Ab dem zweiten Quartal 2022 bietet Trianel Betreibern von Photovoltaik-Anlagen so genannte „Mini-PPAs“ an. Mit diesem Modell können Anlagenbetreiber ihren Strom zu einem Festpreis anbieten. Trianel platziert die Energie an den Terminmärkten. Das sichert den Kunden Preise oberhalb der Mindestvergütung im EEG-Marktprämienmodel, erklärt Bastian Wurm, Leiter Direktvermarktung bei Trianel.
Trianel hat für sein Festpreis-Modell insbesondere Anlagen im Visier, die aus der EEG-Vergütung herausgefallen sind. Alt-Anlagen könnten sich über das Festpreis-Modell sehr gut gegen die Volatilität an den Strommärkten absichern, so Wurm. Der Weiterbetrieb der Anlagen sei damit wirtschaftlich besser planbar.
Das kommunale Gemeinschaftsunternehmen bietet solche Mini-PPAs bereits seit Ende 2021 für Windenergie- und Biogasanlagen sowie für Wasserkraftwerke an. Seitdem hat Trianel 350 Megawatt Leistung in die kurzfristige Festpreisvergütung übernommen.
Die Laufzeiten der Mini-PPAs erarbeitet Trianel gemeinsam mit den Kunden. Sie belaufen sich rollierend auf drei bis sechs Monate – wobei sich das Unternehmen nach eigenen Angaben auch längere Laufzeiten von bis 12 Monaten vorstellen kann.
„Die Festpreise ergänzen die Direktvermarktung und sichern die Erlöse über die Terminmärkte ab“, erläutert Lena Abt, Originator bei Trianel. „Damit profitieren unsere Kunden zum einen von den höheren Preisen an den Terminmärkten und sichern sich gleichzeitig gegen Preisrückgänge ab.“ Der Wechsel zwischen einem Festpreismodell über Mini-PPAs und dem bekannten Marktprämienmodell sei für Kunden ohne Aufwand über die bestehenden Verträge möglich. Auch Redispatch-Mengen könnten über das Festpreis-Modell berücksichtigt und vergütet werden.
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Geht das auch für kleine PV-Anlagen oder ist hier der Aufwand mit Zählern, Direktvermarkterschnittstelle nicht wirtschaftlich abbildbar?
Ab 100 kWp hilft dem Privatmann leider nichts, aber seine kleine Anlage tut auch nach 20 Jahren evtl. mit neuem Wechselrichter noch gute Dienste, auch im Sinne der Energiewende für alle.
Hallo zusammen, dieser Frage schließe ich mich auch an.
Mit freundlichen Grüßen,
Werner
Gibt es Mindestgrößen für solch einen Vertrag? Konkret: Gilt dies auch für eine Anlage mit 20,48 kWp?