Wie bei allen anderen wurde auch mein Sonnenflat home-Vertrag zum 31. August 2022 gekündigt. Nun war die Frage, was zu tun ist: Entweder das Wechselangebot zum Nachfolgevertrag annehmen, gegebenenfalls bis zum 31. Oktober noch die Wechselprämie von 500 Euro mitnehmen oder eben den Vertrag auslaufen lassen und den Sonnen-Speicher ohne Flat und Community nur noch für mich selbst weiter betreiben?
Da ich zwei Photovoltaik-Anlagen mit unterschiedlichen Vergütungssätzen betreibe, konnte ich mir im Sonnen-Kundenportal das Wechselangebot nicht selbst online erstellen. Ich musste über das Kontaktformular Sonnen anschreiben. Drei Tage später kam eine Rückfrage zu den Daten meiner Photovoltaik-Anlagen. Bereits am nächsten Tag lag das Wechselangebot mit der für mich ermittelten Freimenge des Bezugsstromes vor. Nun war es möglich, die Verträge zu vergleichen.
Folgende Grunddaten zur Anlage und zum Verbrauch sind vertragsunabhängig:
Die ältere Photovoltaik-Anlage ist seit 2012 in Betrieb und wurde sechs Jahre später auf eine Gesamtleistung von 11,1 Kilowatt erweitert. Der Jahresertrag liegt bei insgesamt 10.700 Kilowattstunden und die Einspeisevergütung kumuliert bei 15,87 Cent pro Kilowattstunde. Mit der Erweiterung kam auch der Sonnen-Speicher mit 8 Kilowattstunden dazu. Der Hausverbrauch samt Elektroauto betrug vergangenes Jahr 5.580 Kilowattstunden, davon waren 4.745 Kilowattstunden Eigenverbrauch! Die Differenz daraus, also 835 Kilowattstunden war Bezug aus dem Netz. Die Autarkie lag bei 86 Prozent. Eingespeist wurden 5.955 Kilowattstunden Solarstrom.

Foto: Christian Hengstberger
Die Gegenüberstellung der Verträge:
Vertrag alt / neu | Sonnenflat home | Sonnenflat |
Bezugspreis je kWh | 23ct | 26,7ct |
Freimenge Verbrauch (Flat) | 5500 kWh | – |
Freimenge Bezug | – | 4420 kWh |
Bezug tatsächlich | 835 kWh | 835 kWh |
Freimenge Bezug ungenutzt | 3585 kWh | |
Einspeisevergütung kumuliert | 15,87ct | abgetreten |
Ausgaben | ||
Mitgliedsbeitrag pro Jahr | 240 € | 0 € |
Flat-Verbrauch um 80 kWh überschritten (je 23ct) | 18 € | – |
Einnahmen | ||
Einspeisevergütung | 945 € | |
Rückvergütung ungenutzte Freimenge, 26,7ct je kWh | 957 € | |
Jahresergebnis | 687 € | 957 € |
Fazit
Der neue Vertrag ist für mich um 270 Euro pro Jahr günstiger. Zusätzlich erhalte ich noch die genannte Wechselprämie und fünfmal eine jährliche Gewinnbeteiligung von 77,35 Euro.
Grundsätzlich finde ich den neuen Sonnenflat-Vertrag positiv. Denn es spielte bisher keine Rolle, wann und wie ich etwa mein Elektroauto geladen habe, ob in der Nacht, am Tag oder gar optimiert auf meinen Photovoltaik-Überschuss. Die Abrechnungsgröße war immer nur der Gesamtverbrauch. Das tat in der Öko-Seele echt weh.
Im neuen Vertrag hingegen wird ausschließlich der Bezugsstrom und damit der Eigenverbrauch finanziell bewertet. Wer also weitgehend mit direktem oder gespeichertem Strom von der Sonne auskommt, wird belohnt.
Die Freimenge im Bezugsstrom
Grob gesagt ist in der von sonnen individuell ermittelten Freimenge der Wert der bisherigen Einspeisevergütung hinterlegt, wobei eine Eigenversorgung von 75 Prozent vorausgesetzt wird. Bei mir also die 945 Euro. Jede Kilowattstunde der Freimenge hat den Wert des regional üblichen Bezugspreises, in diesem Fall 26,7 Cent.
