Das Amtsgericht Stuttgart hat die Klage einer Vermieterin abgewiesen, die ihren Mieter zum Rückbau seiner Photovoltaik-Module zwingen wollte (Aktenzeichen 37 C 2283/20). Die Kosten des Verfahrens muss die Klägerin übernehmen. Das Gericht hat das Urteil bereits im vergangenen März gefällt. pv magazine hatte damals nicht darüber berichtet – holt das nun jedoch, angeregt durch eine Diskussion im Forum „pv-plug“, nach, da das Urteil all denjenigen, die mit ihren Vermietern im Clinch über Balkonmodule liegen, eine wertvolle Argumentationshilfe sein kann. Der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zufolge gibt es allein in NRW ein Potenzial von mehr als einer Million Balkonmodulen.
Wie der Mieterverein Stuttgart und die Stuttgarter Zeitung berichten, hat der Mieter, ein Ingenieur, zwei Stecker-Module mit einer Leistung von je 300 Watt auf seinem Balkon aufgestellt. Damit senkt er seine Stromrechnung im Jahr um 180 Euro. Der Mieter hat die Module bewusst nicht fest montiert, etwa an der Hauswand oder der Brüstung, da sonst die Genehmigung der Vermieterin nötig gewesen wäre. Nichts desto trotz hat die Eigentümerin den Mieter per Klage zwingen wollen, die Module zu entfernen. Aus dem Urteil geht hervor, dass sie anführt, die Anlage sei laienhaft angebracht, weder wind- noch brandsicher und habe Mängel, unter anderem die fehlende Fixierung, die nicht bekannte Einspeiseleistung sowie eine Umhüllung des Gleichrichters, die in ihrer Beschaffenheit nicht zur Anlage passe.
Die zuständige Richterin schlägt nun einige argumentative Haken, um das Abweisen der Klage zu begründen. So habe der Mieter das Recht, den Balkon für seine Zwecke zu nutzen. Jedoch stellten die Module einen Eingriff in die Substanz des per Grundgesetz geschützten Eigentums der Vermieterin dar, da der Strom „über neue Leitungen und den Lichtschalter (sic) in das vorhandene Stromnetz eingespeist wird“, heißt es in der Begründung. Daher brauche es die Einwilligung der Vermieterin – die sie aber nicht versagen dürfe, da die Module „Energie einsparen“, so die Richterin. Das trage nämlich, wenn auch in kleinem Umfang, zum Umweltschutz bei, der als Staatsziel im Grundgesetz verankert ist.
Zulässigkeit bereits 1990 bestätigt
Das Stuttgarter Gericht verweist zudem auf einen Urteil des Amtsgerichts München von 1990 (AG München, Urteil vom 4. Oktober 1990, 214 C 24821/90), das das Aufstellen einer Solaranlage auf einer Terrasse als vertragsgemäßen Gebrauch derselben eingestuft hat. „In den vergangenen dreißig Jahren seit dieser Entscheidung wurde der Stellenwert des Einsatzes nachhaltiger Energiequellen nicht zuletzt durch zahlreiche staatliche Förderprogramme immer mehr in den Vordergrund stellt, so dass die Nutzung von Solaranlagen objektiv vorteilhaft ist“, schreibt die Stuttgarter Richterin in ihrer Begründung.
Voraussetzung für den Anspruch eines Mieters auf eine Duldung seiner Module ist dem Gericht zufolge allerdings, dass sie fachgerecht installiert werden. Die Vermieterin müsse die Balkon-Anlage akzeptieren, „wenn diese baurechtlich zulässig, optisch nicht störend, leicht rückbaubar und fachmännisch ohne Verschlechterung der Mietsache installiert ist sowie keine erhöhte Brandgefahr oder sonstige Gefahr von der Anlage ausgeht“, heißt es in der Urteilsbegründung. Das sei in diesem Falle gegeben, bekräftigt durch einen Sachverständigen, der eine Ortsbegehung durchgeführt hat. Allein einen Mangel bei der Sturmsicherheit hat der Experte festgestellt, den der Mieter aber mit einer einfachen Maßnahme beheben konnte.
