Momentan sinken die Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Dachanlagen monatlich. Die Degression liegt seit längerem bei 1,4 Prozent und viele Experten sehen die Rentabilität dieser Anlagen selbst mit hohem Eigenverbrauch als gefährdet an. Das Bundeswirtschaftsministerium will gegensteuern und schlägt in seinem EEG-Osterpaket eine Anhebung der Einspeisetarife auf bis zu 13,40 Cent pro Kilowattstunde vor – allerdings nur für Volleinspeiser. Unklar ist zudem noch, wann genau die neuen Tarife greifen werden. Das Ministerium will sie rückwirkend gelten lassen, um einen Bauaufschub bei neuen Anlagen zu verhindern, hat allerdings keinen Zeitpunkt bislang benannt.
Die Stiftung Warentest hat sich dem Thema angenommen und meint, wer von den höheren Einspeisetarifen profitieren wolle, solle mit der Inbetriebnahme der neuen Photovoltaik-Anlage noch bis 2023 warten. Andernfalls seien schon vor der Bestellung komplizierte Übergangsregeln zu beachten, so die Tester. Nach Modellrechnungen von „Finanztest“ stellt die Volleinspeisung eine gute Alternative zum bisherigen Modell dar, vor allem für große Dachflächen, die Platz für Photovoltaik-Anlagen mit mehr als zehn Kilowatt Leistung. Potenzielle Investoren sollten dies jedoch genau prüfen und es hänge auch maßgeblich von möglichen Eigenverbrauchsanteil und dem Strompreis ab. Stiftung Warentest hat dafür einen Solarrechner entwickelt, mit dem potenzielle Photovoltaik-Investoren die Modelle kostenlos durchrechnen könnten.
Wer jedoch nicht bis 2023 abwarten will, sollte sich an ein bestimmtes Prozedere halten. Zunächst muss nach Aussage von Stiftung Warentest das Bundeswirtschaftsministerium die vorgesehenen neuen Vergütungssätze auf seiner Webseite bestätigen. Im Laufe eines parlamentarischen Prozesses könnten sich die Vorschläge aus dem Entwurf durchaus noch ändern. Danach müssten Hauseigentümer, die in eine Photovoltaik-Anlage investieren wollten, ihrem Netzbetreiber mitteilen, dass sie auf Grundlage der geplanten Tarife den Kauf beabsichtigten. Erst danach dürften sie die Photovoltaik-Anlage bestellen, wie Stiftung Warentest weiter betont. Allerdings bleibe auch danach noch die Unsicherheit, dass die neuen Einspeisetarife durch den Bundestag noch angepasst würden.
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Und wem wird diese Unsicherheit zu verdanken sein? Wahrscheinlich denen, die schon immer gebremst haben, SPD und FDP. Es ist ein Trauerspiel mit unserer Politik.
Das EEG ist eine Förderung und die EU muss den Änderungen zustimmen. Somit sind Anlagen die nach Beschlussfassung, jedoch vor Ratifizierung der EU und Inkrafttreten in der Schwebe.
Wie will man prüfen oder sicherstellen dass die „Volleinspeiser“ es nicht nur auf dem Papier sind ?
Ich würde es mich nicht trauen, die Verkabelung so zu ändern, dass die PV-Anlage hinter dem Hauszähler einspeisen kann. Ein Elektriker kann das natürlich, darf es aber nicht – kriminell kann natürlich jeder sein, aber es ist halt ein Risiko. Merkwürdigerweise haben Kriminelle, die der Staatsmacht ein Schnippchen schlagen, bei uns eine hohe Reputation, wie man immer wieder an den bewundernden Berichten über historische Räuberhauptmänner beispielhaft verfolgen kann. Eine gute Staatsmacht mißbraucht deshalb ihre Macht nicht, oder gibt wenigstens eine gute Begründung für ihren Gebrauch, damit möglichst viele sie nicht unnötigerweise herausfordern.