Der Gewinn…
…liegt nun im Nichtausschöpfen der Bezugsstrom-Freimenge und der damit einhergehenden Rückvergütung.
So läuft der neue Vertrag…
gut für den, der seinen Verbrauch grob um 75 Prozent (oder mehr) mit eigenem Strom decken kann. Wer dagegen bisher kaum solaren Eigenverbrauch generiert hatte, konnte trotzdem mit einer hohen Einspeisevergütung punkten. Das geht mit dem neuen Vertrag nicht mehr.
Gute Voraussetzung
Das Verhältnis der Photovoltaik-Anlagengröße zum Verbrauch ist ein entscheidender Faktor, wenn es darum geht, ob der Wechsel in den neuen Sonnen-Tarif vorteilhaft ausfällt. Mein Credo war schon immer, dass die Photovoltaik-Anlage mindestens doppelt so groß sein sollte wie der Gesamtverbrauch also bei 5.000 Kilowattstunden Verbrauch eine Photovoltaik-Anlage mit 10 Kilowatt Leistung. Nur dann ist es auch bei nicht so sonnigen Tagen möglich, sich nennenswert selbst zu versorgen. Hier gilt nun, je kleiner die Photovoltaik-Leistung umso kleiner die Bezugsstrom-Freimenge sowie der mögliche Eigenverbrauch. Die Rückvergütung sinkt. Zum anderen ist natürlich auch das Nutzerverhalten elementar – die Optimierung auf hohen Eigenverbrauch zahlt sich nun aus.
Der Pferdefuß
Der Sonnenflat-Vertrag kann bis zu zwei Photovoltaik-Anlagen mit unterschiedlicher EEG-Vergütung aufnehmen. Eine Kombination mit einer Post-EEG-Anlage (Ü20-Anlage) ist aber nicht möglich. Solche Anlagen benötigen den Vertrag SonnenFlat direkt mit eigenem Speicher des Herstellers. Ein zweiter Speicher dürfte für die Mehrzahl völlig unwirtschaftlich sein. Da bitte ich Sonnen inständig um eine andere Lösung.
Wer nur eine Photovoltaik-Anlage hat, wird wohl nach der EEG-Zeit nur den Vertrag umstellen müssen.
Die Angaben sind nach bestem Wissen, aber auch Einschätzungen entstanden und daher ohne Gewähr. Sie sind als Hilfestellung gedacht, denn die Entscheidung über seine Vertragsabschlüsse muss letztendlich jeder selber verantworten.
— Der Autor Christian Hengstberger ist Mitglied im Rosenheimer Solarförderverein e.V. (rosolar). —
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Überlege eine Neuanlage mit Sonnen und könnte 15 kwp. Eigenverbrauch mit eAuto wird 6.000 kwh/Jahr sein. Wie sollte bezüglich des Speichers konfiguriert werden?
Es müsste nicht unbedingt mein Beispiel berechnet werden. Allgemeine Infos zur praktischen Erfahrung mit der aktuellen Sonnenflat wären hilfreich, um die Konfigurationsentscheidung zu treffen.
Das Bsp zeigt, daß er mit einer normalen Einspeisevergütung und dem Bezug von Ökostrom all die Jahre schon günstiger gefahren wäre, am Besten natürlich ganz ohne teuren Hausspeicher, aber auch eine ca. 3000€ günstigere BYD anstelle Sonnen hätte sich schon gerechnet. Der dargestellte Vorteil mit der Flat X steht und fällt mit der Dauer, zu der Sonnen den günstigen Strompreis halten kann. Da sie m.W. nicht genug PPA haben, sondern auch im Winter an der teuren Börse kaufen müssen, rechne ich nach 1 Jahr schon mit Erhöhungen.