Anmerkung der Redaktion: Wir haben die Überschrift am 15.9. um 12.10 Uhr geändert, da die ursprüngliche Formulierung missverständlich war.
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„Voraussetzung für den Anspruch eines Mieters auf eine Duldung seiner Module ist dem Gericht zufolge allerdings, dass sie fachgerecht installiert werden.“
Heißt daß man braucht diesen Wieland-Stecker? Manche behaupten ja das wäre eine Vorschrift, obwohl es nur eine Norm und keine Vorschrift ist. Andere wiederum sagen daß der normale Schuko-Stecker reicht. Im Endeffekt ist der Wieland-Stecker doch auch nur eine Kontaktierung zur Stromleitung genau wie der Schuko-Stecker. Sieht nur anders aus. Wo der Mehrwehrt ist hab ich bisher nicht verstanden, es sei denn er hat eingebaute Leistungselektronik um das Stromnetzt zu schützen!?
Die endgültige Klärung dieser Frage dürfte eines Urteils bedürfen, bis dahin gilt das Ergebnis der Gefährungsbeurteilung durch den Betreiber. Wie wahrscheinlich ist es, schneller als in 0,3 Sekunden den Stecker zu ziehen und den Pin zu erwischen? Kein anderer Europäischer Staat traut das seinen Bürgern zu, nur der Deutsche ist schnell und gleichzeitig dumm genug, sich dadurch zu gefährden.
Will sagen: Wenn der Wechselrichter ans Netz darf (VDE 4105) dann prüfe der Betreiber in der Konformitätserklärung die Abschaltzeit des WR. Allein mit diesen Daten in einer Erwiderung dürfte man die Angriffslust des … ja wer sollte Fragen… „Petenten“ hinreichend brechen.
Dies ist endlich mal ein Urteil mit Weitblick. Ich habe dazu bereits ein sehenswertes Video auf YouTube von Holger Laudeley in dem Blog Balkonkraftwerk seiner Tochter angesehen. Holger Laudeley hat vor kurzem den mit 50000 Euro dotierten Preis gegen die Bürokratiesierung gewonnen. Er hat 20 Jahre gegen die Lobby der Stadtwerke und der Stromwirtschaft gekämpft und eine neue VDE Norm durchgesetzt, welche erlaubt ein Balkonkraftwerk mit einer normalen Schuko-Steckdose und einem normalen Schukostecker zu betreiben, da er bewiesen hat, dass von diesen Geräten keinerlei Gefahr für Mensch und Tier ausgeht. Für ihn war dieses Urteil ein Feiertag, denn für die Inbetriebnahme ist kein teurer Elektriker mehr nötig. Informieren Sie ihren Vermieter und bauen Sie die Anlage einfach, wenn er nicht zustimmt. So eine Anlage spart knapp 200 € im Jahr an Stromkosten und amortisiert sich je nach Lage in vier bis sechs Jahren. Danach gibt es jedes Jahr das Geld als Bonus. Jeder welcher eine Mietwohnung hat, kann jetzt seine Grundlast, wie Standby Geräte oder Kühlschrank mit eigenem Strom versorgen. Das Argument, ich kann das nicht machen, da ich kein Haus habe, ist nicht mehr stichhaltig.
Danke fuer den Hinweis auf Laudeley und seine Arbeit.
Einfach machen!
Der Wieland Stecker ist nur dazu da eine feste Kontaktierung an der Steckdose zu haben, damit Kinder diesen nicht entfernen können. Viele Stadtwerke haben ihr Okay von einem fachmännischen Elektriker gefordert. Damit hat sich die Anlage unnötig verteuert. Die wechselrichter schalten ohne Kontakt mit dem Stromnetz nach 30 Millisekunden ab, so dass man den Stecker nach dem Lösen in den Mund stecken kann und damit keine Strom mehr aus den Solarmodulem kommt. Es ist auch keinerlei Meldepflicht an die Stadtwerke nötig, obwohl viele stromanbieter zu Unrecht darauf bestehen, da ihnen natürlich Einnahmen durch die Lappen gehen.