Es ist ja eigentlich bescheuert, dass nur die Volleinspeiser auf ein sinnvolles Niveau angehoben werden. Heißt im Endeffekt es profitieren große Betreiber von Freiflächen Anlagen.
Leider ist ja für die privaten Überschusseinspeiser nicht viel bei rum gekommen, die ja eigentlich für zu Hause am sinnvollsten sind. Netz wird weniger stark belastet, Absicherung gegen steigende Stormpreise durch Eigenstromversorgung, Sektorenkopplung usw. Aber auch da sollte die EEG Vergütung zumindest mal kostendeckend sein.
Das Netz wird immer gleich belastet, ob man jetzt als Selbstverbraucher+Überschusseinspeiser+Reststromverbraucher abrechnet, oder als Volleinspeiser+Normalverbraucher. Physikalisch wählt der Strom immer den kürzesten Weg.
Abrechnungstechnisch ist das erste Modell aber deutlich komplexer, weil es drei Stromsorten gibt statt zwei, und weil Überschussstrom und Reststrom einen anderen Wert haben als volleingespeister bzw. normalverbrauchter Strom, und zwar jeweils zuungunsten des Netzes: Der Überschussstrom ist durchschnittlich weniger wert (soll aber zum gleichen Einspeisetarif abgerechnet werden?), und der Reststrom ist im Durchschnitt teurer (soll aber zum allgemeinen Durchschnittspreis geliefert werden?). Volleinspeisung ist also das deutlich weniger bürokratieträchtige Modell und solidarisch mit dem Netz und allen, die davon versorgt werden.
Ich weiß: Jemand, der sich eine PV-Anlage aufs Dach macht, hält sich für einen Umweltengel, und das kann doch gar nicht teuer genug vergolten werden. So ist es aber nicht. PV ist eigentlich längst Pflicht. Jeder, der noch keine Anlage auf dem Dach hat, hängt der Zeit ganz schön hinterher.
kann man zu stehen wie man will… wenn die Kosten noch nicht mal für Einspeisung gedeckt sind, werden im Ergebnis die privaten Dächer nicht mehr voll gemacht und nur noch auf Eigenverbrauch optimiert. Das ist nicht effizient und der Bürger wird nicht mitgenommen… das kann kaum der Sinn einer bürgerlichen Energiewende sein.
Ich halte diese ganze Vorgehensweise für nicht gewollt und es werden Hürden produziert um den Ausbau zu bremsen. Andernfalls würden wesentlich einfachere Regelungen getroffen werden. Wenn es wirklich um die Umwelt und die Abkehr von fossilen Brennstoffen gehen würde, dann würden solche Beschränkungen nicht eingeführt werden.
Ich hab es noch nicht verstanden, warum der PV-Strom bei der teilweisen Eigennutzung schlechter vergütet werden soll, als bei einer reinen Einspeisung ins öffentliche Netz des Versorgers.
Sprechen techn. Gründe für solch eine Regelung?
Soll der Investor von einem System mit Eigenverbrauch eher abgehalten werden?
<zus. Kosten für eine für den Versorger aufwendigere Abrechnung ließen sich auch anderst einarbeiten…..
Während das E-Auto aus dem Netz für mehr als €cent 32,- geladen wird oder die WP zu diesen Tarif ihren Dienst versieht, soll der Investor mit einem Einspeisetarif abgespeist werden, der sich ja erst nach 20 Jahren rechnen würde (oder sollte).
Denjenigen, der seinen selbst erzeugten Stom auch so weit möglich selbst verbrauchen will, soll mit weit weniger Einspeisung zufrieden sein.
Ja, ein Eigenverbraucher wird das Netz in Zeiten ohne Einstrahlung als "Puffer" nutzen, er wird dafür aber auch durch die Bezugskosten bezahlen und als Volleinspeiser wird er auch in Zeiten geringerer Strahlung ebenso den Energiebedarf aus den Netz decken.
