriff in die Eigentumsgarantie dar, was die Regierung ablehnt. Es sei praktikabler, die bestehenden Instrumente wie Anreiz-, Beratungs- und Informationsinstrumente weiter zu verfolgen. Die Regierung verweist auch auf nationale Vorstöße, die zur Diskussion stehen. Und die gegenwärtig hohe Nachfrage von Photovoltaik-Anlagen zeige, dass eine Verpflichtung nicht nötig sei.

Wie bewerten Sie die Antwort der Regierung?

Für mich sind die Antworten von der Regierung enttäuschend. Insbesondere, weil sie sich nicht mit Regierungsvertretern des an die Schweiz angrenzenden Bundeslandes Baden-Württemberg unterhalten hat, das eine Photovoltaik-Pflicht bereits kennt. Die Argumente, dass Photovoltaik-Anlagen vermehrt nachgefragt werden und keine Ausdehnung der Pflicht nötig sei, gilt auch für Deutschland. Die Regierung wirft Fragen auf, mit denen sich andere bereits beschäftigt haben. Weiter liefert die Regierung keinerlei neue Ansätze für die Erreichung der geforderten 40 Prozent-Quote. Das Mindeste wäre gewesen, ein Vorschlag um die Leistung von 10 Watt pro Quadratmeter im heutigen Gesetz angemessen anzuheben. Zudem gibt es keine Überlegung, ob zum Beispiel kleine Windkraftanlagen bei Gewerbebauten einen Beitrag leisten könnten oder ob andere Technologien zur Verfügung stehen. Die Bürokratie bei Neubauten würde gegenüber heute nicht steigen, da wir auch schon heute eine «Minipflicht» kennen. Die Regierung verhält sich ideologisch, um das bestehende System zu schützen. Anscheinend hat sie den Ernst der Lage noch nicht erkannt. Es geht nicht um die Frage, ob wir das Energiesystem auf erneuerbar umbauen, sondern wie schnell.

Es ist zu hören, dass Bundesrätin und Energieministerin Simonetta Sommaruga eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten schweizweit fordert? Wie sehen Sie die Chancen dazu? Kann der Kanton Thurgau auf diese Weichenstellung warten?

Derzeit läuft die Vernehmlassung zur Änderung des Energiegesetzes. Die Frist endet am 23. Mai 2022. Der Bundesrat hat die Option geprüft, eine Pflicht zur Nutzung von Solarenergie an geeigneten Neubauten einzuführen. Der Bundesrat hat entschieden, von einer solchen Pflicht abzusehen. Er ist aber interessiert, im Rahmen der Vernehmlassung in Erfahrung zu bringen, ob die in der Motion geforderte Pflicht zur Nutzung von Photovoltaik auf geeigneten Neubauten in Kombination mit steuerlichen Entlastungen begrüßt würde. Die Chance, dass sich die Kantone für eine Photovoltaik-Pflicht einsetzen, erachte ich als gering. Bei der Behandlung von kantonalen Vorstößen wird oft angeführt, dass auf nationaler Ebene ähnliche Aktivitäten laufen. Aber diese sind meist in einem ähnlichen Status und scheitern oft. Ein vorgeschobenes Argument also, mit dem man jeden Vorstoss bekämpfen kann. Von daher wäre es aus meiner Sicht falsch, wenn wir uns auf die Nationalpolitik verlassen würden. Im Gegenteil, der Kanton Thurgau könnte Vorbild sein und mit innovativen Ansätzen die nationale Energiepolitik prägen. Als Grenzkanton zu Deutschland sollten wir uns nicht mit den schlechten in der Schweiz messen, sondern mit den besten im unmittelbaren Umfeld.

Welche weiteren Möglichkeiten sehen Sie, sollten die Anliegen für einen massiven Ausbau der Photovoltaik scheitern?