Der Wieland-Stecker ist nicht primär (aber auch) ein Berührungsschutz. Er ist deshalb notwendig oder erdacht worden, um das Balkonmodul phasenrichtig an das Stromnetz zu bringen (Schukostecker geht in in beiden Richtungen einzustecken, der Wieland nicht). D.h. Phase and Phasenkontakt, Neutralleiter and Neutralleiterkontakt. Ist eine Sicherheitsmaßnahme. Was natürlich einige EVU gleich zur Protektion verwendet haben.
In der Schweiz bespielsweise kann man den Schokostecker nicht verkehrt rum einstecken, genauso nicht in Frankreich. Daher ist dort ein Wielandstecker nicht notwendig.
Die Kommentare von Herrn Wolf und Herrn Gruber sind leider voller fachlicher Fehler, irreführender Behauptungen und zeugen von weitgehend fehlender Sachkenntnis. Das kommt auch daher, dass der falsch zitierte Herr Laudeley eine Menge Falschinformationen verbreitet und arglose Solarfreunde voller Schadenfreude gegen sinnvolle Regeln und rechtlich zuständige Institutionen aufhetzt. Man kann es leider nicht anders sagen.
Ich kann vor diesen Aussagen nur warnen. Sie schaden damit auch den weiteren Fortschritten zur Verbreitung und Vereinfachung dieser Steckersolargeräte.
Wer sich unabhängig und fachlich gut informieren will, dem empfehle ich diese Quellen:
http://www.verbraucherzentrale.de/steckersolar
http://www.pvplug.de
Ihre Fachkenntnis möchte ich hier nicht beschreiben. In ihren Anhängen steht nichts über benötigte Wieland Stecker noch über andre gefährliche Situationen, welche man mit so einer Anlage in Verbindung bringen könnte. Es steht sogar drin, das über 20 Millionen Anlagen installiert wurden bei denen keinerlei Unfälle bekannt sind. Zudem sind diese Beiträge schon nicht mehr richtig, da sie etwas in die Jahre gekommen sind. Sie trinken am Balkon Kaffee und verwenden einen Wasserkocher mit 2000 Watt bedenkenlos. Auch ein Haarfön wird mit der gleichen Leistung oft auf Terrasse oder Balkon betrieben. Ich weiß das Einspeisung etwas anderes ist als Verbrauch. Deshalb sind die Balkonkraftwerke in Deutschland auch auf 600 Watt beschränkt. Die EU befürwortet bis zu 800 Watt. Wie herum der Schukostecker eingesteckt wird ist in dieser Leistungsklasse piepegal. Das Sie sich für ihre Lobbyarbeit fachlich soweit herablassen ist schon bemerkenswert.
Im Artikel heißt es:
„Wie der Mieterverein Stuttgart und die Stuttgarter Zeitung berichten, hat der Mieter, ein Ingenieur, zwei Stecker-Module mit einer Leistung von je 300 Watt auf seinem Balkon aufgestellt. Damit senkt er seine Stromrechnung im Jahr um 180 Euro.“
Nehmen wir mal an, dass die Module auf dem Balkon nicht senkrecht, sondern mit einer Neigung von vielleicht 60 Grad gegenüber der Horizontalen aufgestellt wurden, genau nach Süden orientiert sind, und keinerlei Verschattung existiert. Dann liegt der Maximalertrag bei einer 600 Wp Anlage bei vielleicht 500 kWh/a. Das wäre bei einem Strompreis von 30 ct/kWh eine Ersparnis von 150 €/a.
Nun ist es aber unwahrscheinlich dass der Stromverbrauch immer zu 100% mit der Stromerzeugung zusammenfällt. Ich vermute, dass es eher 50% oder weniger sein werden.