Was ändert die Regelung Teil- zu Volleinspeiser?
So wird das Osterei wahrscheinlich niemals ausgebrütet werden können.
Es gibt lukrativere Anlageformen für Investments.
Ich kann für die PV-Industrie und die Energiewende schlechthin nur hoffen, dass sich mehr Leute im Parlament die Frage stellen, wie denn das Investment für die Energiewende sinnvoll und ausreichend gestaltet werden könnte.
Thomas I schreibt.
Ich hab es noch nicht verstanden, warum der PV-Strom bei der teilweisen Eigennutzung schlechter vergütet werden soll, als bei einer reinen Einspeisung ins öffentliche Netz des Versorgers.
@ Thomas.
Ich verstehe das in der Gesamtheit, der Förderung. Diese besteht beim Eigenverbraucher aus einem Teil mit 30 Cent und mehr ( Vermiedene Bezugskosten ) und einem Teil mit 6,5% für die Überschussvergütung.
Gegenüber dem Volleinspeiser ist das für den Eigenverbraucher sogar ein Vorteil, weil er den 30 Cent Anteil selbst erhöhen kann, während der Volleinspeiser 20 Jahre auf seinen 13,5 Cent sitzen bleibt, egal wie schnell die Strompreise künftig steigen.
Ich denke mal von diesen Überlegungen sind die Gesetzgeber auch ausgegangen.
Zitat: „Es gibt lukrativere Anlageformen für Investments.“ Zitat Ende
Das ist schon ein Problem, wenn die Leute nur auf die Rendite schauen. Ein bißchen Idealismus könnte schon dabei sein. (Ich gebe aber gerne zu: Auch ich habe meine PV-Anlage damals hauptsächlich gebaut, um auch mal etwas Geld zu verdienen, und nicht nur EEG-Umlage zu zahlen.)
Ob die Aussage, es gäbe lukrativere Anlageformen, aber überhaupt richtig ist, ist nicht so klar. Eine PV-Anlage mit Volleinspeisung ist fast wie ein Sparvertrag. Das Risiko ist sehr gering, und entsprechend niedrig ist die Rendite. Für höhere Renditen muss man auch höhere Risiken eingehen, oder kompromissbereiter bei der Auswahl des Geschäftsfeldes sein.
Nach meiner Erfahrung sehen die Menschen bei ihren Mitmenschen hauptsächlich den Gewinn, den die mit ihren Investments machen. Wenn sie sich aber überlegen, ob sie nicht selbst ein entsprechendes Investment (z.B. den Kauf einer Mietwohnung) machen könnten, fallen ihnen plötzlich die Risiken auf, und sie werden zögerlich. Das Glück ist nur mit dem Mutigen. Der Ängstliche meckert über die Erfolgreichen und steckt sein Geld lieber unters Kopfkissen.
Zur Zeit hat man die Freiheit sich zu überlegen, ob man lieber den Sparvertrag (Volleinspeisung) nimmt, oder lieber den Eigenverbrauch. Vom Eigenverbrauch profitiert vor allem der, der einen hohen ständigen Stromverbrauch hat, oder dessen Stromverbrauch, ggf. dank Anpassungsmaßnahmen, mit der PV-Erzeugung korreliert. Eine Klimaanlage wäre da ein Paradebeispiel. Weder hoher Stromverbrauch, noch eine Klimaanlage sind besonders förderungswürdig, aber machen darf man es. Da kann doch eigentlich nur der meckern, der auf eine Klimaanlage verzichtet, weil er befürchtet, dadurch einen zu großen ökologischen Fußabdruck zu hinterlassen, und seinen Stromverbrauch konsequent auf ein Minimum reduziert, z.B. indem er keine Stand-by-Geräte am Netz hängen lässt, auf den Betrieb eines Trockners verzichtet und statt einer Kühl-Gefrierkombination in die Küche (der wärmste Raum im Haus) eine Tiefkühltruhe in den ungeheizten Keller stellt. Alles etwas unbequemer, aber effektive Maßnahmen, um den persönlichen Stromverbrauch zu reduzieren. Nur, viel Geld mit einer Eigenverbrauchsanlage sparen lässt sich dann nicht mehr.
