Insolvenz von Green City Energy: Beginn eines langwierigen Verfahrens

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Am 26. Januar hat das Amtsgericht München das vorläufige Insolvenzverfahren über die Green City Energy AG eröffnet und Axel Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen zum vorläufigen Insolvenzverwalter berufen. Dieser verschafft sich derzeit einen Überblick über die Lage. Vorerst seien sowohl die kaufmännische als auch technische Betriebsführung der bereits in Betrieb befindlichen Anlagen sichergestellt, hieß es bei dem Unternehmen. „Unser Ziel ist es, eine Fortführungslösung für das Unternehmen zu finden und eine bestmögliche Befriedigung der Gläubiger zu ermöglichen“, beschrieb Bierbach seinen Ansatz.

Dazu zählen institutionelle Investoren, Lieferanten und tausende Kleinanleger. Insbesondere letztere bangen zu Recht um ihr Geld, da ihre Forderungen zu einem großen Teil nachrangig sind und erst befriedigt werden, wenn die Forderungen der Gläubiger im ersten Rang erfüllt sind. Bierbach prüft derzeit Sanierungsbedarf und -optionen für die Kraftwerke, rechnet aber „aufgrund der erheblichen Komplexität“ mit Wochen oder gar Monaten.

Allerdings droht nach drei Monaten eine weitere Gefahr, erläutert Ralph Veil, Rechtsanwalt in der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei Mattil.„Während der drei Monate bestehen aufgrund des Insolvenzgeldes die Chance die Mitarbeiter, die wesentliches ‘Asset‚ des Unternehmens sind, zu halten.“ Springen erst die Mitarbeiter ab, wird es schwierig, einen Käufer zu finden.

Wichtig sei jetzt, einen Gläubigerausschuss zu organisieren, der die Interessen der Anleger vertritt, erläutert der Jurist weiter. Übernimmt ein Anwalt diese Arbeit, fielen für die Stimmrechtsvertretung keine Kosten an. Der Gläubigerausschuss kontrolliert unter anderem den vorläufigen Insolvenzverwalter im Interesse der Gläubigergesamtheit. Veil fürchtet allerdings, Green City könnte eigene Kandidaten im Ausschuss unterbringen, so dass dieser nicht ausgewogen besetzt ist: „Hier wird der Bock zum Gärtner gemacht.“

Denn nur zwei Tage vor der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens hatte beispielsweise die Green City Kraftwerkspark II GmbH & Co KG, die Anleihen begeben hat, vor einer drohenden Zahlungsunfähigkeit gewarnt. Als Grund wurde genannt, die Green City Energy AG schuldet dem Unternehmen rund sechs Millionen Euro. „In der Sache des Kraftwerksparks II erwarte ich die Eröffnung eines baldigen vorläufigen Insolvenzverfahrens ebenso wie bei der Kraftwerkspark III“, prognostiziert Veil. Findet der vorläufige Insolvenzverwalter keine Lösung oder kommt er zu dem Schluss, dass das Insolvenzverfahren eröffnet werden muss, beginnen Fristen für die Anmeldung von Forderungen zu laufen.

Mittelbar ist durch die Insolvenzen auch das Wasserkraftwerk Praterkraftwerk in München betroffen. Daran ist die insolvente Kraftwerkspark I GmbH zu 30 Prozent beteiligt. Partner sind die Stadtwerke München. „Die Praterkraftwerk GmbH benötigt derzeit keine neuen finanziellen Mittel durch die Gesellschafter, so dass die Insolvenzantragsstellung keine Auswirkung auf den Betrieb der Praterkraftwerk GmbH hat“, erklärt eine Sprecherin der Stadtwerke auf Anfrage von pv magazine. Im Gegenteil, unter Umständen bietet die Green-City-Pleite auch Chancen, lukrative Kraftwerke zu erwerben. „Die Stadtwerke München kennen das Portfolio der Green City nicht im Detail, werden aber gegebenenfalls entstehende Einstiegsoptionen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten prüfen“, kündigt die Sprecherin an. Auch andere Akteure werden hier nach günstigen Gelegenheiten suchen, beispielsweise aus der Energiebranche oder institutionelle Investoren.

Das käme unter Umständen auch Anlegern zugute. Denn wenn Anlagen verkauft werden, haben sie eine Chance, wenigstens einen Teil ihres Geldes wiederzusehen. Daniel Bauer, Vorstandsvorsitzender bei der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, erklärt den Ablauf: Erlöse aus Verkauf oder Weiterbetrieb eines Kraftwerks gehen an die jeweilige Projektgesellschaft. „Dort müssen zunächst die finanzierenden Banken bedient werden“, sagt Bauer. Bleibt dann Geld übrig, fließt dieses an Finanzierungsgesellschaften wie Kraftwerkspark 1. Dort haben ebenfalls zuerst vorrangige Gläubiger einen Anspruch darauf. Dann kommen die nachrangigen Gläubiger dran, erläutert Bauer. „Dazu zählen auch die Anleiheinhaber, da deren Anleihen in der Regel nachrangig sind.“  Wie die Rückzahlungsquoten ausfallen werden, kann Bauer derzeit noch nicht abschätzen. Dafür fehlen ihm aktuelle Zahlen. (Jochen Bettzieche)

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