Netzbetrieber fordern grüne Herkunftsnachweise für Verlustleistung

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Acht Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber, die sich als N8-Unternehmen bezeichnen, schrieben in einem Positionspapier an die Bundesregierung ihre Forderungen, an welchen Stellen das Energierecht überarbeitet werden müsse, um die Netze zeitnah für die Energiewende fit zu machen. Zu den N8-Unternehmen zählen 50 Hertz, Eon Netz, Tennet, Netze BW, EWE Netz, Transnet BW, Stromnetz Berlin und Amprion.

Mit einem neuen Klimaschutzgesetz reagierte die Bundesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die vorherige Version des Gesetzes als unzureichend einstufte. Besonders der Energiesektor soll die notwendigen CO2-Einsparungen vollbringen. Eine große Herausforderung für Netzbetreiber, die jetzt in einem gemeinsamen Positionspapier Forderung an die Politik stellen, damit die Betreiber den Reduktionszielen auch tatsächlich nachkommen können.

Ein Kernziel liegt in der Neuausrichtung der Beschaffung von Verlustenergie. Dem Positionspapier nach wären sechs Prozent des Bruttostromaufkommens nur den Verlusten zuzuschreiben. Die Netzbetreiber würden diese Verlustleistung durch erneuerbaren Strom decken. Allerdings würde dies Herkunftsnachweise erfordern und laut derzeitigem Energierecht sind Herkunftsnachweise bei Verlustleistung untersagt.

Mit der voranschreitenden Digitalisierung sollen die Netzbetreiber auch ihren Verpflichtungen im Sinne des Klimaschutzes besser nachkommen. Hier Verweisen die Netzbetreiber auf die im Herbst anstehende Redispatch 2.0 Lösung, die als positives, branchenweites Beispiel für die Digitalisierung der Energiewende genannt wurde. Die Regelung wird zum 1. Oktober das bisherige Einspeisemanagement von erneuerbaren und KWK-Anlagen ersetzen. Dabei soll der bilanzielle Ausgleich und somit die Redispatch-Maßnahmen auch durch digitalen Informationsaustausch zwischen den Anlagen entschieden werden.

Die unterzeichnenden Netzbetreiber sprechen sich des Weiteren für eine Anpassung des Messstellenbtriebsgesetzes aus. Mit Hinblick auf eine stetig steigende Digitalisierung und Sektorenkopplung, die durch das Abschalten von Großkraftwerken notwendig wird, sind sich die Netzbetreiber sicher, dass nur ein einfacher und kosteneffizienter Betrieb von Ladesäulen den Bedarf nach Letzteren schnell genug bedient werden kann.

Im Januar zog das Bundeswirtschaftsministerium einen Gesetzesentwurf zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zurück. Das Gesetz sollte eigentlich für einen schnellen und unkomplizierten Anschluss von flexiblen Verbrauchseinheiten wie Wärmepumpen oder Elektrofahrzeugen ermöglichen. Im Winter beteuerte CDU-Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, dass er in den nächsten Tagen unter anderem mit Netzbetreibern sprechen werde, um eine neue Lösung zu finden. Die acht Netzbetreiber plädieren nun in ihrem Schreiben nochmals dafür, dass der Gesetzgebungsprozess wieder aufgenommen wird. Als Grund dafür wird genannt, dass die Netzbetreiber dringend erforderliche Investitionen in Digitalisierung nur tätigen können, wenn auch genügend Rechtssicherheit für die Deckung der operativen Kosten der Netzintelligenz geschaffen würde.

Für die Einhaltung der Klimaziele wären 50 Gigawatt Offshore-Windkraft, deutlich über 100 Gigawatt Onshore-Windkraft und mehr als 300 Gigawatt Photovoltaik bis 2045 notwendig. Das stellt auch Netzbetreiber vor eine große Herausforderung. Die Unterzeichner monieren, dass die Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht und bundesweit vereinheitlicht werden sollten. Dabei sollen auch die betroffenen Kommunen und Gemeinden, die vom Ausbau der Energieinfrastruktur betroffen sind, stärker beteiligt werden.

Der Investitionsbedarf für die Bestandsnetze und neue Trassen sei enorm, daher fordern die Netzbetreiber ein wettbewerbsfähiges Investitionsklima für Netzinfrastrukturprojekte zu gewährleisten. Das gelte in besonderem Maße für den Eigenkapitalzinssatz.

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