Die Splittung der Einspeisetarife für Volleinspeiser und Selbstverbraucher hat also durchaus seine Berechtigung. Wenn es nach mir ginge, könnte man auf den Selbstverbrauch ganz verzichten, aber das würde mancher, nicht ganz zu unrecht, als Bevormundung empfinden. Aber auch die Freiheit des Selbstverbrauchers darf durchaus ihren Preis haben, wenn es dafür einen nachvollziehbaren Grund gibt.
@Hans Diehl
wir reden mit dem angekündigten Osterpaket hier nicht um eine Förderung der PV-Einspeisung, sondern um einen knallharten Stromabnahmevertrag mit einer Preisgarantie für die nächsten 20 Jahre; allerdings auch ohne „Preisgleitklausel“!
Ob sich damit die Hausbesitzer zu einem Investment hinreissen lassen, bleibt für mich offen.
@JWC
Ja, Investment sollte sich lohnen. Die individualisten in diesem Bereich haben sein langem ihre Dächer schon belegt.
Warum wird der Bau einer PV-Anlage nicht mit einem garantierten Sparzins beworben?
Sieht diese eventuell nachteilig gg über allg. Sparvertägen aus?
Allgm. Sparverträge ließen sich bei negativen Entwicklungen kündigen, eine PV-Installation weniger!!!.
Die Frage war nach der Berechtigung für den Unterschied von PV als Volleinspeisung oder mit teilweiser Eigenentnahme.
Was spricht für einen einheitlichen Tarif mit der Freiheit, PV-Strom selbst zu verbrauchen?
Andere Staaten gestatten den Einspeisern die volle Verrechnung mit der Entnahme.
Ich habe es immer noch nicht verstanden.
Sind da immernoch Interessensvertreter der bisherigen Stromindustrie im Wirtschaftsministerium als Ghostwrigther unterwegs?
Bei jedem Versorger habe ich eine knallharten Vertrag. Auch bei Solar- Anlagenbau mit Mietmodell oder virtuellem Kraftwerk habe ich einen knallharten Vertrag. Ich habe meine Solaranlage nicht als Invest gebaut. Ich wollte mich vorrangig vor explodierenden Preisen der Energie schützen. Eine prozentuale Gewinnprognose ist da sicherlich nicht machbar. Ich sehe aber jetzt, das meine Anlage die Wärmepumpe preiswert betreibt und das E-Auto kostet mir fast nichts im Verbrauch. Im Moment kann ich ja von zweistelligen Gewinnmargen reden. Wie sieht denn ihr anderes Invest aus? Hatten sie 2008 in Aktien investiert? Haben sie jetzt noch investiert? Vielleicht müssen Sie ihm Jahr 2022 oder spätestens nächstes Jahr starke Gewinneinbußen einstecken. Meine Solaranlage läuft trotzdem. Es ist nicht alles Gold was glänzt.
