Bundesrat billigt Einbaupflicht für Kartenlesegeräte bei öffentlichen Ladesäulen

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Den Strom für das Elektroauto einfach mit Kreditkarte bezahlen – an vielen öffentlichen Ladestationen ist das derzeit nicht möglich. Zumindest bei neuen Ladesäulen wird sich das aber in absehbarer Zeit ändern: Der Bundesrat hat jetzt einer Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, die vorsieht, dass neue Modelle ab 1. Juli 2023 verpflichtend mit Kartenlesegeräten ausgestattet werden müssen. Ältere Ladesäulen müssen aber nicht nachgerüstet werden.

Zudem verlangt die Verordnung, dass neu errichtete Ladepunkte künftig über eine Schnittstelle verfügen müssen, mithilfe derer Standortinformationen und dynamische Daten wie der Belegungsstatus übermittelt werden können. Das soll es Kunden leichter machen, freie Ladesäulen zu finden.

Der Bundesverband der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft BDEW hält die Kartenpflicht für kontraproduktiv. Die Kosten für Einbau und Betrieb würden auf den Ladepreis umgelegt. Das sei nicht im Sinne der Verbraucher, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Flexible und kostengünstige Lösungen seien nur digital möglich. „Darüber hinaus wird das Ausbautempo ausgebremst, da die Geräte nicht ausreichend verfügbar sind“, argumentiert Andreae. Zudem stimme eine solche Verpflichtung nicht mit dem aktuell in Brüssel diskutierten Entwurf für europaweite Vorgaben für Ladeinfrastruktur überein. „Die sauberste Lösung wäre es daher, die europäische Diskussion abzuwarten, bevor man hier in Deutschland nationale Sonderwege festschreibt, deren Haltbarkeit absehbar begrenzt sein wird.“

Andreae weist zudem darauf hin, dass man auch heute schon an jeder öffentlichen Ladesäule ohne Ladevertrag laden und zahlen könne – mit digitalen Bezahlsystemen, wie man sie vom Online-Shopping kennt.

Ähnlich argumentiert Ingbert Liebing, Chef des Stadtwerke-VErbandes VKU. „Viel effizienter wäre es gewesen“, so Liebing, „konsequent auf kostengünstige, digitale und mobile Lösungen zu setzen. Jede zusätzliche Anforderung an die Betreiber verteuert und erschwert den Ausbau der Ladeinfrastruktur.“ In der Regel sei die Ladesäule noch ein Zuschussgeschäft. „Kommunale Unternehmen, die die Hälfte der öffentlichen Ladeinfrastruktur betreiben, sind bereits in Vorleistung gegangen. Neue teure Auflagen führen nur dazu, dass mit den verfügbaren Mitteln weniger Ladesäulen gebaut werden.“ Besonders ärgerlich sei, dass die Ausschüsse der Länderkammer noch vorgeschlagen hätten, den Betreibern von Ladepunkten zu erlauben, die Bezahlung über eine mobile Website ohne Anmeldeerfordernis anzubieten. Damit hätte ihnen eine kostengünstige digitale Alternative zu teuren Kartenlesegeräten zur Verfügung gestanden.

 

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