Nach dem Kauf eines E-Auto`s habe ich eine PV Anlage mit 9,75 KW/Peak und 11 KWh Speicher installiert. Mein E-Auto hat einen durchschnittlichen Verbrauch von ca. 15,2 KWh/100km. Um mal eher die Möglichkeit zu haben 15 KWh aus dem Speicher ins E-Auto zu laden, habe ich meinen Installateur damit beauftrag den Speicher um 8,75 KWh zu erweitern. Mit geht es hier nicht um die reine Wirtschaftlichkeit, sondern um den erzeugten PV Strom weniger ins Netz einzuspeisen als diesen selbst zu nutzen und auch den Speicher nicht bei jeder E-Auto Ladung für 100 km lehr zu ziehen. Eine Überschußladesteuerung ist in Vorbereitung.
ich versuche seit einem Jahr, Sonnen zu einer Äußerung über die Berechnungsgrundlage der Freistrommenge zu bewegen, inzwischen mit Unterstützung der Schlichtungsstelle der Energiewirtschaft – bisher ohne Erfolg; insofern würde ich sehr gern erfahren, aus welcher Quelle die obige Aussage stammt: „Grob gesagt ist in der von sonnen individuell ermittelten Freimenge der Wert der bisherigen Einspeisevergütung hinterlegt, wobei eine Eigenversorgung von 75 Prozent vorausgesetzt wird.“
Leider zeigt es sich das der Stromtarif Flat X von Sonnen, sehr nachteilig für den Endverbraucher ist. Im Jahr 2022 bekommt man noch 1650 KWh Freistrom für ca. 4500 KWh eingespeisten Strom. Das Ändert sich jedoch im Jahr 2023. Die Freistrommenge wird auf die Hälfte reduziert. Gleichzeitig wird eine monatlicherAbschlagszahlung verlangt.
Ich versuche ebenso wie Herr Siemann und Herr Schwarz die ominöse Berechnungsgrundlage der Freistrommenge zu verstehen. Bisher ohne jeden Erfolg. Auch bei unserer Anlage wurde die Freistrommenge zum Jahresbeginn 2023 halbiert (weder der Logik noch die Rechtsgrundlage dafür sind nachvollziehbar) und der Preis für den Bezug oberhalb der Freistrommenge erhöht (was offensichtlich nachvollziehbar ist). Wir werden jetzt prüfen, welche alternativen Anbieter es gibt.
Sollte jemand aus der Sonnen-Community zu Berechnungsgrundlage oder Alternativen Informationen haben wären wir vermutlich nicht die einzigen Interessenten.
Ich habe ein Angebot von Sonnen für die Flat erhalten und kann die Freistrommenge relativ einfach folgendermaßen errechnen:
Freistrommenge= Prognostizierter eingespeister Strom in KWh * Einspeisevergütung / Strom Bezugspreis.
Stelle ich di Gleichung um erhalte ich:
Freistrommenge * Strom Bezugspreis. = Prognostizierter eingespeister Strom in KWh * Einspeisevergütung
Der Wert der Freistrommenge entspricht also in etwa dem Wert des eingespeisten Stroms.
Das ist nachvollziehbar, nur bringt damit das Konzept von Sonnen dem Kunden keinen Vorteil – aber auch keinen Nachteil.
Die „Wette“, die man durch die „Sonnen Flat“ eingeht, kann man auch folgendermaßen definieren: Speise ich tatsächlich weniger Strom ein, als prognostiziert, dann gewinne ich – speise ich mehr ein, dann verliere ich.
Oder positiver formuliert: Sonnen übernimmt das „Risiko“, ob die prognostizierte Einspeisemenge auch tatsächlich erreicht wird, dafür muss man die Chance an Sonnen abtreten, tatsächlich mehr Strom zu produzieren.
Auf Nachfrage hat mir Sonnen diese Rechnung bestätigt, aber darauf hingewiesen, dass bei der Sonnen Flat keine Grundgebühr erhoben wird und der Bezugspreis für Strom verhältnismäßig günstig sei.
Mit der Sonnen Flat bekommt man also einen relativ günstigen Stromvertrag für den restlichen Strom, den man zusätzlich zu der PV Anlage benötigt PUNKT.