@ Detlef K. Wer sagt denn dass die Dächer nicht mehr voll gemacht werden?. Die jüngsten Statistiken zeigen einen hohen Zuwachs zwischen 10 und 15 kWp und einen Rückgang bei Anlagen bis 10 kWp. Die Leute sind nicht blöd und rüsten sich für E-Auto und Wä[email protected] Solar 25. Warum soll das Ganze für die Energiewende nicht gewollt sein. Die Regierung will das die Eigenheimbesitzer die Sektorenkopplung integrieren und die geringe Einspeisevergütung sie dazu [email protected] Thomas.I. Volleinspeiser speisen alles ein, auch im Winter und in der sauren Gurkenzeit. Wenn alle Eigenverbraucher Strom brauchen, dann müssen die Volleinspeiser ihren geringen Beitrag auch abgeben und stabilisieren so auch das Netz. Auch wenn ein E- Autofahrer 40 Cent pro Kilowattstunde bezahlen muss, dann kosten 100 Kilometer 6 bis 8 € und nicht 12 bis 15 Euro an der Tankstelle. Bei Strom vom eigenen Dach sind wir bei 1,50 Euro. Also Sektorenkopplung und hoher Eigenverbrauch sind das Non-Plus-Ultra. Mich interessiert kein Tarif für Volleinspeisung und auch keiner für Überschusseinspeisung. Für mich ist jede kWh vom eigenen Dach die ich selbst verbrauche 35 Cent wert. Die 6,5 Cent für meine Einspeisung sind ein Solidarbeitrag für all diejenigen die das eigene Dach nicht nutzen können.
@Ernst Gruber
Respekt für Ihr recht uberzeugendes Statement für Solarstom.
Sie zitieren:
„@ Thomas.I. Volleinspeiser speisen alles ein, auch im Winter und in der sauren Gurkenzeit. Wenn alle Eigenverbraucher Strom brauchen, dann müssen die Volleinspeiser ihren geringen Beitrag auch abgeben und stabilisieren so auch das Netz.“
Komisch; an der Verbrauchstelle wird eingespeist und umgehend sofort wieder entnommen.
Ist das Prozedere technisch notwendig oder von dringendem Nutzen?
Wer verdient an diesem Vorgehen?
Die technische Netzstablität wird durch Volleinspeiser oder Teilentnehmer nicht beeinflußt.
Das Gedankenmodell ist das Einzige!!!!
Bitte nomals überdenken.
Als erstes möchte ich betonen, dass ich nie Volleinspeiser sein möchte, denn meine selbst verbrauchte Kilowattstunde ist 35 Cent wert und die eingespeiste nur 13 Cent. Das der Strom den kürzesten Weg nimmt ist physikalisch belegbar. Wenn ich jetzt für 13 Cent einspeise, dann zahlt mein Nachbar 35 Cent für meinen Strom und ich selber zahle auch 35 Cent für den Strom welchen ich verbrauche, denn ich habe einen Einspeisezähler und 1 Verbrauchszähler. Denn der Strom geht nun mal rein und raus. Der Versorger verdient immer, auch ohne sein großes Netz zu gebrauchen. Gerade in der Übergangszeit würde ich mich sehr ärgern meinen eigenen Strom nicht verbrauchen zu dürfen.
@Gruber Ernst
lassen Sie uns bitte nochmals auf den Unterschied des Volleinspeisers und des teilweisen Selbstverbrauchers widmen.
Ein PV-Produzent erhält 13,4 €cent/kWh: bei einer Teilentnahme wird ihm zZ 6 nach Osterpaket ca. 9 €cent/kWh zugesichert.
Worin besteht der Unterschied? Der an der Immobilie produzierte Strom wird umgehend oder nach passieren des Ausspeisezählers sofort verbraucht.
Ca. ein Anteil von 60% kann während der Produktion nicht verbraucht werden und wird dementspechend ins öffentliche Netzt eingespeist.
Ob mit oder ohne Eigenentnahme wird die Einspeisung netzdienlich zur Stabilisierung des Stromnetzes beitragen.
Warum soll hier eine offensichtliche Diskriminierung der PV-Betreiber erfolgen?
Eine PV Leistung wirdverursacht durch Sonneneinstrahlung ins Netz eingespeist; und jetz wird durch den PV-Inhaber durch einen Eigenverbrauch eine weitergehende Netznutzung incl. zugehöriger Netzentgelte vermieden.
Warum soll dieses Verhalten dem PV-Produzenten zum Nachchteil angerechnen werden?
In meinen Augen wird der Unterschiedsbetrag bei den versch. Modellen zur PV-Einspeisung durch Nichts gerechtfertigt.
Können Sie meinen Gedanken mitgehen?