Berücksichtigt man eine gewisse Einbuße durch Verschattung und eine zu erwartende Senkung des Strompreises, so reduzieren sich die Ersparnisse weiter.
Realistisch bedeutet das eine ca. 3-mal kleinere jährliche Einsparung als im Artikel genannt.
Wenn diese komische VDE-Elektrolobby schon so päpstlich wird, dass bei Balkon-PV zwingend ein Wielandstecker erforderlich ist, dann sollen sie doch erst mal anfangen bei den Glühbirnen mit Schraubfassung.
Denn bei einer normalen Lampe mit Schraubglühbirne ist es weitaus gefährlicher wenn beim Schukostecker falsch herum eingesteckt wird. Dann kann es nämlich passieren, dass die Glühbirnenfassung an Phase anliegt und somit unter Strom steht, was natürlich beim Eindrehen einer neuen Glühbirne lebensgefährlich ist.
Balkon-PV ist vollkommen ungefährlich, da der eingesetzte Mikrowechselrichter an der Phase L ein Stromnetz erkennen muss, ansonsten startet der Wechselrichter durch die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitseinrichtung ENS garnicht.
Übrigens: Glühbirnen dürfen von jedem Laien getauscht werden, hierfür braucht man nicht mal die Elektrofachkraft.
Wahrscheinlich fordert jetzt bald die EU einheitliche, verpolsichere Steckdosen auch Deutschland weit, wie in der Schweiz oder Frankreich gefordert. Unter dem Motto: Meine Freiheit leidet unter euerer Sicherheit !
Hallo zusammen,
Ich dachte bis jetzt immer die Eigentümerversammlung muss den zustimmen. Wie kann denn ohne deren Einverständnis so eine Anlage installiert werden?
BR
Bitte lesen Sie den Artikel genauer: Die Module wurden nur aufgestellt, nicht als Anlage installiert. Genau aus dem Grund dürfen Mieter dies auch, solange kein Schaden für das Haus/die Wohnung entsteht. Und das ist gut so, denn sonst könnten Mieter lange auf die Energiewende warten…
E. Heine
Da es sich um keine bauliche Veränderung handelt (weil die Module nicht fest installiert werden und auch vollständig rückbaubar sind, ist keine Zustimmung der WEG notwendig.
Sehr interessante, kompetente und meist fachlich korrekte, Infos!
Zur teils stark annahmegestützten Leistungsberechnung von PV-Modulen kann ich aus der Praxis berichten:
620 kWh in einem Jahr habe ich in Frankfurt mit abendlich beschatteten 2 x 300 Wp-Modulen erzielt.
Nach einem Jahr Briefwechsel mit meinem Vermieter (ABG Wohnheim der Stadt Frankfurt) erhielt ich kürzlich die Klage auf Entfernung. Am 10. Dezember 12:15 ist der Termin vor dem Amtsgericht Ffm angesetzt.
Dank für den Vorkämpfer aus Stuttgart!
Norbert Mielke
Ich habe bereits einige Tage nachdem der Vermieter festgestetllt hatte, dass sich Solarplatten auf dem Dach befinden, die Rückbauforderung erhalten.
Was kann/sollte ich nun machen?
An wen muss ich mich wenden um eine fachgerechte Montage nachzuweisen? Architekt, Dachdecker, ….. und muss ich die Rückbauforderung erfüllen bevor die Prüfung auf eine fachgerechte Montage durchgeführt wurde?
Laut dem Brief wird der Rückbau aus sicherheitstechnischen Gründen gefordert bzw. daher kann die Anbringung der Solarplatten nich genehmigt werden.
Ich hatte eine Dachdeckerfirma nach der Montage vor Ort die Befestigung auf Eignung begutachten lassen und das dem Vermieter bzw. dessen Arichtekten miteingereicht. Es kam jedoch keine spezifischere Begründung außer sicherheitstechnisch.