Meyer Burger weist alle Anschuldigungen des Schweizer Anlegerschutzverein zurück

Teilen

Die Meyer Burger Technology AG hat alle Vorwürfe des kürzlich gegründeten „Schweizerischer Anlegerschutzverein (SASV)“ zurückgewiesen. „Meyer Burger weist sämtliche vorgebrachten Vorwürfe zurück und fordert den ‚SASV‘ auf, ihr ruf- und geschäftsschädigendes Verhalten einzustellen. Meyer Burger behält sich rechtliche Schritte vor“, erklärte das Schweizer Photovoltaik-Unternehmen in einer Mitteilung am Dienstagabend. Die Vorwürfe der Anlegerschützer beziehen sich im wesentlichen um die Generalversammlung am 4. Mai sowie die jüngste Privatplatzierung neuer Aktien und einer Wandelanleihe.

Die Generalversammlung habe unter Einhaltung der geltenden rechtlichen Bestimmungen und Corporate Governance Regeln stattgefunden, erklärte Meyer Burger. Alle Beschlüsse seien noch am selben Tag publiziert worden sowie ein Notariats-Protokoll Mitte Juni online veröffentlicht worden. Meyer Burger habe zudem alle Fragen und Antworten an das Unternehmen im Wortlaut publiziert, hieß es weiter.

Darüber hinaus weist Meyer Burger die Anschuldigungen des SASV zurück, es habe die Aktionäre im Zuge der jüngsten Privatplatzierung neuer Aktien und einer Wandelanleihe ungleich behandelt, als „falsch“ zurück. Es habe keine Bevorzugung des namentlich erwähnten Aktionärs Sentis Capital Cell 3 PC gegeben. Sentis habe öffentlich über die Veränderung der Beteiligungsquote an Meyer Burger informiert und behauptet, weder für die Aktienplatzierung noch für die Wandelanleihe eingeladen worden zu sein. Meyer Burger erklärte, Mark Kerekes sei am 20. April 2020 nach Aufforderung des damaligen Verwaltungsrates im Zusammenhang seiner eigenen Kandidatur und Wahl für das Gremium von allen Funktionen bei Sentis zurückgetreten. Daher bestehe – anders als vom SASV behauptet – keine Verpflichtung zur Meldung der Managementtransaktionen, da Kerekes weder an Sentis Capital Cell 3 PC beteiligt sei noch Einfluss auf deren Managemententscheidungen habe.

Ebenfalls falsch sei, dass Meyer Burger nicht über die Erhöhung seiner Anteile bei Oxford PV informiert habe. Die sei bereit sei bereits im Geschäftsbericht 2019 erfolgt. Dort werde über die Einlösung der Option zum Kauf zusätzlicher Aktien berichtet. Damit erhöhten sich der Anteil von Meyer Burger an Oxford PV von 18,4 auf 19,8 Prozent. Nach der kürzlich Aufkündigung der exklusiven Partnerschaft durch Oxford PV gibt es Unstimmigkeiten zwischen den Unternehmen und Meyer Burger prüft derzeit rechtliche Schritte. An der Beteiligung von Meyer Burger an Oxford PV hatte dies aber zunächst keine Auswirkungen.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.