Es geht nicht nur um Photovoltaik, sondern um alle erneuerbaren Energien. Ich bin überzeugt, dass wir alle zur Verfügung stehenden Technologien nutzen müssen, um den Umbau unseres Energiesystems zu schaffen. Falls unser Vorstoß nicht an die Regierung zur Ausarbeitung eines Gesetzes überwiesen werden sollte, bleiben uns verschiedene Möglichkeiten. Wir können versuchen die Mindestleistung im bestehenden Gesetz zu erhöhen, oder aber wir lancieren eine Volksinitiative für den raschen und flächendeckenden Ausbau der Photovoltaik. Ich habe weitere Ideen, wie man die Quote der erneuerbaren Stromerzeugung im Kanton Thurgau erhöhen könnte. Dazu werde ich, zusammen mit Gleichgesinnten neue Vorstöße machen. Die Energiepolitik wird national geprägt, von daher ist es leider oft schwierig, dass der Kanton in eine Vorreiterrolle schlüpft.

Wie sehen Sie die Akzeptanz für eine Photovoltaik-Pflicht bei der Schweizer Bevölkerung?

Ich bin sicher, dass die Bevölkerung die Notwendigkeit eines Ausbaus der erneuerbaren Energien erkannt hat und mehrheitlich unterstützen würde. Dabei steht nicht mehr unbedingt die umweltfreundliche Erzeugung im Vordergrund, sondern die Reduktion der Abhängigkeit von fossilen und nuklearen Energieträgern. Wer lokal Strom und Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen kann, hat künftig klare Vorteile. Ich denke, dass sich vermehrt Menschen mit einem Blackout-Szenario auseinandersetzen und sich überlegen, welche Konsequenzen ein Zusammenbruch der Stromversorgung für sie privat, aber auch für die gesamte Gesellschaft und Wirtschaft haben könnte. Eine Strommangellage, übrigens die größte Gefahr für die Schweizer Bevölkerung, würde zu vielen Einschränkungen und einer Schwächung der Wirtschaft führen. Eine repräsentative Bevölkerungsumfrage, welche im März und April 2022 bei über tausend Personen durchgeführt wurde, lieferte eindrückliche Erkenntnisse zur Akzeptanz von politischen Maßnahmen für den Solarausbau in der Schweiz. 75 Prozent der Befragten befürworten einen Photovoltaik-Standard auf bestehenden Bauten, welcher vorschreibt, dass bei einer Dachsanierung eine Photovoltaik installiert werden muss. Wenn die Bevölkerung klare Vorteile hat, sehe ich für echte Photovoltaik-Pflicht gute Chancen.

Welche Optionen sehen sie noch, den Photovoltaik-Zubau in der Schweiz zu beschleunigen? Sollten nicht etwa auch hochalpine Großanlagen mehr gefördert werden, um dem absehbaren Winterstrom-Problem im Land zu begegnen?

Vorweg: In der Kernenergie sehe ich aktuell keine Option. Erstens ist diese viel zu teuer und zweitens würde auch da die Abhängigkeit von einem Primärenergieträger ausserhalb der Schweiz bestehen bleiben. Wie erwähnt gibt es noch ein paar weitere Ideen, die ich mit weiteren Vorstößen einbringen werde. Grundlage ist die Kombination der Stromerzeugung mit der Speicherung. Die kurzfristige Speicherung in stationären und mobilen Batterien, die langfristige oder saisonale Speicherung in wasserstoffbasierten Systemen. Selbstverständlich sollen künftig an Fassaden Solarstrom gewonnen werden, auf Parkplätzen, auf Agrarflächen, auf stillgelegten Deponien und Steinbrüchen, auf Baggerseen. Grundsätzlich steht genug Energie zur Verfügung aus Sonne, Wind, Biomasse und Wasser. Wir müssen diese einfangen, speichern und verteilen. Für mich gehört die Installation von Großanlagen in den alpinen Regionen dazu. Es kann viel mehr Solarstrom erzeugt werden, der Wind bläst intensiver, es gibt genügend nicht bewohnte Regionen, wo sich niemand daran stört. Der Eingriff in die Natur ist überschaubar. Wir müssen wieder groß denken und Pioniere sein. Vor 200 Jahren haben fortschrittliche Vorfahren die Stauseen und Wasserkraftwerke in den Bergen gebaut. Diese müssen wir ausbauen und auch mit Photovoltaik- und Windkraftwerken ergänzen. Entgegen der Meinung einiger Politiker sehe ich es nicht so, dass man zuerst alle Dächer belegen soll und dann über Großanlagen nachdenken. Nein, man muss es gleichzeitig tun. Ansonsten laufen wir Gefahr, dass die Zeit nicht ausreicht für den dringend nötigen Umbau. Und wir können alle nicht auf Strom verzichten.

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